Arnsberg. Die negativen Auswirkungen der zunehmenden Verbreitung des Corona-Virus auf die globale und lokale Wirtschaft werden leider immer offensichtlicher. Auf Bundes- und Landesebene sowie seitens von Verbänden und Kammern gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Informationsangeboten. Die Stadt Arnsberg und die Wirtschaftsförderung Arnsberg GmbH möchten ihre kleinen und mittleren Unternehmen sowie Selbstständigen aus diesem Anlass auf konkrete Unterstützungsangebote hinweisen.
Die erkennbaren Unterstützungen setzen bei drei Themen an:
- Personalkosten
- Liquidationshilfen
- Steuerstundungen
Personalkosten
Kurzarbeitergeld
Erleiden Firmen in Deutschland durch die Folgen von Corona Auftragsengpässe, ist dafür ein Ausgleich über Kurzarbeitergeld (KUG) möglich.
Bereits am Freitag, 13. März, haben Bundestag und Bundesrat angesichts der Corona-Krise eine umfangreiche Anpassung des Kurzarbeitergeldes zugunsten der Unternehmen beschlossen, die ab dem 1. April 2020 (eventuell auch rückwirkend ab dem 01.03.2020) gelten soll. Befristet ist die Maßnahme bis zum 31.12.2021. Wichtig ist, dass Betriebe und Unternehmen im Bedarfsfall bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeit anzeigen.
Hier gibt es weitere Informationen:
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Entschädigung für Personalkosten bei von Quarantäne betroffenen Beschäftigten
Sollte wegen des Corona-Virus ein Tätigkeitsverbot (z.B. Quarantäne) ausgesprochen werden, kann eine Entschädigung beantragt werden. Zuständig für die Stadt Arnsberg ist der Landschaftsverband Westfalen Lippe.
Kontakt zum Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Herr Tölle: 0251 / 591‑8218
Frau Volks: 0251 / 591‑8411
Herr Konopka: 0251 / 591‑8136
Hier finden Sie weitere Informationen:
https://www.corona-infos.lwl.org/de/#entschadigung-fur-verdienstausfall-bei-quarantane
https://www.lwl-soziales-entschaedigungsrecht.de/de/
Liquiditätssicherung
Neben den Angeboten der Bürgschaftsbank NRW und des Landesbürgschaftsprogramms haben kleine Unternehmen und Existenzgründer die Möglichkeit, aus dem Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) in Neuss zu beantragen. Sicherheiten sind hierfür vom Unternehmen nicht zu stellen. Das führt nicht nur zur sofortigen Liquiditätsstärkung, sondern verbessert auch das Rating des Unternehmens und damit seine Kreditwürdigkeit.
Die landeseigene Förderbank NRW.BANK hat eine Service-Hotline eingerichtet, bei der sich alle melden können, die entweder allg. Informationen benötigen oder sich nicht sicher sind, welche Maßnahme für ihren Betrieb die richtige ist:
NRW.BANK-Service-Center: 0211 / 91741 4800
Hier gibt es weitere Informationen:
https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner
https://www.kbg-nrw.de/de/produkte/mikromezzaninfonds/
Darüber hinaus kommt der KfW-Bank die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Neben den bekannten Instrumenten (KfW-Unternehmerkredit, KfW-Kredit für Wachstum ERP-Gründerkredit) wird die KfW für kleine und mittlere sowie bzw. für große Unternehmen je ein Sonderprogramm vorbereiten und schnellstmöglich einführen. Dafür werden die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert und betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80 %, bei Investitionen sogar bis zu 90 %.
Diese sollen auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Der Start dieser Sonderprogramme unterliegt dem Vorbehalt einer Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Unternehmen, die Bürgschaften für Kredite in Anspruch nehmen wollen, werden gebeten, sich an die Bürgschaftsbank NRW zu wenden.
Die Antragstellung für o.a. Kredite erfolgt über die jeweilige Hausbank des Unternehmens.
Hier gibt es weitere Informationen:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Steuerstundung
Die Finanzverwaltung verbessert die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung.
Insgesamt wird Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt. Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z.B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), ist die Generalzolldirektion angewiesen worden, den Steuerpflichtigen entgegenzukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer zuständig ist und entsprechend verfahren wird.
Ansprechpartner für die heimischen Unternehmen ist das Finanzamt Arnsberg.
Hier gibt es weitere Informationen:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020–03-13-Corona-FAQ.html
Allgemeine Informationen für Unternehmen und Arbeitgeber
Weitere allgemeine Informationen für Unternehmen und Arbeitgeber zum Thema „Umgang mit der Corona-Krise“ finden Sie auch auf dem aktuellen Informationsangebot des Unternehmensverbandes Westfalen-Mitte (in Form einer FAQ):
Darüber hinaus können selbstverständlich auch bei den regionalen Kammern (IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland + Handwerkskammer Südwestfalen) Informationen zum Thema abgerufen werden.
https://www.hwk-swf.de/artikel/aktuelle-infos-zum-coronavirus-38,0,476.html
Diese Informationen sind dauerhaft auch über die Internetseite www.arnsberg.de/corona/wirtschaft abrufbar.