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Sikawild-Initiative erstattet Strafanzeige

Das Sikawild - eine kleine Hirschart - lebt seit über 120 Jahren im Arnsberger Wald. Foto: Hegegemeinschaft)
Das Sika­wild – eine klei­ne Hirsch­art – lebt seit über 120 Jah­ren im Arns­ber­ger Wald. (Foto: Hegegemeinschaft)

Arns­berg. Die Initia­ti­ve gegen die von der Lan­des­re­gie­rung in Düs­sel­dorf geplan­te Aus­rot­tung des Sika­wil­des im Arns­ber­ger Wald setzt ihre Akti­vi­tä­ten im neu­en Jahr unver­min­dert fort und mel­det brei­te Unter­stüt­zung, aber auch uner­freu­li­che Vor­komm­nis­se, die sie zu einer Straf­an­zei­ge wegen Ver­sto­ßes gegen das Jagd- und Tier­schutz­recht ver­an­lasst haben.

Unterstützung auch von Landräten und Bürgermeistern

„Die Online-Peti­ti­on läuft gut, wir haben bereits 3200 Zeich­ner der Peti­ti­on,“ berich­tet der Vor­sit­zen­de der Initia­ti­ve Tho­mas Rei­che. „Dazu kommt eine eben­so gro­ße Anzahl von Unter­schrif­ten auf den ver­teil­ten Lis­ten. Damit spre­chen sich bereits jetzt mehr als 6000 Bür­ger für den Erhalt des Sika­wil­des und des dies­be­züg­li­chen Ver­brei­tungs­ge­bie­tes im Arns­ber­ger Wald aus. Wir erhal­ten hier viel Unter­stüt­zung  auch von Ver­tre­tern des Tier- und Natur­schut­zes und wer­den die Initia­ti­ve mit aller Kon­se­quenz fort­set­zen! „Auch die bei­den Land­rä­te des Hoch­sauer­land­krei­ses und des Krei­ses Soest sowie der Bür­ger­meis­ter der Gemein­de Möh­ne­see hät­ten sich bereits für den Erhalt des Ver­brei­tungs­ge­bie­tes für Sika­wild ausgesprochen.

Gemeinsame Resolution geplant

„Wir sind in engem Kon­takt mit den Land­tags­frak­tio­nen in Düs­sel­dorf. Dar­über hin­aus pla­nen wir mit den poli­ti­schen stake­hol­dern auf loka­ler und regio­na­ler Ebe­ne eine gemein­sa­me Reso­lu­ti­on für die Erhal­tung des Sika­wil­des im Arns­ber­ger Wald zu zeich­nen,“ so Reiche.

Strafanzeige nach Regiejagd in Warstein

„Fakt ist lei­der auch, dass eini­ge weni­ge Jagd­re­vie­re im Arns­ber­ger Wald den Gesetz­ent­wurf der Lan­des­re­gie­rung zur Novel­le des Lan­des­jagd­ge­set­zes und die dar­in geplan­te Auf­lö­sung des Bewirt­schaf­tungs­be­zir­kes für Sika­wild schon vor­ab umzu­set­zen zu schei­nen,“ so Rei­che. „In bei­spiel­lo­ser Art und Wei­se wird Jagd auf alles Sika­wild gemacht, was sich zeigt. Wenn das dann – wie in der Regie­jagd der Stadt War­stein – dazu führt, dass Spa­zier­gän­ger am Tag nach der Jagd ein geschos­se­nes, nicht nach­ge­such­tes Sika-Alt­tier fin­den und das dazu­ge­hö­ri­ge Kalb dane­ben steht, dann hat das mit nach­hal­ti­ger, stö­rungs­ar­mer und tier­schutz­ge­rech­ter Jagd sicher­lich nichts mehr zu tun.“ Die­ser Fall beschäf­tigt mitt­ler­wei­le die Staats­an­walt­schaft in Arns­berg und ist The­ma einer Klei­nen Anfra­ge der FDP-Land­tags­frak­ti­on, wird also auch  den Land­tag in Düs­sel­dorf beschäftigen.

