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Tipp für Verbraucher: Höhere Zuschüsse für eine neue Heizung

Neheim. Wer sei­ne alte Hei­zung ersetzt, kann seit Anfang des Jah­res höhe­re Zuschüs­se erhal­ten: Fast die Hälf­te der Kos­ten fürs neue Heiz­sys­tem über­nimmt der Staat im güns­tigs­ten Fall – der Höchst­satz liegt bei 45 Pro­zent. Die erhält aller­dings nur, wer bis­lang mit Öl heizt und künf­tig kom­plett auf erneu­er­ba­re Ener­gien setzt. „Grün ist Trumpf bei den neu­en Hei­zungs­för­de­run­gen aus dem Kli­ma­pa­ket“, sagt Cars­ten Peters, Ener­gie­be­ra­ter der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW.

„Ohne erneu­er­ba­re Ener­gien gibt es kei­ne Zuschüs­se mehr. Wel­che Hei­zung aber die bes­te Alter­na­ti­ve zu rei­nen Öl- und Gas­sys­te­men ist, hängt von den Rah­men­be­din­gun­gen ab. Das soll­te man im Ein­zel­fall genau prü­fen und nicht nur auf die maxi­ma­le För­de­rung abzie­len.“ Er hat eini­ge aktu­el­le Punk­te rund um den Hei­zungs­aus­tausch zusammengestellt:

  • So ist die neue För­de­rung gestaf­felt: Der Umstieg von Gas­hei­zun­gen auf Anla­gen, die aus­schließ­lich erneu­er­ba­re Ener­gien nut­zen, wird mit 35 Pro­zent bezu­schusst. Das gilt etwa für Wär­me­pum­pen oder Holz­pel­let­kes­sel, mit oder ohne Unter­stüt­zung durch Solar­wär­me vom Haus­dach. Einen Zuschuss von 30 Pro­zent gibt es für neue Gas­hei­zun­gen, die mit erneu­er­ba­ren Ener­gien kom­bi­niert wer­den. Klas­sisch ist bei die­sen soge­nann­ten Hybrid­hei­zun­gen die Ein­bin­dung einer Solar­wär­me­an­la­ge, aber auch eine Wär­me­pum­pe oder ein Holz­ofen kann mit einer Gas­hei­zung kom­bi­niert wer­den. Anlauf­stel­le für die­se För­de­run­gen ist das Bun­des­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (www.bafa.de).
  • Son­der­prä­mie für Ölhei­zungs­aus­tausch: Die genann­ten För­der­sät­ze erhö­hen sich noch ein­mal um 10 Pro­zent­punk­te, wenn das alte Sys­tem kei­ne Gas‑, son­dern eine Ölhei­zung war. Mit die­ser soge­nann­ten Aus­tausch­prä­mie ergibt sich dann der maxi­mal mög­li­che Zuschuss von 45 Prozent.
  • Auch ers­te Schrit­te wer­den unter­stützt: Wer jetzt einen neu­en Gas­kes­sel so instal­liert, dass er inner­halb von zwei Jah­ren erneu­er­ba­re Ener­gien ein­be­zieht, erhält immer­hin noch einen Zuschuss von 20 Pro­zent. Das bedeu­tet zum Bei­spiel, dass Wär­me­spei­cher und Steue­rung für eine Solar­wär­me­an­la­ge bereits ein­ge­baut wer­den, die Kol­lek­to­ren aber erst spä­ter aufs Dach kom­men. Dass das auch tat­säch­lich geschieht, wird in Stich­pro­ben überprüft.
  • Für den Aus­tausch alter Hei­zun­gen gibt es in die­sem Jahr höhe­re Zuschüs­se, sagt die Ener­gie­be­ra­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le. Foto: Symbolbild
  • Nicht nur an den Hei­zungs­kel­ler den­ken: Alle geför­der­ten Sys­te­me kön­nen die lau­fen­den Heiz­kos­ten sen­ken – wenn die Bedin­gun­gen stim­men. Eine Wär­me­pum­pe etwa läuft nur effi­zi­ent, wenn ein Haus gut gedämmt ist. Auch für Pel­let­hei­zun­gen, Gas­kes­sel und ande­re Sys­te­me gilt: Je weni­ger Wär­me die Hei­zung lie­fern muss, des­to klei­ner kann ihre Leis­tung aus­fal­len. Dadurch wird sie güns­ti­ger sowohl in der Anschaf­fung als auch im Betrieb. Des­halb kann es in vie­len Fäl­len sinn­voll sein, zuerst die Fas­sa­de zu däm­men, bevor eine neue Hei­zung kommt. Auch Dämm­maß­nah­men wer­den jetzt deut­lich groß­zü­gi­ger geför­dert als bis­lang: 20 statt wie bis­her 10 Pro­zent kön­nen nun als direk­ter Zuschuss der KfW-Bank (www.kfw.de) flie­ßen. Alter­na­tiv kön­nen Pri­vat­leu­te die­sel­be Sum­me über drei Jah­re ver­teilt von der Steu­er­schuld abzie­hen, sofern das Gebäu­de selbst bewohnt wird.

Gut pla­nen, aber nicht zu lan­ge zögern: Wer erst nach 2002 in sein Eigen­heim gezo­gen ist, soll­te eine alte Hei­zung ohne Brenn­wert- oder Nie­der­tem­pe­ra­tur­tech­nik erset­zen, bevor sie 30 Jah­re alt ist. Dann gilt näm­lich eine gesetz­li­che Aus­tausch­pflicht – und damit ist jeg­li­che För­de­rung ausgeschlossen.

Indi­vi­du­el­le Hil­fe bei der Vor­be­rei­tung eines Hei­zungs­aus­tauschs oder einer Dämm­maß­nah­me und Tipps zu För­der­mit­teln gibt es bei der Ener­gie­be­ra­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW. Ter­min­ver­ein­ba­run­gen sind mög­lich unter Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW, Bera­tungs­stel­le Arns­berg, Burg­str. 5, 59755 Arns­berg, Tel. 02932/51097–05, Mail: „arnsberg.energie@verbraucherzentrale.nrw“, Alter­na­tiv unter Tel. 0211 / 33 996 555 sowie unter „www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung“.

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