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IHK informiert über Voraussetzungen zur Wiederöffnung im Einzelhandel

Arns­berg. Der För­der­ver­ein für ein Akti­ves Neheim, „Akti­ves Neheim“ infor­miert mit einer Mel­dung der IHK Arns­berg über die am kom­men­den Mon­tag, 20. April, bevor ste­hen­de Wie­der­eröff­nung eini­ger Geschäf­te in NRW. In der Infor­ma­ti­on der IHK Arns­berg heißt es dazu wörtlich:

„Mit Ver­ord­nung vom 16.04. ermög­licht die NRW-Lan­des­re­gie­rung einen ers­ten Schritt zur Wie­der­öff­nung des Ein­zel­han­dels als Ein­stieg für ein Wie­der­hoch­fah­ren kon­sum­na­her Dienst­leis­tungs­be­rei­che. Wir infor­mie­ren über den gesetz­lich zuläs­si­gen Rah­men, die Auf­la­gen und Ein­schrän­kun­gen und geben Tipps zur prak­ti­schen Anwendung.

Unter welchen Voraussetzungen darf ich meinen Einzelhandelsbetrieb wieder öffnen?

Ab dem 20.04.20 dür­fen fol­gen­de Ein­zel­han­dels­be­trie­be wie­der öffnen:
– alle Ein­zel­han­dels­be­trie­be mit weni­ger als 800 qm Verkaufsfläche
– Kfz- und Motor­rad-Ein­zel­händ­ler, Fahr­rad­fach­händ­ler, Buch­händ­ler, Baby­fach­märk­te, Ein­rich­tungs­häu­ser sowie Fach­märk­te aus dem Bau­sek­tor (Heim­tex und Boden­be­lä­ge, Maler­fach­märk­te, Kamin­stu­di­os, etc.) unab­hän­gig von ihrer Verkaufsflächengröße

Zu beach­ten sind unbe­dingt die Auf­la­gen zur Hygie­ne, zur Steue­rung des Zutritts und zur Ver­mei­dung von War­te­schlan­gen. Sie­he unten

Ver­kaufs­flä­che ist defi­niert als der­je­ni­ge Bereich, der dem Kun­den zugäng­lich ist und in unmit­tel­ba­rem Zusam­men­hang mit dem Ver­kaufs­vor­gang steht. Dies betrifft also alle Lauf­we­ge und Waren­prä­sen­ta­ti­ons­flä­chen, Wind­fän­ge und Trep­pen­häu­ser sowie Kas­sen­zo­nen. Aus­ge­nom­men sind hin­ge­gen rück­wär­ti­ge, in der Regel nicht ein­seh­ba­re Repa­ra­tur­werk­stät­ten etc. sowie die Kundentoiletten.

Darf ich meinen Betrieb in Teilen öffnen, indem ich bestimmte Verkaufsflächen für den Zugang durch den Kunden abtrenne?

Die­se Fra­ge wird in der Ver­ord­nung nicht zwei­fels­frei gere­gelt. Minis­ter Lau­mann hat am 16.04. vor der Pres­se erklärt, dass eine „Ver­klei­ne­rung“ nicht zuläs­sig sei. Das NRW- Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um lässt ver­lau­ten, dass die Gren­ze „streng umzu­set­zen“ sei. Letzt­end­lich obliegt es der Pra­xis der jewei­li­gen kom­mu­na­len Ord­nungs­äm­ter, hier­über zu ent­schei­den. Spre­chen Sie ggfs. im Vor­feld mit Ihrem Ord­nungs­amt, bevor Sie eine ver­klei­ner­te Ver­kaufs­flä­che öffnen.

Welche Hygieneanforderungen muss ich berücksichtigen?

Stel­len Sie sicher, dass die maxi­ma­le Anzahl der Kun­den, die Ihr Laden­lo­kal zur Ein­hal­tung der Hygie­ne-Abstän­de (min­des­tens 1,5 m) betre­ten dür­fen, nicht über­schrit­ten wird. Dazu hat das Land vor­ge­ge­ben, dass jeweils nur ein Kun­de je 10 qm Ver­kaufs­flä­che das Geschäfts­lo­kal betre­ten darf. Wenn es die Grö­ße Ihres Betrie­bes recht­fer­tigt, so stel­len Sie einen Mit­ar­bei­ter zur Zugangs­kon­trol­le ab.

