Denkmalschutz

Arnsberg führt Regionalgruppe „Historische Stadtkerne“

Neheim. Der Arns­ber­ger Stadt­pla­ner Tho­mas Viel­ha­ber ist auf der 43. Regio­nal­grup­pen­sit­zung „His­to­ri­sche Stadt­ker­ne in Nor­d­rhein-Wes­t­­fa­­len“ in der ehe­ma­li­gen Nehei­mer Syn­ago­ge zum neu­en Vor­sit­zen­den der Regio­nal­grup­pe gewählt wor­den. Der 52-jäh­ri­­ge Arnsberger

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Das große Lob des ehrenamtlichen Denkmalschutzes

Für die NRW-Stif­­tung, die Initia­to­rin der Wan­der­aus­stel­lung, war Regio­nal­bot­schaf­ter Johan­nes Hib­beln vor Ort und hat­te nicht nur Kom­pli­men­te mit­ge­bracht, son­dern auch die Ankün­di­gung, das die NRW-Stif­­tung die Restau­rie­rung der alten

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Thema Christuskirche bewegt das Strohdorf

Viel­ha­ber: „Bau­lü­cke darf grund­sätz­lich bebaut wer­den“ Eine Ant­wort kam sofort und war ein­deu­tig: Grund­sätz­lich ver­hin­dert wer­den kann die Bebau­ung der Wie­se neben der Kir­che nicht. Da habe frü­her auch ein

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Protest gegen und Alternative zu „Dr.-Arnoldi-Durchgang“

Sicht­ba­re Zei­chen des Pro­tests gegen den Gemein­­de­haus-Neu­­bau, für den Bau­kos­ten von rund einer hal­ben Mil­li­on Euro bei gegen­ge­rech­ne­tem Ver­kaufs­er­lös von etwa 400.000 Euro für das alte Gemein­de­haus im Rau­me stehen,

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Arnsberg führt Regionalgruppe „Historische Stadtkerne“

Neheim. Der Arns­ber­ger Stadt­pla­ner Tho­mas Viel­ha­ber ist auf der 43. Regio­nal­grup­pen­sit­zung „His­to­ri­sche Stadt­ker­ne in Nor­d­rhein-Wes­t­­fa­­len“ in der ehe­ma­li­gen Nehei­mer Syn­ago­ge zum neu­en Vor­sit­zen­den der Regio­nal­grup­pe gewählt wor­den. Der 52-jäh­ri­­ge Arnsberger

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Das große Lob des ehrenamtlichen Denkmalschutzes

Für die NRW-Stif­­tung, die Initia­to­rin der Wan­der­aus­stel­lung, war Regio­nal­bot­schaf­ter Johan­nes Hib­beln vor Ort und hat­te nicht nur Kom­pli­men­te mit­ge­bracht, son­dern auch die Ankün­di­gung, das die NRW-Stif­­tung die Restau­rie­rung der alten

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Thema Christuskirche bewegt das Strohdorf

Viel­ha­ber: „Bau­lü­cke darf grund­sätz­lich bebaut wer­den“ Eine Ant­wort kam sofort und war ein­deu­tig: Grund­sätz­lich ver­hin­dert wer­den kann die Bebau­ung der Wie­se neben der Kir­che nicht. Da habe frü­her auch ein

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