Neheim. Bei der jüngsten Sitzung des Beirats für Stadtgestaltung stand wieder einmal ein Neubauprojekt in der Neheimer City auf dem Prüfstand der vier renommierten auswärtigen Architekten und Planer. Anders als in der Vergangenheit bei einem höchst umstrittenen Projekt an der Mendener Straße hatten die Gestaltungsfachleute gegen einen geplanten Neubau an der Hauptstraße 19 keine grundlegenden Bedenken. Die geäußerten Einwände betrafen vor allem die Gestaltung der Fassade im ersten und zweiten Obergeschoss sowie die Höhen dieser Etagen im Vergleich zum Nachbargebäude.
Bestehendes Gebäude als erhaltenswert eingestuft
Während der Eigentümer das ebenfalls ihm gehörende und aus der Gründerzeit stammende rechte Nachbargebäude aufwändig saniert hat, will er das Eckhaus an der Einmündung der im Volksmund hier als Fischgasse bezeichneten Karlstraße in die Fußgängerzone abreißen und auf der gesamten zur Verfügung stehenden Fläche durch einen Neubau ersetzen. Das vorhandene Gebäude stammt aus dem ausgehenden 19. Jahrhundert und hat damals bereits ein Vorgängergebäude aus der Zeit des einheitlichen Wiederaufbaus nach dem großen Stadtbrand ersetzt. Es erinnert in seiner zweigeschossigen giebelständigen Bauweise mit Satteldach aber noch an die alte Stadtstruktur und wird im Denkmalpflegeplan Neheims deshalb als erhaltenswert eingestuft, was allerdings nicht verbindlich ist.
Charme der Innenstadt bewahren
Arnsbergs Stadtplaner Thomas Vielhaber sagte, dass man sich hier im festgelegten Hauptgeschäftszentrum der Stadt befinde und dass es da zeitgemäße Anforderungen an die Flächengrößen und Barrierefreiheit von Läden gebe. Gleichzeitig gelte es aber auch, die kleinteilige Struktur und den Charme der Neheimer Innenstadt zu erhalten. Er erhob keine grundlegenden Einwände gegen das Projekt, freute sich sogar ausdrücklich, dass der vorgelegte Entwurf in den Obergeschossen keine Blindgeschosse, sondern eine Wohnnutzung vorsehe und damit zur Belebung der Innenstadt auch außerhalb der Geschäftszeiten beitrage, was leider nicht überall der Fall sei.
Zwei vollverglaste Ladenlokale
Der Neheimer Architekt Hans Rüdiger Tepe stellte seinen Entwurf vor. „Wir wollten ganz einfach die Ecke schließen“, sagte er zu dem geplanten Gebäude, das auf 420 Quadratmetern Fläche zwei Ladenlokale im Erdgeschoss vorsieht, die zur Hauptstraße wie auch zur Fischgasse komplett verglast sein sollen. In den drei Obergeschossen sind insgesamt acht Wohneinheiten vorgesehen, in der obersten Etage zurückgesetzt als Penthousewohnung. Der Ruhebereich der Wohnungen ist rückwärtig zu einem über dem Laden beginnenden Hof angeordnet, Stellplätze gibt es auf dem Grundstück keine, die müssten andernorts sichergestellt werden.
Kein Blick auf Bierkisten und Gartenstühle
Im ersten und zweiten Obergeschoss sieht der Entwurf eine stark vertikal gegliederte Fassade vor, die etwa 40 Zentimeter in den Fußgängerbereich hineinragen soll und Loggien und Balkone mit Gittern davor anbietet. Vor allem an dieser Fassade entzündete sich Kritik aus dem Gestaltungsbeirat, auch wenn die Experten grundsätzlich von einer „akzeptablen modernen Übersetzung“, einer „angenehmen Lösung“ oder einer „starken nächsten Marke“ sprachen. Gewünscht wurde aber eine Fassadenaufteilung, die etwas mehr den historischen Kontext bewahrt und auch eine Zugabe von 20, 25 Zentimeter Höhe pro Geschoss, um so die Traufhöhe des Nachbarhauses zu erreichen. Letzteres sei wegen der Abstandsflächen zu anderen Gebäuden nicht möglich, antwortete der Architekt, der gleichwohl die Anregungen bei seinen weiteren Planungen berücksichtigen will. Dazu gehört auch die Kritik des Beirats an offenen Balkongittern zur Fußgängerzone. Den Blick auf Gartenstühle, Bierkisten und Grill wolle er den Passanten dort gerne ersparen, sagte ein Beiratsmitglied.