Sundern. Zur Stichwahl für das Amt des Bürgermeisters der Stadt Sundern am kommenden Sonntag, 27. September, gibt es von Wahlleiterin Ursula Schnelle aus dem Sunderner Rathaus weitere Hinweise für die Bürgerinnen und Bürger. So können z.B. Briefwahlunterlagen für die Teilnahme an der Wahl noch beantragt werden bis zum bis Freitag, 25. September, 18 Uhr im (Brief-)Wahlbüro im Rathausinnenhof schriftlich (mit der Wahlbenachrichtigung) oder persönlich beantragt werden. Darauf weist die Stadt Sundern in einer Information hin.
Briefwahlunterlagen bis Freitag zu beantragen
Im (Brief)Wahlbüro kann auch persönlich per Briefwahl direkt die Stimme für die Stichwahl abgegeben werden. Die (roten) Wahlbriefe müssen am Sonntag der Stichwahl, 27. September, bis spätestens 16 Uhr im Rathaus eingegangen sein, damit sie für die Stichwahl berücksichtigt werden können.
Die Briefe können bis zu dem Zeitpunkt auch in den Briefkasten neben dem Haupteingang eingeworfen werden.
WICHTIG: In den Wahllokalen vor Ort werden die roten Wahlbriefe nicht angenommen!
Wahlbriefe NICHT in Wahllokalen abgeben
Am Sonntag, 27. September, kann vor Ort in denselben Wahllokalen wie bei der Hauptwahl (am 13. September) gewählt werden. Das „richtige“ Wahllokal steht auf der Wahlbenachrichtigung und ist auch auf der Internetseite der Stadt Sundern www.sundern.de unter „Wahlen“ die örtlichen Wahllokale herausfinden.
Für die Stichwahl gilt die Wahlbenachrichtigung, die jede/r Wahlberechtigte für die Hauptwahl vom 13. September erhalten hat. Wer die Wahlbenachrichtigung von der Hauptwahl nicht mehr hat, kann trotzdem wählen. Der Wahlvorstand im Wahllokal prüft dann die Berechtigung nach dem Eintrag im Wählerverzeichnis.
Corona-Schutzbestimmungen einhalten
Alle Wählerinnen und Wähler werden gebeten, auch bei der Stichwahl am 27.09.2020 an die Mund-Nasen-Bedeckung und das eigene Schreibgerät sowie ihren Ausweis zu denken!
(Quelle: Stadt Sundern, Wahlleitung)