- Anzeige -

- Anzeige -

- Anzeige -

Öffentliche Auslegung der Genehmigungsanträge zur geplanten Windkraft in Müschede und Wennigloh

Arns­berg. Die Wind­kraft-Wicheln-Wen­ni­g­loh GmbH & Co. KG infor­miert, dass am 17.02.2022, der Hoch­sauer­land­kreis, als zustän­di­ge Geneh­mi­gungs­be­hör­de, die Ergän­zung der Antrags­un­ter­la­gen durch die Wind­kraft-Wicheln-Wen­ni­g­loh GmbH & Co. KG zu den geplan­ten Wind­kraft­an­la­gen in Müsche­de und Wen­ni­g­loh, öffent­lich bekannt gemacht hat.

Die gesam­ten Antrags­un­ter­la­gen inkl. den Ergän­zun­gen, kön­nen ab dem 24.02.22 bis ein­schließ­lich dem 24.03.2022, ins Schrift­form, bei der Stadt­ver­wal­tung Arns­berg und dem Hoch­sauer­land­kreis, sowie online auf der Home­page des Hoch­sauer­land­krei­ses ein­ge­se­hen wer­den. In der Zeit vom 24.02.2022 bis 25.04.2022 besteht fer­ner die Mög­lich­keit Ein­wen­dun­gen gegen das Vor­ha­ben zu erheben.

Alle bis­her im Ver­fah­ren vor­ge­brach­ten Ein­wen­dun­gen behal­ten Ihre Gül­tig­keit. Nach Ablauf der Ein­wen­dungs­frist wird die Geneh­mi­gungs­be­hör­de über den Fort­gang des wei­te­ren Ver­fah­rens, insb. etwa­ige Erör­te­rungs­ter­mi­ne ent­schei­den und informieren.

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Windkraft-Wicheln-Wennigloh)
(Vor­schau­bild: Frank Albrecht/Archiv)

Beitrag teilen

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

- Anzeige -
Anzeige
- Anzeige -

Kontakt zur Redaktion

redaktion@blickpunktASM.de