Hier die Straf­an­zei­ge und die Klei­ne Anfra­ge im Original:

Klei­ne Anfra­ge regie­jagd War­stein FDP 01 2015

 

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3 Antworten

  1. Es gibt ein Schrei­ben der Bür­ger­meis­ter von Bri­lon, Mesche­de, Rüt­hen und War­stein an die Prä­si­den­tin des Land­ta­ges NRW. Dar­in for­dern die Bür­ger­meis­ter die Lan­de­re­gie­rung auf an der Novel­le des Jagd­ge­set­zes bei­zu­be­hal­ten. Ins­be­son­de­re was die Auf­he­bung des Ver­brei­tungs­ge­bie­tes Arns­ber­ger Wald angeht. Die betrof­fe­nen Gemein­den haben in der Sum­me etwa 19.000 Hekt­ar Wald und gro­ße Pro­ble­me mit Ver­biss­schä­den. Dort über­steigt der Sika­wild­be­stand denn Soll­be­stand um das vierfache.
    Die Auf­ga­be des Bewirt­schaf­tung­ge­bie­tes Arns­ber­ger Wald für Sika­wild hängt maß­geb­lich damit zusam­men das Jäger in der Ver­gan­gen­heit nicht genug Wild geschos­sen haben . Im Gegen­teil es wur­de sogar noch gefüttert.
    In Gün­ne gibt es offen­bar auch grö­ße­re Verbissschäden.
    Im Ent­wurf des Geset­zes steht kein Wort von völ­li­gem Abschuss des Sika­wil­des. Wenn sich nach 5 Jah­ren her­aus­stellt das der Sika­wild­be­stand auf ein für den Wald ver­träg­li­ches Mass ver­rin­gert wur­de, kann der Arns­ber­ger Wald auch wie­der als Ver­brei­tungs­ge­biet für Sika­wild gelis­tet werden.
    Ein mög­li­ches Fehl­ver­hal­ten von Jägern in War­stein zu benut­zen um Stim­mung gegen ein unge­lieb­tes Gesetz zu machen ist polemisch.

  2. Sehr geehr­ter Herr Schulte-Ladage,

    lei­der ent­hält ihr Kom­men­tar genau­so wie das Schrei­ben der Bür­ger­meis­ter der genann­ten Städ­te, das auf Initia­ti­ve der Stadt War­stein ent­stan­den ist, gra­vie­ren­de Feh­ler. Wir haben eine dies­be­züg­li­che Klar­stel­lung an die Prä­si­den­tin des Land­ta­ges geschickt, da wir davon über­zeugt sind, dass sich die Abge­ord­ne­ten Ihre Mei­nung zum The­ma Sika­wild im Arns­ber­ger Wald auf Basis von Fak­ten bil­den wollen!

    Bin im Übri­gen 2. Vor­sit­zen­der der Hege­ge­mein­schaft, 1. Vor­sit­zen­der ist Wolf­gang Krengel.

    Eini­ge Fakten:

    1. Die (Wald-) Flä­chen der Städ­te Bri­lon, Rüt­hen und Mesche­de lie­gen kom­plett außer­halb des Sika­wild-Bewirt­schaf­tungs­be­zir­kes. Das Glei­che gilt für den Groß­teil der (Wald-) Flä­che der Stadt War­stein. Ledig­lich eine klei­ne­re Teil­flä­che von ca. 1000 ha des Gesamt­wal­des der Stadt War­stein (5000 ha) liegt inner­halb des Sika­wild-Bewirt­schaf­tungs­be­zir­kes. Sie „ spre­chen“ damit nicht für 19.000 ha, son­dern gera­de mal für 1000 ha oder 5% des Sika­wild-Bewirt­schaf­tungs­be­zir­kes, der eine Gesamt­grö­ße von 20.000 ha aufweist!

