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Steuererklärung 2023: Das Finanzamt Arnsberg informiert über steuerliche Änderungen

Arns­berg. Im Finanz­amt Arns­berg ist die Bear­bei­tung der Ein­kom­mens­steu­er­erklä­run­gen für das Jahr 2023 gestar­tet. Das Finanz­amt hat dazu eini­ge Infor­ma­tio­nen, steu­er­li­che Ände­run­gen und Hin­wei­se rund um die Steu­er­erklä­rung zusam­men­ge­stellt. „Wir emp­feh­len die Steu­er­erklä­rung digi­tal abzu­ge­ben. Mit unse­rem digi­ta­len Pro­gramm ELS­TER kann man zu jeder Zeit und von über­all sei­ne Anga­ben in die Steu­er­erklä­run­gen ein­tra­gen. Und durch Hin­wei­se bei der Ein­ga­be sei­ner Anga­ben und die bewähr­te ‚Prüf­be­rech­nung‘ ist eine zuver­läs­si­ge tech­ni­sche Rück­mel­dung gewähr­leis­tet. Oben­drein ist die Soft­ware kos­ten­frei ver­füg­bar“, sagt Roland Köcher, Lei­ter des Finanz­amts Arnsberg.

Bürgerinnen und Bürger profitieren von steuerlichen Anpassungen und Änderungen

Erhöhung des Grundfreibetrags

Der Grund­frei­be­trag steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro pro Per­son. Bis zu die­sem Betrag bleibt das Ein­kom­men steuerfrei.

Unterstützung für Eltern

Der Kin­der­frei­be­trag und der Frei­be­trag für den Betreu­ungs- und Erzie­hungs- oder Aus­bil­dungs­be­darf eines Kin­des steigt in die­sem Jahr auf ins­ge­samt 4.476 Euro für jedes Eltern­teil, also auf 8.952 Euro bei einer Zusam­men­ver­an­la­gung. Wich­tig: Um die­se steu­er­li­chen Begüns­ti­gun­gen zu erhal­ten, ist die per­sön­li­che Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer des Kin­des erst­ma­lig zwin­gend auf der Anla­ge Kind anzugeben.

Allein­er­zie­hen­den wird außer­halb des Fami­li­en­leis­tungs­aus­gleichs (d. h. zusätz­lich zum Kin­der­geld und Kin­der­frei­be­trag) ein Ent­las­tungs­be­trag gewährt. Er dient dazu, den höhe­ren Auf­wand für die eige­ne Lebens- und Haus­halts­füh­rung von Allein­er­zie­hen­den abzu­gel­ten. Der „Ent­las­tungs­be­trag für Allein­er­zie­hen­de“ wird um 252 Euro auf 4.260 Euro pro Jahr erhöht. Die Erhö­hung gilt für das ers­te Kind. Für jedes wei­te­re zum Haus­halt gehö­ren­de Kind steht Allein­er­zie­hen­den unver­än­dert ein zusätz­li­cher Betrag von 240 Euro pro Jahr zu.

Auch der Aus­bil­dungs­frei­be­trag wird künf­tig von 924 Euro auf 1.200 Euro pro Jahr ange­ho­ben. Die­ser kann gel­tend gemacht wer­den, wenn der Nach­wuchs zwi­schen 18 und 25 Jah­ren alt ist, sich noch in der Schul- oder Berufs­aus­bil­dung befin­det und nicht mehr zu Hau­se wohnt.

Entlastung für ehrenamtlich tätige Menschen

Ein­nah­men z.B. aus der Tätig­keit als Übungs­lei­ter in einem gemein­nüt­zi­gen Ver­ein oder aus einer Lehr-/Vor­trags­tä­tig­keit an Volks­hoch­schu­len sind bis zu einem Betrag von 3.000 € jähr­lich steu­er- und sozi­al­ver­si­che­rungs­frei. Für Ein­nah­men aus einer ande­ren ehren­amt­li­chen Tätig­keit (z.B. als Büro­kraft oder Platz­wart in einem gemein­nüt­zi­gen Ver­ein), die als Ver­gü­tung oder pau­scha­le Erstat­tung für ent­stan­de­ne Auf­wen­dun­gen gezahlt wer­den, fal­len bis zur Höhe von 840 € jähr­lich kei­ne Steu­ern oder Sozi­al­ab­ga­ben an.

Für Fra­gen rund um die Rech­te und Pflich­ten von ehren­amt­lich enga­gier­ten Per­so­nen und gemein­nüt­zi­gen Ver­ei­nen hat das Finanz­amt einen direk­ten Draht ein­ge­rich­tet. Die­ser unter­stützt schnell und unbü­ro­kra­tisch z.B. bei Fra­gen zur Gemein­nüt­zig­keit, zu Spen­den­be­schei­ni­gun­gen oder zur Ehren­amts- bezie­hungs­wei­se Übungs­lei­ter­pau­scha­le. Unter der Tele­fon­num­mer (02931/875–0) kön­nen sich Rat­su­chen­de direkt mit der Ansprech­per­son für das Ehren­amt ver­bin­den lassen.

Erhöhung des Sparer-Pauschbetrages

Mit dem Spa­rer-Pausch­be­trag wer­den Wer­bungs­kos­ten, das heißt Aus­ga­ben im Zusam­men­hang mit Erträ­gen aus Kapi­tal­ver­mö­gen, wie bei­spiels­wei­se Zin­sen oder Divi­den­den, pau­schal abge­gol­ten. Der Spa­rer-Pausch­be­trag beträgt nun­mehr 1.000 Euro. Bei zusam­men­ver­an­lag­ten Ehe­gat­ten oder Lebens­part­ne­rin­nen und Lebens­part­nern wird ein gemein­sa­mer Spa­rer-Pausch­be­trag von 2.000 Euro gewährt.

