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Über 30.000 Briefe: Grundbesitzabgabe und Abfallgebühren

Arns­berg. In den kom­men­den Tagen ver­schickt die Stadt Arns­berg über 30.000 Grund­be­sitz­ab­ga­ben­be­schei­de. Den Beschei­den lie­gen fol­gen­de Anla­gen bei: Ein Abrech­nungs­be­scheid der Abfall­ent­sor­gungs­ge­bühr für 2015 mit Jah­res­ge­bühr für 2016 sowie die Kurz­in­for­ma­ti­on über die aktu­el­len Abga­ben 2016.

Änderungen bei den Abfallgebühren

Arnsberg-LogoDie Stadt Arns­berg weist daher noch­mals auf die Ände­run­gen bei den Abfall­ge­büh­ren hin. Denn für das Jahr 2015 erfolgt letzt­ma­lig bei den 120-Liter und 240-Liter-Rest­ab­fall­be­häl­tern die Abrech­nung nach Grund­ge­bühr und Anzahl der Lee­run­gen. Ab dem 1. 1. 2016 wird für die 120-Liter und 240-Liter-Rest­ab­fall­be­häl­ter eine Jah­res­ge­bühr berech­net. In der Jah­res­ge­bühr sind die Lee­run­gen von Rest­müll­be­häl­ter, Alt­pa­pier­ton­ne und Bio­ton­ne bereits ent­hal­ten. Zugrun­de gelegt wird der Behäl­ter­be­stand vom 31. 12. 2015. Ände­run­gen und Kor­rek­tu­ren beim Behäl­ter­be­stand, die zum oder ab dem 1. 1. 2016 bean­tragt sind, wer­den rück­wir­kend erfasst. In die­sen Fäl­len ergeht nach dem Jah­res­be­scheid 2016 ein Korrekturbescheid.

Ermäßigte Grundgebühr

Anträ­ge auf Ermä­ßi­gung der Grund­ge­bühr 2015 für ein 120-Liter-Gefäß (sog. Bil­lig­keits­re­ge­lung, sie­he auch Kurz­in­for­ma­ti­on) kön­nen bis zum 30. 6. 2016 (Aus­schluss­frist) beim Fach­dienst Steu­er­we­sen ‑auch telefonisch‑, in allen Stadt­bü­ros oder online über www.arnsberg.de/gba gestellt wer­den. Der Antrag kann vom Grund­stücks­ei­gen­tü­mer ein­ge­reicht wer­den, wenn 2015 das Grund­stück nach­weis­lich nur von einer oder zwei Per­so­nen bewohnt war und die Lee­rungs­an­zahl bei einer Per­son sechs Mal und bei zwei Per­so­nen zwölf Mal nicht über­schrit­ten wur­de. Auch die­se Ände­rung kann erst nach Erstel­len des Jah­res­be­schei­des in einem Kor­rek­tur­be­scheid erfasst wer­den. In die­sem Zusam­men­hang weist die Stadt dar­auf hin, dass kein Anspruch dar­auf besteht, dass die Ermä­ßi­gung bereits zur ers­ten Fäl­lig­keit am 15. 2. 16 berück­sich­tigt wird.
Ab 2016 gilt fol­gen­de Bil­lig­keits­maß­nah­me: Die Gebühr für den 120 Liter Rest­ab­fall­be­häl­ter wird ermä­ßigt, inso­fern auf dem ange­schlos­se­nen Grund­stück wäh­rend des Jah­res 2016 nach­weis­lich nur eine bzw. zwei Per­so­nen gewohnt haben und die Zahl der Lee­run­gen 4 bei einer Per­son bzw. 8 bei zwei Per­so­nen nicht über­schrit­ten wur­de. Die Ermä­ßi­gung der Gebühr beträgt in sol­chen Fäl­len für eine Per­son 50 Pro­zent und bei zwei Per­so­nen 25 Pro­zent. Das Vor­lie­gen der Vor­aus­set­zun­gen für 2016 wird in 2017 von Amts wegen geprüft. In 2017 ist dafür kein Antrag erforderlich.
Rück­fra­gen zu den Beschei­den selbst kön­nen im Fach­dienst Steu­er­we­sen, Rat­haus­platz 1, per­sön­lich oder tele­fo­nisch (sie­he Sach­be­ar­bei­ter im Bescheid) wäh­rend der Dienst­zei­ten erfol­gen. Trotz der Ein­bin­dung aller Mit­ar­bei­ter im Fach­dienst Steu­er­we­sen in die Tele­fon­hot­line kann es zu War­te­zei­ten bzw. Nicht­er­reich­bar­keit kom­men, wenn alle Mit­ar­bei­ter im Gespräch sind. Die Stadt­ver­wal­tung bit­tet dies­be­züg­lich um Verständnis.
Fra­gen bzgl. Abfallgebühren/Leerungen kön­nen direkt an die Tech­ni­schen Diens­te (Tele­fon­num­mer sie­he Müll­an­la­ge zum Grund­be­sitz­ab­ga­ben­be­scheid) gerich­tet wer­den. Der Fach­dienst Steu­er­we­sen ist auch über die E‑Mail Adres­se steuerwesen@arnsberg.de und über die Fax-Num­mer 02932 201‑1864 zu erreichen.

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