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Statt 14 nur noch 11 verkaufsoffene Sonntage

(Foto: Günter Havlena  / pixelio.de)
Die Zahl der ver­kaufs­of­fe­nen Sonn­ta­ge muss 2014 im Arns­ber­ger Stadt­ge­biet von 14 auf 11 redu­ziert wer­den. (Foto: Gün­ter Hav­le­na / pixelio.de)

Arns­berg. Mit einer Ände­rung des Geset­zes zur Rege­lung der Laden­öff­nungs­zei­ten hat der NRW-Land­tag die Anzahl der zuläs­si­gen ver­kaufs­of­fe­nen Sonn­ta­ge inner­halb eines Stadt­ge­biets auf jähr­lich maxi­mal elf beschränkt, wobei jede Ver­kaufs­stel­le nur an jähr­lich höchs­tens vier Sonn – oder Fei­er­ta­gen geöff­net sein darf und ins­ge­samt nur zwei Advents­sonn­ta­ge je Gemein­de frei­ge­ge­ben wer­den dür­fen. Zudem dür­fen Ver­kaufs­stel­len nur noch aus Anlass von ört­li­chen Fes­ten, Märk­ten, Mes­sen oder ähn­li­chen Ver­an­stal­tun­gen geöff­net sein. Die­se Geset­zes­än­de­rung macht die Ände­rung der Ord­nungs­be­hörd­li­chen Ver­ord­nung über das Offen­hal­ten von Ver­kaufs­stel­len an Sonn – und Fei­er­ta­gen im Gebiet der Stadt Arns­berg  erfor­der­lich, da bis­her ins­ge­samt 14 ver­kaufs­of­fe­ne Sonn­ta­ge im gesam­ten Stadt­ge­biet zuge­las­sen waren. Eine ent­spre­chen­de Ände­rung, die bereits mit den Wer­be­ge­mein­schaf­ten abge­spro­chen ist,  soll im nächs­ten Sit­zungs­lauf der Aus­schüs­se bera­ten und am 25. März vom Rat beschlos­sen werden.

Nichtanlassbezogener offener Sonntag in Oeventrop entfällt

Die bis­he­ri­gen ver­kaufs­of­fe­nen Sonn­ta­ge außer­halb der Advents­zeit im Rah­men der Ver­an­stal­tun­gen des Ver­kehrs­ver­eins Arns­berg, des Ver­kehrs – und Gewer­be­ver­eins Hüs­ten sowie des Akti­ves Neheim blei­ben von den not­wen­di­gen Ände­run­gen unbe­rührt. Im Stadt­ge­biet Oeven­trop wird auf die ver­kaufs­of­fe­nen Sonn­ta­ge am ers­ten Sonn­tag im Sep­tem­ber, der bis­her nicht anlass­be­zo­gen war, und am 1. Advents­sonn­tag, zukünf­tig ver­zich­tet. Am 1. Advents­sonn­tag fin­det aller­dings der Oeven­tro­per Weih­nachts­markt im Bereich der Schüt­zen­hal­le statt, an dem auch die Ein­zel­händ­ler teil­nah­me­be­rech­tigt sind.

Am zweiten Adventssonntag überall außer in Neheim  „Weihnachtszeit in Arnsberg“

Gemein­sam mit den Wer­be­ge­mein­schaf­ten hat die Stadt­ver­wal­tung Eini­gung dar­über erzielt, die gesetz­lich zuge­las­se­nen Mög­lich­kei­ten dahin­ge­hend aus­zu­schöp­fen, im Stadt­ge­biet Arns­berg im Advent ins­ge­samt zwei ver­kaufs­of­fe­ne Sonn­ta­ge zuzu­las­sen, und zwar am 2. Advents­sonn­tag in allen Stadt­be­zir­ken außer Neheim im Rah­men der Ver­an­stal­tun­gen „Weih­nachts­zeit in Arns­berg“ und am 3. Advents­sonn­tag nur im Stadt­be­zirk Neheim anläss­lich des „Nehei­mer Weih­nachts­treffs“, womit dann die maxi­ma­le Anzahl der mög­li­chen ver­kaufs­of­fe­nen Sonn­ta­ge erreicht ist. Die gesetz­li­che Anfor­de­rung, dass inner­halb einer Gemein­de nicht mehr als ins­ge­samt 11 Sonn – und Fei­er­ta­ge je Kalen­der­jahr frei­ge­ge­ben wer­den dür­fen, ist damit erfüllt und die Gesamt­an­zahl der ver­kaufs­of­fe­nen Sonn­ta­ge von 14 auf 11 Sonn­ta­ge reduziert.

Jeweils vier offene Sonntage in Neheim, Hüsten und Arnsberg

Ver­kaufs­stel­len im Sin­ne des Laden­öff­nungs­ge­set­zes dür­fen – nach dem vor­lie­gen­den Beschluss­vor­schlag – jeweils an den nach­fol­gend genann­ten Sonn­ta­gen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöff­net sein:
Im Stadt­be­zirk Arns­berg anläss­lich der Veranstaltungen

  • „Arns­ber­ger Woche“
  • „Arns­berg Kuli­na­risch“ oder “Inter­na­tio­na­ler Kunst­som­mer Arnsberg“
  • „Arns­ber­ger Herbsttage“

Im Stadt­be­zirk Hüs­ten im Rah­men der Veranstaltungen

  • „Hüs­te­ner Käsemarkt“
  • „Hüs­te­ner Kirmes“
  • „Hüs­te­ner Herbst“

Im Stadt­ge­biet Arns­berg außer Stadt­be­zirk Neheim im Rah­men der Ver­an­stal­tun­gen „Weih­nachts­zeit in Arnsberg“

  • am 2. Adventssonntag

Im Stadt­be­zirk Neheim im Rah­men der Veranstaltungen

  • „Nehei­mer Frühlingsfest“
  • „Neheim Live“
  • „Fre­se­ken­fest“
  • „Nehei­mer Weih­nachts­treff“ am 3. Adventssonntag

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