Hinweise für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Tages­pau­scha­le (bis­her Homeoffice-Pauschale)

Seit dem letz­ten Jahr kön­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger für bis zu 210 statt bis­her 120 Tage eine Tages­pau­scha­le (bis­her Home­of­fice-Pau­scha­le) gel­tend machen. Für jeden Kalen­der­tag, an dem die betrieb­li­che oder beruf­li­che Tätig­keit über­wie­gend in der häus­li­chen Woh­nung aus­ge­übt und die ers­te Tätig­keits­stät­te nicht auf­ge­sucht wur­de, kann ein pau­scha­ler Betrag von sechs Euro als Wer­bungs­kos­ten ange­setzt wer­den. Der Jah­res­höchst­be­trag liegt bei 1.260 Euro.

Abzugs­fä­hig­keit von Bei­trä­gen zur Alters­vor­sor­ge (Ren­ten)

Bür­ge­rin­nen und Bür­ger kön­nen ihre Bei­trä­ge zur Alters­vor­sor­ge voll­stän­dig – unter Berück­sich­ti­gung des Höchst­be­tra­ges – als Son­der­aus­ga­ben von der Steu­er abset­zen. Das gilt für Bei­trags­zah­lun­gen zu den gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­run­gen, der land­wirt­schaft­li­chen Alters­kas­se, den berufs­stän­di­schen Ver­sor­gungs­ein­rich­tun­gen, die den gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­run­gen ver­gleich­ba­re Leis­tun­gen erbrin­gen, und zu zer­ti­fi­zier­ten Basis­ren­ten­ver­trä­gen (sog. Rürup-Verträgen).

Weitere Informationen und Tipps zur Abgabe

Die Bear­bei­tung der Steu­er­erklä­run­gen für das Jahr 2023 ist vor weni­gen Tagen gestar­tet. Bis Ende Febru­ar hat­ten Arbeit­ge­ber, Ver­si­che­run­gen und ande­re Insti­tu­tio­nen Zeit, die für die Steu­er­be­rech­nung benö­tig­ten Anga­ben elek­tro­nisch an die Finanz­ver­wal­tung zu über­mit­teln. Dazu zäh­len zum Bei­spiel Lohn­steu­er­be­schei­ni­gun­gen, Bei­trags­da­ten zur Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung, Alters­vor­sor­ge sowie Ren­ten­be­zugs­mit­tei­lun­gen. Eini­ge Tipps von Roland Köcher, dem Lei­ter des Finanz­amts Arns­berg, um die Abga­be der Steu­er­erklä­rung zu erleichtern:

„Geben Sie Ihre Steu­er­erklä­rung digi­tal über ELS­TER ab.

  • Das Pro­gramm prüft vor Absen­dung Ihrer Steu­er­erklä­rung, ob alle Pflicht­fel­der aus­ge­füllt wur­den und ob die Ein­ga­ben plau­si­bel sind („Plau­si­bi­li­täts­prü­fung“). Das ver­mei­det Nach­fra­gen und kann somit die Bear­bei­tung Ihrer Steu­er­erklä­rung beschleunigen.
  • Nut­zen Sie die Funk­ti­on „Vor­aus­ge­füll­te Steu­er­erklä­rung“. ELS­TER über­trägt dann u.a. die vom Arbeit­ge­ber über­mit­tel­ten Lohn­steu­er­be­schei­ni­gun­gen, die Daten der Kran­ken­kas­se oder von der Ren­ten­ver­si­che­rung auto­ma­tisch in Ihre Erklä­rung. So gibt es kei­ne Übertragungsfehler.
  • Bele­ge zur Steu­er­erklä­rung sind erst nach Auf­for­de­rung des Finanz­am­tes vor­zu­le­gen. In die­sem Fall kön­nen die­se kom­for­ta­bel und digi­tal über ELS­TER ein­ge­reicht wer­den. Rei­chen Sie bit­te grund­sätz­lich Kopien und kei­ne Ori­gi­nal­un­ter­la­gen ein.
  • Soll­te sich ihre Anschrift oder Bank­ver­bin­dung geän­dert haben – um nur zwei Bei­spie­le aus der Pra­xis zu nen­nen –, so tei­len Sie dies bit­te zeit­nah ihrem Finanz­amt mit.
  • Soll­ten Sie ihre Steu­er­erklä­rung auf Papier ein­rei­chen, soll­te die­se nur auf amt­li­chen Vor­dru­cken ein­ge­reicht und gut leser­lich aus­ge­füllt werden.“

Service des Finanzamts

Rund um die Uhr kön­nen bereits vie­le Anlie­gen online über www.finanzamt.nrw.de erle­digt wer­den. Tele­fo­nisch ist das Finanz­amt Arns­berg für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger unter der Ruf­num­mer 02931/875–0 erreichbar.

Vor Ort-Ter­mi­ne sind im Finanz­amt mon­tags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr und mitt­wochs bis don­ners­tags von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr möglich.

Damit es schnell und ein­fach geht: Ein Wunsch­ter­min für den per­sön­li­chen Besuch kann jeder­zeit online unter www.finanzamtstermine.nrw.de gebucht werden.

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Finanz­amt Arnsberg)

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