    2. Für die außer­halb des Bewirt­schaf­tungs­be­zir­kes lie­gen­den Flä­chen gilt nach der­zeit gül­ti­gem Lan­des­jagd­ge­setz NRW: Inner­halb der Jagd­zeit kann alles vor­kom­men­de Sika­wild erlegt wer­den. Wenn die genann­ten Kom­mu­nen von in Ihrem Bereich über­höh­ten Sika­wild­be­stän­den schrei­ben, liegt es ein­zig an den Kom­mu­nen als Inha­ber des Jagd­rechts, ent­spre­chen­de Maß­nah­men zu ergrei­fen. Die Hege­ge­mein­schaft Arns­ber­ger Wald ist für die außer­halb des Bewirt­schaf­tungs­be­zir­kes lie­gen­den Flä­chen nicht zuständig!

    3. Somit sind die 4 Städ­te von der durch die Novel­le des Lan­des­jagd­ge­set­zes NRW geplan­ten Auf­he­bung des Sika­wild-Bewirt­schaf­tungs­be­zir­kes – bis auf die klei­ne o.g. Teil­flä­che – über­haupt nicht betrof­fen. Der in dem Schrei­ben erwähn­te Bezug zu den Bür­gern der Regi­on ist lei­der eben­so falsch. Unse­re Initia­ti­ve zum Erhalt des Sika­wil­des im Arns­ber­ger Wald erfährt über alle Par­tei­gren­zen hin­weg sehr brei­te Zustim­mung in der Bevöl­ke­rung. Wir haben unter https://www.openpetition.de/petition/online/nein-zur-ausrottung-sikawild-im-arnsberger-wald-soll-leben eine Online-Peti­ti­on zum Erhalt des Sika­wil­des im Arns­ber­ger Wald geschal­tet, die bereits jetzt von über 3.200 Bür­gern aus ganz Deutsch­land und vie­len ande­ren Län­dern unter­zeich­net wor­den ist. Eine eben­so gro­ße Anzahl von Bür­gern hat sich durch Ein­tra­gung in Unter­schrif­ten­lis­ten für den Erhalt die­ser Wild­art und des Ver­brei­tungs­ge­bie­tes im Arns­ber­ger Wald aus­ge­spro­chen. Die The­ma­tik wird nach unse­rer Pres­se­kon­fe­renz dar­über hin­aus in den Medi­en inten­siv dis­ku­tiert. Wir erhal­ten hier viel Unter­stüt­zung auch von Ver­tre­tern des Tier- und Natur­schut­zes und wer­den die Initia­ti­ve mit aller Kon­se­quenz fort­set­zen! Auch die bei­den Land­rä­te des Hoch­sauer­land­krei­ses und des Krei­ses Soest haben sich für den Erhalt des Ver­brei­tungs­ge­bie­tes für Sika­wild ausgesprochen.

    4. Die Aus­sa­ge, dass die Hege­ge­mein­schaft in den ver­gan­ge­nen Jah­ren eine „Über-Hege“ des Sika­wil­des betrie­ben habe, ent­behrt jeg­li­cher Grund­la­ge. Der Sika­wild­ab­schuss im Arns­ber­ger Wald ist in den letz­ten 4 Jah­ren um 30% ange­ho­ben wor­den. Wir haben den Bestand auf 1500 Stück redu­ziert. Die ein­ge­reich­ten Sika­wild­ab­schuss­plä­ne sind von uns in den letz­ten Jah­ren immer ohne Ände­run­gen abge­seg­net wor­den. Dar­über hin­aus besteht schon jetzt nach gel­ten­dem Jagd­recht die Mög­lich­keit, den Abschuss beim weib­li­chen Wild ohne Nach­be­an­tra­gung um 20% zu über­zie­hen. Das gilt in ganz NRW für alle Scha­len­wild­ar­ten mit Abschuss­plan (Rot‑, Dam‑, Sika- und Muf­fel­wild). Zusätz­lich haben die unte­ren Jagd­be­hör­den der Krei­se Soest und HSK, die Jagd­bei­rä­te der Krei­se, die Hege­ge­mein­schaft und das Forst­amt sowie der kom­mu­na­le Ver­tre­ter im Som­mer 2014 ver­ein­bart, dass auf Antrag der Abschuss beim weib­li­chen Sika­wild noch­mals um 20% erhöht wer­den kann. Davon haben der Lan­des­be­trieb Wald und Holz und die Stadt War­stein teil­wei­se Gebrauch gemacht.

