- Anzeige -

- Anzeige -

- Anzeige -

Land NRW stellt Krankenhäuser Fördermittel vorzeitig zur Verfügung

Arnsberg/NRW. Mit einer vor­ge­zo­ge­nen Aus­zah­lung der För­der­mit­tel reagiert das Land NRW auf die beson­de­re Situa­ti­on der Kran­ken­häu­ser in der Coro­na­vi­rus-Pan­de­mie. 81 Beschei­de für die Gewäh­rung pau­scha­ler För­der­mit­tel zur Wie­der­be­schaf­fung kurz­fris­ti­ger Anla­ge­gü­ter und die Gewäh­rung einer Bau­pau­scha­le wur­den ges­tern (31.3.) von der Bezirks­re­gie­rung Arns­berg erstellt und den Kran­ken­haus­trä­ge­rin­nen und ‑trä­gern vor­ab per E‑Mail zugestellt.

Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter

Ins­ge­samt wer­den damit För­der­mit­tel für die Wie­der­be­schaf­fung kurz­fris­ti­ger Anla­ge­gü­ter in Höhe von rund 84.002.664 Euro und für die Bau­pau­scha­le in Höhe von rund 53.444.848 Euro bewil­ligt. In den ver­gan­ge­nen Jah­ren wur­den För­der­mit­tel pro Quar­tal (kurz­fris­ti­ge Anla­ge­gü­ter) bzw. in der Jah­res­mit­te (Bau­pau­scha­le) aus­ge­zahlt. In die­sem Jahr wird die gesam­te Aus­zah­lung der För­der­mit­tel auf den Beginn des zwei­ten Quar­tals vorgezogen.

53.4 Millionen Euro Baupauschale

Damit wer­den die Kran­ken­häu­ser in die­sem Jahr in die Lage ver­setzt, die Pau­schal­för­der­mit­tel aus­nahms­wei­se zur Zwi­schen­fi­nan­zie­rung von Aus­ga­ben, die infol­ge der Coro­na­vi­rus-Pan­de­mie ent­ste­hen, sowie zur Sicher­stel­lung der Liqui­di­tät einzusetzen.

Sicherstellung der Liquidität

Die Aus­zah­lung der För­der­mit­tel erfolgt nach Bestands­kraft der Beschei­de. Die Bestands­kraft kann durch Vor­la­ge eines Rechts­be­helfs­ver­zichts vor­zei­tig her­bei­ge­führt wer­den. So kön­nen die Kran­ken­häu­ser zeit­nah die För­der­mit­tel in Anspruch nehmen.

Beitrag teilen

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

- Anzeige -
Anzeige
- Anzeige -

Kontakt zur Redaktion

redaktion@blickpunktASM.de