Ver­an­las­sen Sie, dass im Laden die Hygie­ne­an­for­de­run­gen gewähr­leis­tet wer­den. (min­des­tens 1,5 m Abstand bei Bera­tung und Ver­kauf sowie zwi­schen Kun­den). Mar­kie­ren Sie Abstän­de an der Kas­se, kenn­zeich­nen Sie wenn mög­lich Lauf­we­ge zur Redu­zie­rung von Kun­den-Begeg­nun­gen im Laden­lo­kal oder tren­nen Sie die­se durch Warenständer/Displays, etc. Ver­se­hen Sie Kas­sen­ar­beits­plät­ze und Bedien­the­ken wenn mög­lich mit (Plexiglas)-Nies- und Atem­schutz-Flä­chen und stat­ten Sie Mit­ar­bei­ter mit Hand­schu­hen und/oder Atem­schutz­mas­ken aus.

For­dern Sie Ihre Kun­den freund­lich auf, nur mit Mund-Nase-Schutz ein­zu­tre­ten. Machen Sie ggfs. von Ihrem Haus­recht Gebrauch. Nut­zen Sie ger­ne die von der IHK ange­bo­te­ne Pla­kat­vor­la­ge, um Ihre Kun­den auf die Zutritts­vor­aus­set­zun­gen hin­zu­wei­sen. Dort kön­nen Sie auch gut erkenn­bar die maxi­ma­le Zahl der gleich­zei­tig anwe­sen­den Kun­den ein­tra­gen. Auch ihr Logo kann hier oben rechts plat­ziert werden.

Bit­ten Sie Ihre Kun­den wenn es mög­lich ist um Bar­geld lose Zah­lung oder stel­len Sie Behält­nis­se für die Über­ga­be des Bar­gel­des auf, um einen direk­ten Kon­takt zu vermeiden.

Gibt es eine Perspektive für Gastronomie und Hotellerie?

Die neue Ver­ord­nung gilt zunächst bis Ablauf des 03.05.20. Danach wird es eine Neu­re­ge­lung und hof­fent­lich ein wei­te­rer Öff­nungs­schritt zu erwar­ten. Dies ist natür­lich abhän­gig von der Ent­wick­lung der Infek­ti­ons­zah­len. Die IHKs in NRW set­zen sich gegen­über der Lan­des­re­gie­rung dafür ein, dass es Anfang Mai eine Per­spek­ti­ve auch für den gas­tro­no­mi­schen Bereich geben wird. Über die wei­te­re Ent­wick­lung wer­den wir recht­zei­tig informieren.

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Sofort­hil­fen für Klein­un­ter­neh­men und Solo-Selbst­stän­di­ge durch den Bund und das Land NRW:

Der Bund und das Land NRW haben bekannt­lich Nach­trags­haus­hal­te von 50 bzw. 25 Mrd. € für die Aus­zah­lung von Sofort­hil­fen für klei­ne­re Unter­neh­men bis max. 50 Beschäf­tig­te (Voll­zeit­äqui­va­len­te) beschlos­sen. Mehr als 300.000 Anträ­ge konn­ten schon bewil­ligt und aus­ge­zahlt werden.

Anträ­ge kön­nen wei­ter­hin aus­schließ­lich Online über fol­gen­den Link gestellt werden:

https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Für den Antrag benö­ti­gen Sie Ihre Steu­er-Num­mer/­Steu­er-ID, Ihre Per­so­nal­aus­weis- Num­mer sowie eine funk­ti­ons­fä­hi­ge Email-Adres­se. Wich­tig: Es han­delt sich um eine Online-Mas­ke – weder pos­ta­li­sche Anträ­ge noch eine Zwi­schen­spei­che­rung und Ver­sand als Email sind möglich!

Ein­zel­hei­ten der Antrag­stel­lung wer­den auf der Sei­te schrift­lich erläu­tert. Nach Abschluss und Frei­ga­be des voll­stän­dig aus­ge­füll­ten For­mu­lars erhal­ten Sie eine elek­tro­ni­sche Ein­gangs­be­stä­ti­gung sowie einen förm­li­chen Bescheid.

Für Fra­gen und Hil­fe­stel­lun­gen im Zusam­men­hang mit dem Zuschuss-Antrag hat die IHK Arns­berg eine Hot­line frei­ge­schal­tet: Tele­fon 02931 / 878–555. Sie ist von Mon­tag bis Frei­tag von 9–16 Uhr besetzt.
Wei­te­re tages­ak­tu­el­le Infor­ma­tio­nen gibt es auf der Web­site „www.ihk-arnsberg.de/corona“.“

HIN­WEIS des Akti­ven Neheim:

Im City­bü­ro Neheim gibt es für Mit­glieds­be­trie­be noch eini­ge Ple­xi­glas­wän­de zu bekom­men. Infos dazu im City­bü­ro unter Tel. 02932 / 892929.

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