Sundern. Der Ausschuss für Planung und Nachhaltigkeit hat in seiner letzten Sitzung mit großer Mehrheit von CDU, Grünen, FDP und Wisu das Verfahren auf eine mögliche Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes eingeleitet. Grund dafür ist der Antrag eines überarbeiteten Bebauungskonzeptes zur Neugestaltung des Seehof-Geländes in Langscheid. Die CDU-Fraktion stellt dazu in einer Pressemitteilung fest:
Die Einleitung des Verfahrens ist der richtige Schritt, um gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Sundern sowie mit dem Eigentümer und Bauherrn des Seehof-Gelände einer neuen Nutzung zuzuführen und somit bewusst Einfluss auf die Gestaltung der Fläche zu nehmen.
Eigentümer sieht nur noch eine Teilfläche für Wohnbebauung vor
Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Eigentümer von Plänen Abstand genommen hat, die vor einigen Jahren die ausschließliche Nutzung des Areals für Wohnbebauung vorgesehen hatten – mit mehreren massiven Baukörpern, die sich aus unserer Sicht nicht in den Ort und in das Umfeld der Sorpesee-Promenade eingefügt hätten.
Die neuen Pläne sehen noch immer die Umwidmung einer Teilfläche für Wohnbebauung vor, nehmen aber den für Langscheid charakteristischen Tourismusaspekt ebenfalls auf. Dass hier im Laufe des Prozesses zwingend noch einmal über die Gewichtung der Teilflächen diskutiert werden muss, haben die Ausschussmitglieder sehr deutlich aufgezeigt. Die CDU steht hier ganz klar für eine bestmögliche touristische Entwicklung des Geländes.
Verfahrenseröffnung – CDU-Fraktion beantragt Bürgerversammlung im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Beteiligung
So wurde mit der Verfahrenseröffnung entgegen einiger öffentlicher Berichte und Kommentare keineswegs der Weg für die beantragte neue Nutzung frei gemacht, sondern lediglich das erforderliche Verfahren für eine mögliche Umgestaltung eingeleitet.
Jetzt sind nämlich die Bürgerinnen und Bürger in einem ersten Schritt gefragt, in der sogenannten frühzeitigen öffentlichen Beteiligung mögliche Bedenken gegen eine neue Nutzung des Areals zu artikulieren und eigene Ideen in das Verfahren einzubringen. Zu dieser öffentlichen Beteiligung zählt auch eine Bürgerversammlung, die auf Antrag der CDU-Fraktion einberufen wird, und in der die Pläne im Detail durch den Eigentümer allen Interessierten vorgestellt werden.
Offenlage im Anschluss an frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung werden in die Pläne eingearbeitet und dem Fachausschuss erneut zur Beratung vorgelegt. Sofern der Ausschuss den überarbeiteten Planungen zustimmt, erfolgt eine erneute Beteiligung der Bürgerschaft in Form der Offenlage.
Öffentliche Beteiligung als Entscheidungsgrundlage
Erst in einem dritten Verfahrensschritt empfiehlt der Fachausschuss dem Rat die Planänderungen als Satzungsbeschluss.
Als gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerschaft werden die Mitglieder der CDU-Fraktion erst nach dieser öffentlichen Beteiligung darüber entscheiden, ob es zu der beantragten, einer angepassten oder gar keiner Umnutzung des Areals kommen soll.
(Quelle: CDU-Fraktion Sundern)
5 Antworten
Man muss es sich noch mal auf der Zunge zergehen lassen: da kauft jemand ein Hotel und Restaurant mit großem Grundstück direkt am See und Ortseingang von Langscheid. Dieses gesamte Gebiet ist per Flächennutzungsplan und Bebauungsplan als „Gebiet für touristische Entwicklung“ gekennzeichnet. Dies weiß der Käufer natürlich.
Aber: statt diese touristische Entwicklung zu gewährleisten, schließt er Hotel und Restaurant, lässt das Gebäude verfallen und das Gelände überwuchern. Dann seine große „touristische Lösung“: er schlägt Planänderungen vor; aus „touristischem Gebiet“ soll ein Wohngebiet werden mit vier ‑aus Sicht vieler Anwohner- überdimensionierten Wohneinheiten. In einer ersten Bürgerversammlung stößt er damit auf massiven Widerstand. Seine Reaktion: das Gelände lässt er weiter verfallen, und drei Jahre später legt er einen nur leicht abgeänderten Plan mit dem selben Inhalt vor: wiederum will er die Tourismus-Bindung auf einem großen Teil des Geländes aufheben lassen. Ein kleiner Teil soll weiterhin „touristischen Zwecken“ dienen. Genau so hatte er es auch schon in der ersten Bürgerversammlung vorstellen lassen.
Und was macht nun die Mehrheit der im Rat vertretenen Parteien? – Sie beugt sich dem Willen des Käufers und eröffnet das entsprechende Verfahren. Und das mit der abenteuerlichsten aller bisherigen Begründungen: man wolle dadurch die „bestmögliche touristische Entwicklung“ erreichen, so die CDU in ihrer Pressemitteilung. Die aber wäre doch wohl nur möglich, wenn der Bebauungs- und Flächennutzungsplan unverändert bliebe. Warum dann also die Zustimmung zur Einleitung des Verfahrens? Offensichtlich hat man sich hier dem Druck des Käufers gebeugt. Ich fürchte, hier öffnet man einem ähnlichen Vorgehen an anderen Stellen Tür und Tor.
Jürgen ter Braak, Sorpestr. 13, Langscheid
Es zeigt sich immer und immer wieder, dass sich die Fraktionen um Herrn Lange und Frau Harmann-Schütz der Ihrer Lage nicht bewusst sind. Bürgerbeteiligung und vorgegebene Rahmenbedingungen zählen für die gestalterische Mehrheit und den Bürgermeister wohl nicht mehr, man macht sich dann lieber das Leben einfach um Hürden aus dem Weg zu gehen. Selbst auf kritische Fragen wird geschwiegen, warum nur? Weil man sich rechtfertigen muss!
Bürgerbeteiligung ist das A und O für eine Stadt, mit Ihr steht und fällt alles, wenn ich es richtig im Kopf habe, dann hat die gestalterische Mehrheit ein Bürgerrat abgelehnt! Die Begründung würde mich mal interessieren? Durch die Pandemie konnte man eh fast keine Bürgerversammlungen in den Ortschaften abhalten und wenn diese stattgefunden habe, dann wurden Sie teilweise schlecht beworben, so wie in meinen Ortsteil. Daran sollte man mal arbeiten. In anderen Städten bieten die Bürgermeister ebenfalls Bürgersprechstunden an, warum wird dies in Sundern nicht gemacht. Fragen über Fragen.
Hallo Herr Klinner,
wie kommen Sie auf die interessante Idee, dass ich keine Bürgersprechstunden anbiete??
Klaus-Rainer Willeke
Hallo Herr BM Willeke,
vielleicht habe ich mich etwas falsch ausgedruckt, in der heutigen Zeit nutzen viele Politiker die Sozialen Medien um Facebook und Instagram, um mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen. Dies wäre aus meiner Sicht wünschenswert, da durch die Pandemie viele Personen den persönlichen Kontakt vermeiden.
Was das Thema Bürgerversammlungen angeht, wäre es gerade für die jüngeren interessant, wenn die Termine auch über die Sozialen Medien bekanntgegeben werden. Viele Personen in meinen alter lesen nämlich keine Zeitung.