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Neue Öffnungszeiten im kinderärztlichen Notfalldienst

Arns­berg. Die Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung West­fa­len­Lip­pe (KVWL) und das Kli­ni­kum Hoch­sauer­land stel­len den kin­der­ärzt­li­chen Not­fall­dienst in Hüs­ten neu auf. Ab sofort gel­ten dabei neue Öff­nungs­zei­ten. Die ent­schei­den­de Schnitt­stel­le in der Pati­en­ten­steue­rung bil­det dabei wei­ter­hin die Pati­en­ten­ser­vice-Hot­line 116 117.

Unter die­ser Ruf­num­mer nimmt zunächst medi­zi­nisch geschul­tes Per­so­nal der 116 117 eine fun­dier­te Erst­ein­schät­zung vor. Hier­bei wer­den die KVWL-Mit­ar­bei­ten­den durch das bun­des­weit genutz­te Soft­ware Pro­gramm „SmED“ („Struk­tu­rier­te medi­zi­ni­sche Erst­ein­schät­zung in Deutsch­land“) unter­stützt. Die Mit­ar­bei­ten­den stel­len dabei geziel­te, indi­vi­du­el­le und struk­tu­rier­te Fra­gen zum Beschwer­de­bild. Sie kön­nen so die Behand­lungs­dring­lich­keit und den pas­sen­den Behand­lungs­ort – Kran­ken­haus, Bereit­schafts­dienst- oder regu­lä­re Pra­xis bzw. Video­sprech­stun­de – ermitteln.

Die Erreichbarkeiten im kinderärztlichen Notfalldienst in Arnsberg-Hüsten

Kin­der­ärzt­li­che Bereit­schafts­dienst-Pra­xis der KV im Haus C am Karo­li­nen-Hos­pi­tal (Stol­te Ley 9, 59759 Arns­berg-Hüs­ten) mitt­wochs und frei­tags 15 bis 18 Uhr, sams­tags, sonn-tags, fei­er­tags 9.30 bis 13.30 Uhr und 14.30 bis 18 Uhr.

Nacht­dienst des Karo­li­nen-Hos­pi­tals Zugang über zen­tra­le Not­auf­nah­me Haus A (Stol­te Ley 11, 59759 Arns­berg-Hüs­ten): mon­tags, diens­tags, don­ners­tags 18 bis 8 Uhr*; mitt­wochs, sonn- und fei­er­tags 18 bis 8 Uhr* und frei­tags und sams­tags 18 bis 9.30 Uhr* / * des Folgetags

Video­sprech­stun­de: Eltern, die die­ses Ange­bot nut­zen möch­ten, rufen den ärzt­li­chen Bereit­schafts­dienst unter 116 117 an (ohne Vor­wahl). Die Video­sprech­stun­de wird hier­über mon­tags bis frei­tags von 18 bis 21 Uhr sowie sams­tags, sonn- und fei­er­tags von 10 bis 13 und 15 bis 18 Uhr ver­mit­telt. Je nach Sym­pto­ma­tik und Dring­lich­keit lei­ten die Mit­ar­bei­ten­den der KVWL dann Eltern mit Kin­dern, für die eine Video­sprech­stun­de in Fra­ge kommt, in das vir­tu­el­le War­te­zim­mer wei­ter. Dazu erhal­ten die Eltern per SMS oder E‑Mail den ent­spre­chen­den Zugangslink.

Wich­tig: Im Inter­net-Brow­ser müs­sen Eltern der Nut­zung von Kame­ra und Mikro­fon zustim­men. Auch die Kran­ken­ver­si­cher­ten­kar­te wird benö­tigt. Für die Video­sprech­stun­de emp­fiehlt sich eine ruhi­ge Umge­bung, mög­lichst ohne wei­te­re anwe­sen­de Per­so­nen. Falls statt PC, Lap­top oder Tablet ein Smart­phone genutzt wird, soll­te es auf­ge­stellt werden.

Notaufnahme? Ist das wirklich nötig?

Wenn Eltern unsi­cher sind, ob sie mit den Beschwer­den ihres Kin­des die Video­sprech­stun­de, eine Bereit­schafts­dienst-Pra­xis oder die Not­auf­nah­me eines Kran­ken­hau­ses auf­su­chen soll­ten, rufen sie eben­falls bei der 116 117 an. Spe­zi­ell geschul­te Mit­ar­bei­ten­de geben dann eine fach­li­che Ein­schät­zung, was nun zu tun ist. Dadurch soll eine Über­las­tung der Not­auf­nah­men der Kran­ken­häu­ser ver­mie­den werden.

Wichtig: in Notfallsituation Notruf-Nr. 112 wählen

Wer sich aller­dings in einer aku­ten, mög­li­cher­wei­se lebens­be­droh­li­chen Not­fall­si­tua­ti­on befin­det oder eine Per­son bemerkt, auf die dies zutrifft, wen­det sich direkt an die Ret­tungs­leit­stel­le unter der Not­ruf-Nr. 112. Dazu zäh­len zum Bei­spiel schwe­re Unfäl­le, Anzei­chen für einen Herz­in­farkt (star­ker Brust­schmerz, Atem­not, kal­ter Schweiß), Anzei­chen für einen Schlag­an­fall (Seh- und Sprach­stö­run­gen, Läh­mungs­er­schei­nun­gen), Unfäl­le mit schwe­ren Verletzungen/hohem Blut­ver­lust, Ohnmacht/Bewusstlosigkeit, all­er­gi­scher Schock (Ana­phy­la­xie), sehr starke/plötzliche Schmer­zen, schwe­re Ver­bren­nun­gen, Asth­ma­an­fall (anfalls­ar­ti­ge Atem­not), Ver­gif­tun­gen, Ertrin­kungs- oder Strom­un­fäl­le, Selbst­mord­ver­su­che oder plötz­li­che Geburt/Schwangerschaftskomplikationen. Auch wenn man sich nicht sicher ist, ob der Zustand lebens­be­droh­lich ist oder es noch wer­den könn­te, soll­te man die 112 anru­fen – und die­se Fra­gen beant­wor­ten kön­nen: Wo ist etwas gesche­hen? Was genau ist pas­siert? Wie vie­le Per­so­nen sind betrof­fen? Wel­che Art von Not­fall oder Ver­let­zung liegt vor? Und dann auf Rück­fra­gen warten.

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Kli­ni­kum Hochsauerland)

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