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Stadt Arnsberg informiert: Verkehrssicherungsmaßnahmen zur Hüstener Kirmes

Arns­berg. Zum Start der Hüs­te­ner Kir­mes am kom­men­den Frei­tag, 8. Sep­tem­ber, hat die Stadt Arns­berg eini­ge Maß­nah­men zur Siche­rung und Rege­lung des Ver­kehrs im Stadt­teil Hüs­ten erlas­sen, die ein Mit­ein­an­der aller Ver­kehrs­teil­neh­men­den gewähr­leis­ten und zudem für einen gefahr­lo­sen Besuch des Volks­fes­tes sor­gen sol­len. So ist bereits seit meh­re­ren Tagen die Zufahrt zum Kir­mes­platz sowie zum neu­en Park­platz der Petri­schu­le (Kli­ni­kum Hoch­sauer­land) in Hüs­ten für den Ver­kehr gesperrt. Die Park­plät­ze auf der sog. Rig­gen­wei­de in Hüs­ten ste­hen wegen der Ver­an­stal­tung nicht zur Ver­fü­gung. Ret­tungs­we­ge für die Feu­er­wehr usw. sind ent­spre­chend gekenn­zeich­net und unbe­dingt frei zu hal­ten. Wäh­rend der Kir­mes wird die Zufahrt zur Rig­gen­wei­de durch Pos­ten kon­trol­liert und geregelt.

Geschwindigkeitsmesseinrichtungen an der Brücke am Kirmesplatz

Von Frei­tag bis Mitt­woch, 8. bis 13. Sep­tem­ber, wer­den auf der Arns­ber­ger Stra­ße in Hüs­ten Hin­weis­schil­der „Ver­an­stal­tung“ sowie „Fuß­gän­ger auf Fahr­bahn“ auf­ge­stellt. Im Zuge des­sen wird eine Geschwin­dig­keits­be­schrän­kung „20 km/h“ für die direk­te Umge­bung des Ver­an­stal­tungs­plat­zes aus­ge­spro­chen. Geschwin­dig­keits­mess­ein­rich­tun­gen sol­len an der Brü­cke am Kir­mes­platz die Kon­trol­le der gefah­re­nen Geschwin­dig­keit erleich­tern. Dar­über hin­aus gilt im Bereich des Kir­mes­plat­zes ein beid­sei­ti­ges Hal­te­ver­bot mit dem Zusatz „Ret­tungs­weg“.

Erst­mals Park­ver­bot auf den angren­zen­den Grünflächen 

Rechts­sei­tig der „Bahnhofstraße“/“Arnsberger Stra­ße“ in Rich­tung Kir­mes­platz wer­den tem­po­rä­re Stell­plät­ze für Taxen aus­ge­wie­sen. Dazu muss auch der dort ver­lau­fen­de Rad­weg in Anspruch genom­men wer­den. Rad­ver­kehr kann an die­ser Stel­le aber trotz­dem noch erfol­gen. Im Bereich des ehe­ma­li­gen Kiosks („Char­lot­te Hil­pert“) gilt bei­der­sei­tig ein abso­lu­tes Hal­te­ver­bot, die Wege sind als Ret­tungs­we­ge für die Feu­er­wehr frei zu hal­ten. Sämt­li­che Rasen­flä­che im Bereich des Kir­mes­ge­län­des ste­hen nicht als Park- oder Hal­te­plät­ze zur Ver­fü­gung. Für Rad­fah­ren­de sowie berech­tig­te Anlie­ger ist ein Pas­sie­ren möglich.

Das Ord­nungs­amt der Stadt Arns­berg kon­trol­liert die tem­po­rär aus­ge­spro­che­nen Hal­te- und Park­ver­bo­te und wird eine Miss­ach­tung ent­spre­chend sank­tio­nie­ren. Ver­bots­wid­rig abge­stell­te Fahr­zeu­ge wer­den abge­schleppt. Die Stadt Arns­berg bit­tet um Ver­ständ­nis und um die Beach­tung der aus­ge­spro­che­nen Beschränkungen.

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Stadt Arnsberg)

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