Sundern. Zur Diskussion und Beschlussfassung zur Wahl eines neuen beigeordneten in der jüngsten Haupt- und Finnzausschusssitzung erreichte die Redaktion folgender Leserbrief:
Sachverstand, Engagement, Lebenserfahrung und langjährige Berufserfahrung sollte es sein
In der, im Hauptausschuss in der vergangenen Woche diskutierten Beratungsvorlage heißt es, dass ein neuer Beigeordneter „Mindestens die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes“ aufweisen muss. Dieses ist auch in § 71, Absatz 3 der Gemeindeordnung so formuliert. Eine Forderung nach der Besetzung durch einen Volljuristen ist für Städte in der Größenordnung von Sundern nicht in der Gemeindeordnung enthalten.
Unter dem Aspekt, dass sich Kommunen vielfachen Rechtsbeistand bei übergeordneten Behörden und dem Städte- und Gemeindebund einholen können, erschließt sich mir die Forderung der Bürger für Sundern und der CDU, für die Position des Beigeordneten nur einen Juristen einzustellen, nicht. Darüber hinaus ist in mehreren Kommentaren zur Gemeindeordnung festgestellt worden, dass eine Stellenausschreibung mit dieser Aussage und Einschränkung, vielfach zu Klagen geführt hat, da eine Personengruppe, die die Befähigung nach der Gemeindeordnung besitzt, von einer Bewerbung ausgeschlossen würde.
Können / wollen wir uns auf dieser Position einen zusätzlichen Beigeordneten in der Besoldungsgruppe A15 leisten? Geht es nicht auch durch einen engagieren, sachkundigen, mit langjähriger Berufs- und Lebenserfahrung ausgestatteten Fachbereichsleiter aus der Verwaltung? Ich denke ja!
Wenn als Maßstab der rechtsanwaltlichen Beratungskosten das jetzt laufende Jahr genommen wird – bis Ende August wurden nur ca. 4000 € (etwa 9 % des Haushaltsansatzes) ausgegeben – sollten wir uns einen zusätzlichen Mitarbeiter / Juristen in der Besoldungsgruppe A15 wohl sparen!
Unter dem Eindruck des ungeheuren Spardrucks, der auf der Stadt liegt, sollten die antragsstellenden Fraktionen dieses noch einmal bedenken.Klaus Plümper, Hachen