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Schwere Schlappe für Helma AG: OVG bestätigt Veränderungssperre

Schwe­re Schlap­pe für die Hel­ma AG: Das OVG hat die Nor­men­kon­troll­kla­ge abge­wie­sen. (Foto: Blickpunkt)

Sun­dern. Schwe­re Schlap­pe für die Hel­ma AG vor dem Ober­ver­wal­tungs­ge­richt in Müns­ter (OVG): Mit Urteil vom 25. Janu­ar hat das Gericht den Antrag auf Nor­men­kon­trol­le abge­lehnt. Damit ist die Ver­än­de­rungs­sper­re, die der Stadt­rat im April ver­gan­ge­nen Jah­res beschlos­sen hat­te, rechtmäßig.

Anzahl der Ferienhäuser soll signifikant reduziert werden

Der Rat der Stadt Sun­dern hat­te in sei­ner Sit­zung am 09.04.2020 die Neu­auf­stel­lung des Bebau­ungs­pla­nes Nr. A 26 „Feri­en­haus­an­la­ge Ame­cke“ beschlos­sen. Mit die­ser Neu­auf­stel­lung soll die Anzahl an Feri­en­häu­sern signi­fi­kant redu­ziert und pla­nungs­recht­lich abge­si­chert wer­den. Hier­zu ist u.a. vor­ge­se­hen, die im gel­ten­den Bebau­ungs­plan fest­ge­setz­ten Son­der­ge­bie­te „Feri­en­park“ sowie die über­bau­ba­ren Grund­stücks­flä­chen ein­zu­schrän­ken. Zudem sol­len ein­schrän­ken­de Fest­set­zun­gen zum Maß der bau­li­chen Nut­zung und wei­te­re (auch gestal­te­ri­sche) Fest­set­zun­gen zu den geplan­ten Gebäu­den getrof­fen wer­den, die zu einer deut­li­chen Redu­zie­rung des Bau­kör­per­vo­lu­mens bei­tra­gen sollen.

Veränderungssperre hindert Helma AG, Fakten zu schaffen

Zur Siche­rung die­ser Pla­nung hat der Rat der Stadt Sun­dern in glei­cher Sit­zung eine Ver­än­de­rungs­sper­re für den in Neu­auf­stel­lung befind­li­chen Bebau­ungs­plan beschlos­sen. Durch die­se Ver­än­de­rungs­sper­re kann die Stadt Sun­dern ver­hin­dern, dass im Feri­en­park Ame­cke Fak­ten geschaf­fen wer­den, die die Durch­füh­rung der Neu­pla­nung erschwe­ren. Bau­rech­te wer­den durch die Ver­än­de­rungs­sper­re vor­über­ge­hend ausgesetzt.

Beschränkung der Baurechte bleibt bestehen

Die Hel­ma Feri­en­im­mo­bi­li­en GmbH hat im Juli des ver­gan­ge­nen Jah­res beim Ober­ver­wal­tungs­ge­richt in Müns­ter (OVG NRW) einen Antrag auf Nor­men­kon­trol­le der Ver­än­de­rungs­sper­re gestellt. Das OVG NRW hat nun mit Urteil vom 25.01.2021 den Antrag abge­lehnt. In sei­nem Urteil führt das OVG aus, dass die ange­grif­fe­ne Sat­zung über die Anord­nung einer Ver­än­de­rungs­sper­re in for­mel­ler Hin­sicht recht­mä­ßig ist und auch kei­ne mate­ri­el­len Feh­ler auf­weist. Das bedeu­tet, dass sowohl die nach Bau­ge­setz­buch vor­ge­ge­be­nen Ver­fah­rens­vor­schrif­ten von der Stadt Sun­dern ein­ge­hal­ten wur­den als auch die von der Stadt Sun­dern beschlos­se­nen Inhal­te recht­mä­ßig sind.

Die Beschrän­kung der Bau­rech­te für den Feri­en­park Ame­cke bleibt damit wei­ter­hin bestehen.

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2 Antworten

  1. Das ist doch zunächst ein­mal ein sehr erfreu­li­ches Ergeb­nis, allen Unken­ru­fen zum Trotz. Mögen nun alle Ver­ant­wort­li­chen mit Augen­maß und die Bedürf­nis­se bzw. WÜN­SCHE der Bür­ger­schaft im Blick behal­tend vor­ge­hen. Dazu müss­te sicher­lich erst ein­mal der Bür­ger­wil­le Sun­dern, Ame­ckes im Beson­de­ren ermit­telt, ein dar­an von Fach­kräf­ten ori­en­tier­tes Kon­zept erar­bei­tet wer­den, wel­ches ein Gesamt­kon­zept (z.B.Parkraum) für Ame­cke berück­sich­tigt. Ich set­ze gro­ße Hoff­nung (nicht nur) in unse­ren Bür­ger­meis­ter Klaus-Rai­ner Wil­le­ke, sein Team und alle an dem Ent­wick­lungs­pro­zess Betei­lig­ten. Wie schön, dass es die­se Aus­gangs­la­ge nun gibt, vie­les bes­ser machen zu können

  2. Alle die sich heu­te so freu­en soll­ten beden­ken was hier getan wur­de: ein gül­ti­ger Bebau­ungs­plan mit dem ein Inves­tor eine Immo­bi­lie gekauft hat wird auf­ge­ho­ben nach­dem er einen Bau­an­trag auf Basis eines gül­ti­gen Bebau­ungs­pla­nes gestellt hat.
    Für mich sieht Rechst­s­si­cher­heit anders aus.
    Ab sofort kann kein Inves­tor oder Bau­herr in Sun­dern mehr sicher sein ob sein Vor­ha­ben nicht doch noch tor­pe­diert wird.

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