Arnsberg. Schwanger und keiner darf es erfahren? Seit dem 1. Mai gibt es mit dem „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur vertraulichen Geburt“ Rechtsicherheit für Mütter, Ärzte und andere Beteiligte statt angedrohter Strafverfolgung. Das bedeutet: Frauen haben nun das Recht, vertraulich zu entbinden und ihr Kind unter dem Schutz durch ein Pseudonym medizinisch betreut zur Welt zu bringen.
Schwanger und keiner darf es erfahren?
Im Interesse von Mutter und Kind ist die vertrauliche Geburt an eine vorherige Beratung geknüpft. Bei dieser Beratung werden der Mutter alle verfügbaren Hilfen angeboten. Die vertrauliche Geburt gibt dem Kind jedoch auch die Möglichkeit, zu erfahren, wer seine leibliche Mutter ist: Nach 16 Jahren kann der oder die Jugendliche Informationen über die eigene Herkunft erhalten. Die Mutter kann hierbei schutzwürdige Belange gegenüber dem Familiengericht geltend machen. Die örtlichen Schwangerschaftsberatungsstellen in Arnsberg geben hierzu gerne weitere Informationen. Sie leisten psycho-soziale Beratung und sind zuständig für den Ablauf der vertraulichen Geburt.
Hilfesuchende wenden sich bitte an folgende Kontakte:
- Diakonie Ruhr-Hellweg e.V., 02931 7863376
- Donum vitae HSK, 02932 896941
- Gesundheitsamt des HSK, 02931 941209
- Sozialdienst katholischer Frauen, 02932 6398813
Rund um die Uhr ist alternativ auch das bundesweite Hilfetelefon „Schwanger in Not – Anonym & Sicher“ unter 0800 4040 020 besetzt. Weitere Informationen zum Thema gibt es zudem online unter www.geburt-vertraulich.de