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Rogoll bittet um „Konkretisierung der Berichterstattung“

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Sun­dern. Franz-Josef Rogoll, abge­lös­ter Geschäfts­füh­rer der Stadt­mar­ke­ting Sun­dern eG, aber noch Geschäfts­füh­rer der Gast­Wel­ten GmbH, hat in einer E‑Mail an die „Sehr geehr­ten Medi­en­ver­tre­ter“ gebe­ten,  die  „Bericht­erstat­tung zu kon­kre­ti­sie­ren, die bezüg­lich einer Rech­nung der Beauf­tra­gung des Fraun­ho­fer IAO in der Öffent­lich­keit gemacht wor­den sind“. Das Schrei­ben im Wortlaut:

„Die Gast­Wel­ten GmbH steht in zwei ver­schie­de­nen Koope­ra­tio­nen in Ver­bin­dung mit der Fraun­ho­fer-Gesell­schaft. Einer­seits ist die Gast­Wel­ten GmbH in einer Anwen­dungs­part­ner­schaft mit dem Fraun­ho­fer-inHaus-Zen­trum in Duis­burg, das auch ein Hotel­la­bor beinhal­tet – hier­für sind kei­ne Kos­ten entstanden.

Von die­ser Koope­ra­ti­on los­ge­löst gibt es einen Ver­trag mit dem Fraun­ho­fer-Insti­tut für Arbeits­wirt­schaft und Orga­ni­sa­ti­on IAO, Stutt­gart, hier ins­be­son­de­re mit dem Com­pe­tence Cen­ter „Vir­tu­al Envi­ron­ments“, der eine Beratungs‑, Planungs‑, Erstel­lungs- und Soft­ware­dienst­leis­tung für die Gast­Wel­ten GmbH beinhal­tet. Hier­un­ter fal­len Leis­tun­gen wie Vor­be­rei­tung der öffent­li­chen Aus­schrei­bung der VR-Tech­nik, Aus­wahl eines Leis­tungs­er­stel­lers nach fest­ge­leg­tem, öffent­li­chem Ver­ga­be­recht, die Erstel­lung einer VR-Simu­la­ti­on des Gebäu­des, Bera­tung bei Kon­zep­ti­on der Instal­la­ti­ons­vor­be­rei­tung der VR-Tech­nik und eine Nut­zungs­ver­ein­ba­rung der Soft­ware des Fraun­ho­fer-Insti­tuts. Die Kos­ten hier­für sind Bestand­teil jeder Pro­jekt­kos­ten­rech­nung, die seit Ver­trags­ab­schluss im Juni 2011 dem Auf­sichts­rats­vor­sit­zen­den der Stadt­mar­ke­ting Sun­dern eG Det­lef Lins und allen damals noch akti­ven Geschäfts­füh­rern der Gast­Wel­ten GmbH, Franz Rogoll, Ste­phan Kös­ter und Ste­fan Voß, bekannt sind. Dar­über hin­aus wur­de der Betrag sei­tens des Fraun­ho­fer-Insti­tuts noch nicht in vol­ler Höhe gestellt, son­dern nur für die bereits erbrach­ten Leistungen.

Da bei­de Ver­trags- bzw. Ver­ein­ba­rungs­tex­te die Ver­schwie­gen­heit der Ver­trags­part­ner vor­aus­set­zen, kön­nen über wei­te­re Ver­trags­in­hal­te kei­ne Aus­sa­gen getrof­fen werden.

Wir wei­sen an die­ser Stel­le noch­mals dar­auf hin, dass die Gast­Wel­ten GmbH den Antrag auf Eröff­nung eines Insol­venz­ver­fah­rens gestellt hat. Das Ver­fah­ren ist noch nicht eröffnet.“

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