    5. Mit der erfolg­ten Reduk­ti­on des Sika­wil­des sind wir auf einem Niveau ange­langt, dass für das Ver­brei­tungs­ge­biet im Arns­ber­ger Wald auch unter forst­li­chen Gesichts­punk­ten als ins­ge­samt trag­bar bezeich­net wer­den kann. Wenn punk­tu­ell über­höh­te Scha­len­wild­be­stän­de vor­han­den sein soll­ten, müs­sen dort die Abschüs­se eben erhöht wer­den. Das war und ist immer pro­blem­los von uns geneh­migt wor­den. Aller­dings ist es forst­lich und jagd­lich falsch und nicht ziel­füh­rend, ver­meint­li­chen Schä­den am Wald – die uns lei­der immer noch nicht gezeigt wor­den sind – ein­fach mit dem Gewehr begeg­nen zu wollen. 

    6. Auch bei der vom Umwelt­mi­nis­te­ri­um in sei­ner Jagd­rechts­no­vel­le als „Leit­wild­art“ defi­nier­ten Rot­wild – die­se Wild­art stammt vom Sika­wild ab – ist der Abschuss im Arns­ber­ger Wald in den letz­ten 4 Jah­ren stark – um 80% – erhöht wor­den. Wir haben die­se Reduk­ti­on des Bestan­des, die eben­falls maß­geb­lich auf den Flä­chen des Lan­des­be­trie­bes Wald und Holz sowie der Stadt War­stein durch­ge­führt wor­den sind, als Hege­ge­mein­schaft mit­ge­tra­gen, da uns auch hier von deut­li­chen Schä­den berich­tet wor­den ist, die uns lei­der eben­falls nicht gezeigt wor­den sind. Wir hof­fen, dass hier nicht die­sel­ben Flä­chen als Argu­men­ta­ti­on zur Abschuss­er­hö­hung her­hal­ten muss­ten! Die Reduk­ti­ons­pha­se beim Rot­wild ist damit im Arns­ber­ger Wald ins­ge­samt abgeschlossen. 

    7. Klar ist aller­dings auch, dass die Hege­ge­mein­schaft ein pau­scha­les und undif­fe­ren­zier­tes Zusam­men­schie­ßen von Rot- und Sika­wild im Arns­ber­ger Wald auch zukünf­tig nicht mit­tra­gen wird. Wald und Wild gehö­ren zusam­men und nach­hal­tig bewirt­schaf­tet bzw. gema­nagt. Das gilt nicht sicher­lich nicht nur für die Bäu­me, son­dern auch für die Tiere!

  3. Noch eine Ergän­zung: Die Hege­ge­mein­schaft Arns­ber­ger Wald hat kei­ne Straf­an­zei­ge gegen die Stadt War­stein gestellt. Dies ist von einer Pri­vat­per­son initi­iert wor­den. Die klei­ne Anfra­ge zu dem The­ma kommt von der FDP-Frak­ti­on im Land­tag NRW. Soll­ten sich die genann­ten Fehl­ver­hal­ten bestä­ti­gen, wer­den aller­dings hof­fent­lich die not­wen­di­gen Kon­se­quen­zen gezogen!

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