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Stadtmarketing Arnsberg unterstützt die 2‑G-Bändchenlösung

Arns­berg. Laut aktu­el­ler Coro­na-Schutz­ver­ord­nung des Lan­des NRW gilt aktu­ell für den Ein­zel­han­del die 2‑G-Regel. Dass heißt, nur Geimpf­te und Gene­se­ne sind in den Geschäf­ten zuge­las­sen, die Din­ge außer­halb des täg­li­chen Bedarfs anbie­ten. Dies ist auch zu kontrollieren.

Kontrollen für die Geschäfte und für die Kund*innen erleichtern

Die Ver­ord­nung eröff­net die Mög­lich­keit, nach einer Kon­trol­le eines gül­ti­gen Impf- bezie­hungs­wei­se Gene­se­nen­nach­wei­ses und Vor­zei­gen eines Aus­weis­pa­pie­res einen alter­na­ti­ven Prüf­nach­weis zu ver­ge­ben, so z.B. in Form eines Arm­ban­des. Dies kann in Abspra­che der Ord­nungs­be­hör­de mit den Gewer­be­trei­ben­den erfol­gen. Um die Kon­trol­len und den Ein­kaufs­bum­mel in der Weih­nachts­zeit sowohl für die Geschäf­te, aber beson­ders auch für die Kund*innen zu erleich­tern, unter­stützt das Stadt­mar­ke­ting Arns­berg die gemein­sa­me Initia­ti­ve der Arns­ber­ger Wer­be­ge­mein­schaf­ten, den Zugang zum Ein­zel­han­del und zur Gas­tro­no­mie mit Hil­fe eines sol­chen Bänd­chen-Ange­bo­tes schnel­ler und kom­for­ta­bler zu gestalten.

Bändchen verliert nach maximal einer Woche die Gültigkeit

Die Wer­be­ge­mein­schaf­ten aus Oeven­trop, Arns­berg, Hüs­ten und Neheim haben nach guten Erfah­run­gen des Ver­kehrs­ver­eins Arns­berg e. V. auf dem Arns­ber­ger Weih­nachts­markt und auf Initia­ti­ve des „Akti­ven Neheim e. V.“ gemein­sam vor­ge­schla­gen, den Nach­weis des Sta­tus (geimpft oder gene­sen) beim Betre­ten der Geschäf­te sowie der Gas­tro­no­mie auch mit einem ohne Zer­stö­rung nicht ablös­ba­rem Arm­band doku­men­tie­ren zu kön­nen. In Abspra­che mit der Ord­nungs­be­hör­de beträgt die Gül­tig­keit eines Bänd­chens in Arns­berg maxi­mal eine Woche. Die Far­be wech­selt jeweils sonn­tags. Den Wer­be­ge­mein­schaf­ten wer­den die Bänd­chen jetzt zur Ver­fü­gung gestellt und kön­nen ab dem kom­men­den Sonn­tag – bei­spiels­wei­se auf dem Arns­ber­ger Weih­nachts­markt oder beim ver­kaufs­of­fe­nen Sonn­tag in Arns­berg-Neheim – genutzt wer­den. Hier­bei wird für die lau­fen­de Woche nach einem Check des 2‑G-Sta­tus das Ange­bot eines Bänd­chens für die Kund*innen gegeben.

Bändchen als freiwilliges Angebot

Dies ist selbst­ver­ständ­lich ein frei­wil­li­ges Ange­bot. Es ermög­licht aber, dass bei­spiels­wei­se in wei­te­ren Geschäf­ten und Gas­tro­no­mie­be­trie­ben danach nur das Bänd­chen vor­ge­zeigt wer­den muss und ansons­ten nur noch eine stich­pro­ben­ar­ti­ge Kon­trol­le erfolgt. Die Bänd­chen haben für den Han­del und die Gas­tro­no­mie eine Gül­tig­keit für eine Woche. Wei­ter­hin ist es aber für geimpf­te oder gene­se­ne Per­so­nen natür­lich auch mög­lich, ohne Bänd­chen die Geschäf­te zu betre­ten, wenn sie jeweils einen gül­ti­gen Nach­weis (z.B. digi­ta­les Impf­zer­ti­fi­kat) vor­le­gen können.

Erhöhung der Sicherheit durch Vermeidung von Warteschlangen

„Für den Ein­zel­han­del und die Gas­tro­no­mie gibt es in der Coro­na-Pan­de­mie wei­ter­hin schwie­ri­ge Bedin­gun­gen“, sagt die Arns­ber­ger Stadt­mar­ke­ting­ma­na­ge­rin Tat­ja­na Sche­fers, „des­halb möch­ten wir die Initia­ti­ve der Wer­be­ge­mein­schaf­ten unter­stüt­zen.“ Sche­fers wei­ter: „Wir ver­spre­chen uns mit die­ser Lösung aber auch eine grö­ße­re Sicher­heit für die Bürger*innen, denn sie müs­sen mit dem ange­leg­ten Bänd­chen z.B. nicht in einer Schlan­ge auf Ein­lass war­ten.“ Auch für den Ein­zel­han­del sieht die Stadt­mar­ke­ting­ma­na­ge­rin die Nut­zung der Impf­bänd­chen alter­na­tiv zur Kon­trol­le der digi­ta­len Impf­zer­ti­fi­ka­te als Erleich­te­rung im stark fre­quen­tier­ten Weih­nachts­ge­schäft an.

Aktionszeitraum vorerst 12. Dezember bis 9. Januar 2022

Das Ord­nungs­amt der Stadt Arns­berg hat sein OK für den Ein­satz far­bi­ger Bänd­chen mit dem Auf­druck „Arns­berg – tu´ dir was Gutes!“ wäh­rend der Weih­nachts­zeit – ab Sonn­tag, 12. Dezem­ber, bis zunächst zum 9. Janu­ar 2022 gege­ben, vor­aus­ge­setzt, dass die Coro­na-Schutz­ver­ord­nung dies wei­ter erlaubt. Wich­ti­ge Vor­aus­set­zung für die Nut­zung ist, dass die Bänd­chen erst nach jeweils indi­vi­du­el­ler Prü­fung eines gül­ti­gen Impf- oder Gene­se­nen­sta­tus aus­ge­ge­ben und direkt vor Ort eng am Hand­ge­lenk befes­tigt wer­den. Das Ord­nungs­amt weist auch in die­sem Zusam­men­hang dar­auf hin, dass die Ver­wen­dung frem­der oder gefälsch­ter Test- oder Immu­ni­sie­rungs­nach­wei­se, um ein Ange­bot zu nut­zen oder durch­zu­füh­ren, eine Ord­nungs­wid­rig­keit dar­stellt und mit einem erheb­li­chen Buß­geld gerech­net wer­den muss.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Stadt Arnsberg)
(Vor­schau­bild Ord­nungs­amt: Foto/Montage: Frank Albrecht, Archiv)

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