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Hundekot: Beschwerden häufen sich – Apell der Stadt Arnsberg

Arns­berg. Beschwer­den über Hun­de­kot sind in der Stadt­ver­wal­tung ein lei­di­ges Dau­er­the­ma. Aktu­ell häu­fen sich wie­der Hin­wei­se über Ver­un­rei­ni­gun­gen durch sol­che Hin­ter­las­sen­schaf­ten auf Geh­we­gen, Grün­ver­bin­dungs­we­gen, Spiel- und Grün­flä­chen. Damit das Gas­si­ge­hen nicht zum Ärger­nis für Hundebesitzer*innen und ihre Mit­men­schen wird, appel­liert die Stadt Arns­berg an die Halter*innen, Hin­ter­las­sen­schaf­ten ihrer Vier­bei­ner mit­zu­neh­men oder zu entsorgen.

Hinterlassener Hundehaufen – kein Kavaliersdelikt

Zu einer ver­ant­wor­tungs­vol­len Hun­de­hal­tung gehört auch der Job, Hun­de­kot im öffent­li­chen Raum zu ent­fer­nen, denn das Zah­len von Hun­de­steu­ern ist kein Frei­brief für Umwelt­ver­schmut­zung. Viel­mehr sind Hundebesitzer*innen recht­lich zu einer ord­nungs­ge­mä­ßen Ent­sor­gung in der eige­nen Rest­müll­ton­ne oder in öffent­li­chen Abfall­be­häl­tern ver­pflich­tet. Der auf öffent­li­chen Flä­chen hin­ter­las­se­ne Hun­de­hau­fen ist kein Kava­liers­de­likt, son­dern eine Ord­nungs­wid­rig­keit, die ent­spre­chend mit einem Buß­geld geahn­det wer­den kann.

15 Beutelspender-Stationen im Stadtgebiet

Um die Ent­sor­gung wäh­rend der „Gas­si­run­de“ zu erleich­tern, hat die Stadt im gesam­ten Stadt­ge­biet 15 Hun­de­kot-Beu­tel­spen­der auf­ge­stellt, in denen kos­ten­lo­se Plas­tik­tü­ten vor­han­den sind. Über 140.000 Nach­füll­beu­tel wer­den dort ins­ge­samt pro Jahr „ver­braucht“. Die Bereit­stel­lung sol­cher Sta­tio­nen ist aller­dings mit nicht uner­heb­li­chen Anschaf­fungs- und Unter­hal­tungs­kos­ten ver­bun­den, sodass sie nicht flä­chen­de­ckend vor­han­den sein kön­nen. Denn die Beu­tel­spen­der und die Papier­korb­ent­sor­gung wird über die Abfall­ge­bühr, und somit von allen Bürger*innen mitfinanziert.

Besonders Kinder von gefährlichen Keimen gefährdet

Das Besei­ti­gen von Hun­de­kot sorgt aber nicht nur für ein sau­be­res Stadt­bild, son­dern ver­hin­dert die Ver­brei­tung gefähr­li­cher Kei­me. Denn Hun­de­kot ist ein Nähr­bo­den für Viren, Bak­te­ri­en und Wür­mer. Ins­be­son­de­re der Hun­de­band­wurm kann sich auf Men­schen über­tra­gen, aber auch Leber- und Lun­gen­er­kran­kun­gen kön­nen in Fol­ge von Blut­bild-ver­än­dern­den Kei­men auf­tre­ten. Beson­ders Kin­der sind gefähr­det, sich beim Spie­len auf Grün- und Spiel­flä­chen zu infi­zie­ren. Kei­me kön­nen sich jedoch auch im Haus­halt oder im Auto ver­brei­ten, wenn man unbe­merkt in Hun­de­kot getre­ten ist. Dar­über belas­tet Hun­de­kot das öko­lo­gi­sche Gleich­ge­wicht von Gewäs­sern und Böden.

Unab­hän­gig von der Ent­sor­gungs­pflicht weist die Stadt Arns­berg eben­falls dar­auf hin, dass Hun­de auf Kin­der­spiel­plät­zen und Wochen­märk­ten, mit Aus­nah­me von Blin­den­hun­den, grund­sätz­lich nicht mit­ge­führt wer­den dür­fen. Auf Fried­hö­fen gilt im Übri­gen eine Anleinpflicht.

Hintergrund

Im Dezem­ber 2020 waren 5.271 Hun­de in Arns­berg gemel­det. Die­se pro­du­zie­ren am Tag rund 1.000 Kilo­gramm Hun­de­kot. Mit Ver­sand der Hun­de­steu­er­be­schei­de wer­den Hundehalter*innen regel­mä­ßig dar­über infor­miert, dass sie eigen­ver­ant­wort­lich für die Ent­sor­gung von Hun­de­kot auf öffent­li­chen Flä­chen zustän­dig sind. Ein weit ver­brei­te­tes Miss­ver­ständ­nis ist die Annah­me, dass das Zah­len der Hun­de­steu­er mit einer Leis­tung, wie zum Bei­spiel der Ent­sor­gung von Hun­de­kot oder Frei­zeit­an­ge­bo­ten wie Hun­de­wie­sen, kom­pen­siert wird. Steu­ern sind in Deutsch­land eine Geld­leis­tung ohne spe­zi­el­le Gegen­leis­tung. Im Gegen­satz dazu sind „Gebüh­ren“, z.B. für die Müll­ab­fuhr, Zah­lun­gen für beson­de­re Leis­tun­gen einer öffent­li­chen Kör­per­schaft oder für die Inan­spruch­nah­me von öffent­li­chen Einrichtungen.

 

 

(Quel­le: Stadt Arnsberg)
(Sym­bol­fo­to: Jan Bel­ger / pixelio.de)

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