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Stadtwerke erneuern Kanäle in Neheim, Hüsten und Arnsberg

Die Stadtwerke haben die Anwohner in diesen tagen über drei große kanalbaumaßnahmen im jahr 2014 informiert. (Foto: Rainer Sturm  / pixelio.de)
Die Stadt­wer­ke haben die Anwoh­ner in die­sen Tagen über drei gro­ße Kanal­bau­maß­nah­men im Jahr 2014 infor­miert. (Foto: Rai­ner Sturm / pixelio.de)

Arns­berg. In den letz­ten Tagen erhiel­ten die Anwoh­ner der Stra­ßen „Totenberg“/„Am Wie­den­berg“ in Neheim, „Zum Gerichts­berg“ in Arns­berg und „Schma­le Trift“ und „Am Bild­stock“ in Hüs­ten Post von den Stadt­wer­ken Arns­berg. Dar­in kün­de­ten die Stadt­wer­ke für 2014 umfang­rei­che Stra­ßen- und Kanal­bau­ar­bei­ten sowie Arbei­ten an den Was­ser­lei­tun­gen an.

  • Totenberg/Am Wie­den­berg: Die nach­ma­li­ge Inspek­ti­on der öffent­li­chen Abwas­ser­ka­nä­le im Stadt­be­zirk Neheim zeigt in die­sen Stra­ßen ein teil­wei­se dra­ma­ti­sches Scha­dens­bild. Die vor­han­de­ne Kana­li­sa­ti­on stammt zu gro­ßen Tei­len noch aus den Jah­ren um 1935. Die Kanal­roh­re wei­sen star­ke Beton­kor­ro­si­on und Riss­bil­dung im gesam­ten Stra­ßen­ab­schnitt auf, wodurch ein siche­rer Abwas­ser­be­trieb nicht mehr gewähr­leis­tet wer­den kann. Die Scha­dens­häu­fung macht ein unver­züg­li­ches Han­deln im Sin­ne des Gewäs­ser­schut­zes unbe­dingt not­wen­dig. Die Stadt­wer­ke Arns­berg haben daher die Pla­nun­gen zur Kana­ler­neue­rung zügig vor­an­ge­trie­ben. Die nun geplan­ten Maß­nah­men sehen die kom­plet­te Erneue­rung der öffent­li­chen Kanä­le im Stra­ßen­kör­per der Stra­ße Toten­berg von Möh­neu­fer bis zum Wen­de­ham­mer am nörd­li­chen Ende der Stra­ße sowie die Erneue­rung der Kana­li­sa­ti­on in der Stra­ße Am Wie­den­berg auf den unte­ren 130 Metern vor. Außer­dem wer­den im gesam­ten Bau­ab­schnitt die Grund­stücks­an­schluss­lei­tun­gen vom Haupt­ka­nal bis zur Grund­stücks­gren­ze kom­plett erneu­ert. Nach Abschluss der Kanal­bau­ar­bei­ten wird die Stra­ße auf vol­ler Brei­te von 5,50 Metern zwi­schen den Bord­stei­nen erneu­ert. Die­se Bau­maß­nah­me wird etwa acht bis neun Mona­te dau­ern. Für die stän­di­ge Erreich­bar­keit der Grund­stü­cke im Umfeld der Bau­stel­le wird für die Dau­er der Bau­zeit eine „Not­zu­fahrt“ vom Wen­de­ham­mer der Stra­ße „Toten­berg“ bis zur Wer­ler Stra­ße her­ge­rich­tet. Damit kann sicher­ge­stellt wer­den, dass die Bau­stel­len­an­lie­ger regel­mä­ßig ihre Grund­stü­cke mit dem Auto errei­chen kön­nen. Glei­ches gilt für die Feu­er­wehr und den Rettungsdienst.

 

  • Zum Gerichts­berg: In der schma­len Anlie­ger­stra­ße sind sowohl umfang­rei­che Kanal­bau­ar­bei­ten der Stadt­wer­ke an den Abwas­ser­lei­tun­gen aus den frü­hen 1950er Jah­ren wie auch die Erneue­rung der Gas­lei­tung durch RWE West­netz not­wen­dig. Kanä­le und Gas­lei­tun­gen wer­den dabei ein­schließ­lich der Haus­an­schlüs­se kom­plett erneu­ert. Wäh­rend der Bau­pha­se wird es für eini­ge Grund­stü­cke zeit­wei­se nicht mög­lich sein, mit dem Auto her­an­zu­fah­ren. Hier wer­den von der Bau­lei­tung früh­zei­tig Hin­wei­se zu den Ein­schrän­kun­gen gege­ben. Den­noch sind zum über­wie­gen­den Teil die Grund­stü­cke jeder­zeit erreich­bar. Zum Abschluss der Tief­bau­ar­bei­ten wird die Stra­ße in kom­plet­ter Brei­te mit ent­spre­chend tech­nisch not­wen­di­gem Auf­bau erneuert.

 

  • Schma­le Trift/Am Bild­stock: Die Fahr­bah­nen die­ser Stra­ßen befin­den sich in einem deso­la­ten Zustand. Hin­zu kommt, dass sowohl die Kana­li­sa­ti­on als auch die Was­ser­lei­tung und in Teil­be­rei­chen auch die Gas­lei­tung ein­schließ­lich der Haus­an­schluss­lei­tun­gen erneu­ert wer­den müs­sen. Die Ent­wäs­se­rung stammt noch aus dem Jah­re 1950 und ist sowohl bau­lich wie betrieb­lich in einem sehr schlech­ten Zustand. Nur ein klei­ner Teil­be­reich der Kana­li­sa­ti­on im Ein­mün­dungs­be­reich zum Müsche­der Weg ist neue­ren Datums und muss folg­lich nicht saniert wer­den. Die Anlie­ger haben größ­ten­teils die Mög­lich­keit, wäh­rend der Bau­pha­se ihr Grund­stück mit dem Fahr­zeug zu errei­chen. Nur in den Zei­ten, in den die Tief­bau­ar­bei­ten unmit­tel­bar vor den Grund­stü­cken statt­fin­den, müs­sen die Fahr­zeu­ge außer­halb der Bau­stel­le abge­stellt werden.

 

Für die Unan­nehm­lich­kei­ten wäh­rend der Bau­ar­bei­ten in den genann­ten Stra­ßen­ab­schnit­ten bit­ten die Stadt­wer­ke vor­ab  um Verständnis.

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