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Nach Brand: Freibad Neheim muss 2024 geschlossen bleiben

Arns­berg. Auf­grund ver­hee­ren­der Schä­den, ver­ur­sacht durch den Brand Ende letz­ten Jah­res, kann das Frei­bad Neheim in der anste­hen­den Sai­son lei­der nicht öff­nen – zu die­sem Ent­schluss sind sowohl die extern hin­zu­ge­zo­ge­nen Fach­leu­te als auch die Fach­leu­te der Stadt Arns­berg gekommen.

„Die­se Ent­schei­dung ist uns wirk­lich nicht leicht­ge­fal­len, der Ver­lust der aktu­ell anste­hen­den Frei­bad­sai­son 2024 ist für alle Besu­che­rin­nen und Besu­cher, sowie die Ver­ei­ne immens, das ist uns bewusst“, betont Bür­ger­meis­ter Ralf Paul Bitt­ner. Bitt­ner wei­ter: „Wir wer­den alles dafür tun, um ver­läss­lich im kom­men­den Jahr start­klar zu sein um die Vor­pla­nun­gen auf allen Sei­ten für die Sai­son 2025 zu ermöglichen.“

Gesamte Aufbereitungsanlage muss neu geplant, bestellt und geliefert werden

Neben Schä­den an der Elek­trik, der Hei­zung und am Gebäu­de ist vor allem die Fil­ter­an­la­ge mas­siv von den Brand­schä­den betrof­fen. Die bei­den vor­han­de­nen Fil­ter kön­nen nicht wie­der Instand gesetzt wer­den. Somit muss die gesam­te Auf­be­rei­tungs­an­la­ge nach den gesetz­li­chen hygie­ni­schen tech­ni­schen Anfor­de­run­gen über­plant und erneu­ert wer­den. Ohne funk­tio­nie­ren­de Fil­ter­an­la­ge kann das Frei­bad nicht betrie­ben wer­den. Die Her­aus­for­de­rung ist: Anla­gen wie die­se gibt es nicht „von der Stan­ge“. Durch den Brand­scha­den und das fort­ge­schrit­te­ne Alter der Fil­ter­tech­nik muss die Anla­ge kom­plett neu geplant, anschlie­ßend bestellt und gelie­fert wer­den. Die­ser Pro­zess inklu­si­ve Lie­fer­zeit dau­ert meh­re­re Monate.

Dies gilt auch für eine tem­po­rä­re Alter­na­ti­ve in Form einer mobi­len Fil­ter­an­la­ge: Der­ar­ti­ge Anla­gen sind kei­ne Lager­wa­re und wer­den indi­vi­du­ell nach den ent­spre­chen­den Erfor­der­nis­sen her­ge­stellt – die­ser Pro­zess bringt eben­falls eine erheb­li­che Lie­fer­zeit mit sich.

Im Vor­feld der Ent­schei­dung sind meh­re­re Sze­na­ri­en – unter Betei­li­gung einer Fach­fir­ma – geprüft wor­den. Auf­grund der immensen Schä­den ist eine zeit­na­he Öff­nung, auch nach Ein­schät­zung der Exper­ten, in kei­nem Fall umsetzbar.

Ausweichmöglichkeiten für Pfingstschwimmfest und alternative Schwimmangebote werden geprüft

Die Ent­schei­dung hat eben­falls weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen auf das 51. Inter­na­tio­na­le Pfingst­schwimm­fest des SV Nep­tun Neheim-Hüs­ten 1960 e.V. im Mai, wel­ches auf­grund der Situa­ti­on lei­der nicht im Nehei­mer Frei­bad statt­fin­den kann. Aus die­sem Grund ist die Stadt Arns­berg in Kon­takt mit dem SV Nep­tun Neheim-Hüs­ten und dem Stadt­sport­ver­band Arns­berg e.V., um Aus­weich­mög­lich­kei­ten und krea­ti­ve Lösun­gen zu besprechen.

Um ein den­noch brei­tes Frei­zeit­an­ge­bot anbie­ten zu kön­nen, sol­len nun Gesprä­che mit dem Frei­zeit­bad NASS und dem Frei­bad Stor­chen­nest geführt wer­den, um durch geziel­te Aktio­nen die Alter­na­ti­ven im Stadt­ge­biet – vor allem in den Som­mer­fe­ri­en – zu nut­zen. Hier wird die Stadt mit ihren Fach­diens­ten für Jugend & Fami­lie, Schu­le und Sport über­le­gen, mit wel­chen Maß­nah­men und Ideen jun­gen wie älte­ren Nut­zer­grup­pen des Frei­ba­des und Fami­li­en alter­na­ti­ve Ange­bo­te gemacht wer­den kön­nen. Dazu müs­sen neben den pla­ne­ri­schen und bau­li­chen Maß­nah­men zahl­rei­che Gesprä­che geführt werden.

Ziel: Wiedereröffnung im nächsten Jahr

Erklär­tes Ziel ist es, dass die Schä­den im Frei­bad Neheim in den kom­men­den Mona­ten grund­le­gend saniert wer­den. Mit die­ser Per­spek­ti­ve kann die Frei­zeit­stät­te im nächs­ten Jahr mit neu­er Tech­nik betriebs­si­cher zum 100-jäh­ri­gen Jubi­lä­um des Frei­bads Neheim wiedereröffnen.

Über den aktu­el­len Stand der Din­ge wer­den die betrof­fe­nen Ver­ei­ne und die Lokal­po­li­tik aus­führ­lich informiert.

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Stadt Arnsberg)

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Eine Antwort

  1. Am Frei­zeit­bad Nass wird zur Zeit ein neu­es Lehr­schwimm­be­cken erstellt.
    Bau­zeit 12 Monate!
    War­um dau­ert eine Repa­ra­tur der Was­ser­auf­be­rei­tungs­an­la­ge län­ger als der Neubau?

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