Vorerst nur Übergangslösung für Corona-Schnelltests
Hochsauerlandkreis. Mit der neuen Coronaschutzverordnung besteht wieder die Möglichkeit, Angebote sogenannter körpernaher Dienstleistungen wahrnehmen zu können. Die Voraussetzung ist oft ein negatives Corona-Schnelltest-Ergebnis. Derzeit liegt jedoch noch keine neue Bundestestverordnung











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