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Reitkennzeichen 2016 – Antrag erstmals online möglich

Melanie Mönig von der Unteren Landschaftsbehörde des HSK stellt das gelbe Reitkennzeichen und die neue braune Plakette für 2016 vor (Foto: Pressestelle HSK)
Mela­nie Mönig von der Unte­ren Land­schafts­be­hör­de des HSK stellt das gel­be Reit­kenn­zei­chen und die neue brau­ne Pla­ket­te für 2016 vor (Foto: Pres­se­stel­le HSK)

Hoch­sauer­land­kreis. Erst­mals kön­nen die Reit­kenn­zei­chen und Rei­ter­pla­ket­ten beim Hoch­sauer­land­kreis über das Bür­ger-Online-Por­tal online bean­tragt wer­den. Dazu ist eine ein­ma­li­ge Regis­trie­rung über die Home­page www.hochsauerlandkreis.de, Such­be­griff „Rei­ten“, erfor­der­lich. Dort kann der Antrag auch als pdf-Datei auf­ge­ru­fen und aus­ge­füllt wer­den und dann per Fax oder Post an die Unte­re Land­schafts­be­hör­de geschickt werden.
Die Reit­kenn­zei­chen (zwei gel­be Schil­der) bezie­hen sich immer auf den Rei­ter und bestehen aus einer Tafel mit jähr­lich zu wech­seln­den farb­li­chen Auf­kle­bern, den Rei­ter­pla­ket­ten. In die­sem Jahr sind nur Reit­kenn­zei­chen mit einer „brau­nen“ Pla­ket­te und den Zif­fern „16“ gül-tig. Jeder, der in der frei­en Land­schaft oder im Wald rei­tet, muss ein gut sicht­ba­res und beid­sei­tig am Zaum­zeug des Pfer­des ange­brach­tes gül­ti­ges Kenn­zei­chen füh­ren. Rei­ten ohne gül­ti­ges Kenn­zei­chen ist eine Ord­nungs­wid­rig­keit, die mit einer Geld­bu­ße geahn­det wer­den kann. Dar­auf weist die Unte­re Land­schafts­be­hör­de des Krei­ses hin.

Reitabgabe wird zur Beseitigung von Schäden eingesetzt

Für Ein­zel­rei­ter beträgt die Reit­ab­ga­be 25 Euro pro Jahr, dazu kom­men noch die Ver­wal­tungs­ge­büh­ren. Beim Erst­an­trag fal­len für Tafel und Pla­ket­te Kos­ten in Höhe von ins­ge­samt 39,30 Euro an. In den Fol­ge­jah­ren wird dann ledig­lich der Auf­kle­ber fäl­lig, der dann inklu­si­ve Reit­ab­ga­be und Gebühr 30,40 Euro kos­tet. Für Rei­ter­hö­fe wird ein Betrag von 75 Euro pro Kenn­zei­chen zuzüg­lich Ver­wal­tungs­ge­büh­ren und Aus­la­gen fäl­lig. Die Reit­ab­ga­be wird dazu ver­wen­det, Schä­den zu besei­ti­gen, die Grund­stücks­ei­gen­tü­mern durch das erlaub­te Rei­ten entstehen.
Die Unte­re Land­schafts­be­hör­de gibt nach­fol­gend noch wei­te­re Hin­wei­se zum Rei­ten. In der frei­en Land­schaft ist das Rei­ten nicht nur auf öffent­li­chen Ver­kehrs­flä­chen, son­dern all­ge­mein auch auf pri­va­ten Stra­ßen und Wegen erlaubt. Zur frei­en Land­schaft zäh­len aber nicht der Wald, die im Zusam­men­hang bebau­ten Orts­tei­le (Stadt, Gemein­de) und die Grün­flä­chen inner­halb einer bebau­ten Ortslage.

Das Reiten ist im Wald auf allen privaten Straßen und Wegen zulässig

Nach der im Hoch­sauer­land­kreis bestehen­den Frei­stel­lungs­re­ge­lung ist das Rei­ten im Wald auf allen pri­va­ten Stra­ßen und Wegen zuläs­sig, mit Aus­nah­me von gesetz­lich gekenn­zeich­ne­ten Wan­der­we­gen und ‑pfa­den, Sport‑, Lehr‑, und Trimm­pfa­den, im Bereich von Böschun­gen, Wald­schnei­sen, Rücke­gas­sen, Schleif­spu­ren, Wild­wech­seln, Lei­tungs­tras­sen und Tram­pel­pfa­den. Außer­dem darf nicht gerit­ten wer­den in Gär­ten, Hof­räu­men und sons­ti­gen zum pri­va­ten Wohn­be­reich gehö­ren­den oder einem gewerb­li­chen oder öffent­li­chen Betrieb die­nen­den Flächen.
Eben­falls nicht zuläs­sig ist das Rei­ten abseits von Stra­ßen und Wegen in allen Natur- und Land­schafts­schutz­ge­bie­ten sowie geschütz­ten Bio­to­pen. Das Recht zur Benut­zung öffent­li­cher Ver­kehrs­flä­chen, die grund­sätz­lich auch den Rei­tern offen­ste­hen, wird nicht ein­ge­schränkt. Auf öffent­li­chen Stra­ßen unter­lie­gen Rei­ter und Pferd der Straßenverkehrsordnung.
Wei­te­re Infor­ma­tio­nen gibt es bei Mela­nie Mönig von der Unte­ren Land­schafts­be­hör­de des Hoch­sauer­land­krei­ses, Tele­fon 0291/94–1657 oder Mail melanie.moenig@hochsauerlandkreis.de.

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