Thema Christuskirche bewegt das Strohdorf

Vielhaber: „Baulücke darf grundsätzlich bebaut werden“

Eine Ant­wort kam sofort und war ein­deu­tig: Grund­sätz­lich ver­hin­dert wer­den kann die Bebau­ung der Wie­se neben der Kir­che nicht. Da habe frü­her auch ein Haus gestan­den. Das Grund­stück sei recht­lich betrach­tet eine Bau­lü­cke, da dür­fe der Besit­zer – ob Kir­chen­ge­mein­de oder Pri­va­ter – wie­der bau­en, stell­te Arns­bergs obers­ter Stadt­pla­ner Tho­mas Viel­ha­ber fest. Und wenn gebaut wer­de, dann auch modern und nicht so, dass es aus­se­he wie vor 200 Jah­ren gebaut.

Prof. Schönjohann: „Da ist über den Denkmalschutz viel Musik drin“

Den­noch: „Über den Denk­mal­schutz ist da viel Musik drin, das könn­te sogar den Lan­des­kon­ser­va­tor in Müns­ter inter­es­sie­ren,“ sag­te Prof. Schön­del­ling. Denn Denk­mal­schutz wir­ke auch auf Bau­vor­ha­ben in der Umge­bung. Und hier sei nicht nur die Chris­tus­kir­che denk­mal­ge­schützt, es gebe gera­de­zu eine Bal­lung denk­mal­ge­schüt­zer Objek­te in der unmit­tel­ba­ren Umge­bung an der Burg­stra­ße und am Gran­sau­platz. Für beson­ders wich­tig hält der Pro­fes­sor auch die Blick­be­zie­hung vom Gran­sau­platz auf die Chris­tus­kir­che, denn die­se sei ja nicht ohne Grund direkt vor Kopf gebaut wor­den. Schön­del­ling schlug des­halb vor, die opti­schen Aus­wir­kun­gen eines Neu- und Anbaus durch eine 3D-Visua­li­sie­rung zu ver­deut­li­chen. Viel­ha­ber ergänz­te, man kön­ne die Dimen­sio­nen des geplan­ten Neu­baus viel­leicht auch auf dem Grund­stück durch Holz­lat­ten simu­lie­ren, wie es etwa in Däne­mark üblich sei.

Vielhaber: „Es wird viel Gesprächsbedarf geben“

Viel­ha­ber stell­te aber auch klar, dass der­zeit in Sachen Gemein­de­haus­neu­bau bei der Stadt­ver­wal­tung „nichts vor­liegt“.  Zur Zeit lie­ge es ein­zig und allein bei der Kir­chen­ge­mein­de, zu ent­schei­den, ob sie dort bau­en wol­le oder nicht. Wenn sie dann bau­en wol­le, dann sei die Stadt im Boot und sei auch der Denk­mal­schutz im Boot. „Dann wird es viel Gesprächs­de­darf geben,“ sag­te Viel­ha­ber und nann­te als Bei­spie­le die Stel­lung und die Höhe des Gebäu­des, die Gestal­tung, die Far­be und das Mate­ri­al von Fas­sa­de und Dach. Auch nach Park­plät­zen vor der Kir­che wur­de aus dem Publi­kum gefragt. Hier kön­ne er sich eine Lösung wie auf dem Klos­ter­hof Weding­hau­sen in Alt-Arns­berg vor­stel­len, die gut funk­tio­nie­re, sag­te Viel­ha­ber. Dort sei das Par­ken wäh­rend der Got­tes­diens­te für älte­re und kran­ke Besu­cher gestat­tet, wäh­rend der rest­li­chen Zeit aber nicht.

Humpe: „Hohe Verantwortung liegt bei der Kirchengemeinde“

Nicht nur der Stadt­pla­ner und der Denk­mal­schutz-Pro­fes­sor, auch der Bezirks­aus­schuss­vor­sit­zen­de Klaus Hum­pe beton­te die hohe Ver­ant­wor­tung, die jetzt bei der Evan­ge­li­schen Kir­chen­ge­mein­de lie­ge. Hum­pe sag­te auch, dass er sich bei einer so weit­rei­chen­den Ent­schei­dung einen Kon­sens wün­sche – unter den Mit­glie­dern der Kir­chen­ge­mein­de, unter den Anwoh­nern im Stroh­dorf und unter allen Nehei­mern. Und er sag­te auch, er den­ke mal kaum, dass das gelin­gen könne.
Über den Denk­mal­pfle­ge­plan Stroh­dorf und die Emp­feh­lun­gen von Prof. Schön­jo­hann berich­ten wir in einem geson­der­ten Artikel.
 

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