Gut Nierhof: SPD nennt zwölf Punkte für Wahrung der Anwohnerinteressen

Voß­win­kel. Der SPD-Orts­ver­ein Voß­win­kel hat sich inten­siv mit dem Bebau­ungs­plan­ent­wurf für das Gewer­be­ge­biet Gut Nier­hof befasst und unter der Über­schrift „Anwoh­ner­in­ter­es­sen müs­sen stär­ker Berück­sich­ti­gung fin­den!“ zwölf Punk­te auf­ge­lis­tet, die Rats­mit­glied Micha­el Rade­ma­cher auch als Stel­lung­nah­me im Rah­men der „früh­zei­ti­gen Betei­li­gung der Öffent­lich­keit und Behör­den gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB“ an die Stadt geschickt hat.

Die 12 Punk­te der SPD Voß­win­kel sind:

  1. Die Gewer­be­ge­biets­flä­chen direkt unter­halb der Wohn­be­bau­ung ‚Wiet­hof­stra­ße‘ müs­sen deut­lich zuruck­ge­nom­men wer­den. Hier sind gro­ße Abstands­flä­chen auszuweisen.
  2. Der Lkw-Ver­kehr von und zum Gewer­be­ge­biet darf nicht über die Wiet­hof­stra­ße erfolgen.
  3. Der Lärm­schutz ist zu berück­sich­ti­gen. Es sind Lärm­schutz­wäl­le statt Lärm­schutz­wän­de anzustreben.
  4. Der Natur­schutz ist zu berück­sich­ti­gen. Der Nier­hof­sie­pen beher­bergt unzäh­li­ge schüt­zens­wer­te Arten. Die erfor­der­li­che Ver­roh­rung des Sie­pens und damit des Damms unter­halb der Erschlie­ßungs­stra­ße ist auf ein Min­dest­maß zu beschränken.
  5. Die Natur­denk­ma­le in der geplan­ten Aus­gleichs­flä­che sind zu schüt­zen und zu erhalten.
  6. Der Land­schafts­schutz ist zu berück­sich­ti­gen. Ein Teil des geplan­ten Gut Nier­hof befin­det sich im Landschaftsschutzgebiet.
  7. Der Sicht­schutz zwi­schen geplan­tem Gewer­be und Wohn­ge­bäu­den ist aus­rei­chend zu würdigen.
  8. Die Dorf­ge­schich­te Voß­win­kels ist aus­rei­chend zu berück­sich­ti­gen. Es befand sich im geplan­ten Gebiet das Gut Nier­hof, des­sen mög­li­che Uber­res­te zu sichern sind. Spä­ter gehör­ten die betrof­fe­nen Wie­sen und Wei­den zur Voß­win­ke­l­er Hude.
  9. Der Feu­er­lösch­teich soll­te natur­nah aus­ge­baut werden.
  10. Die gesam­ten Aus­gleichs­maß­nah­men soll­ten auf den umlie­gen­den Grün­flä­chen aus­ge­führt werden.
  11. Die Art der Gewer­be­be­trie­be ist auf wohn­ver­träg­li­che For­men aus­zu­rich­ten (also z.B. kein Schrotthandel).
  12. Der­ge­plan­te Fuß- und Rad­weg in das geplan­te Gebiet ist so aus­zu­bau­en, dass ohne Umwe­ge von der „Füch­te­ner Stra­ße“ bzw. heu­ti­ge Ein­mün­dung „Ost­stra­ße“ über die Erschlie­ßungs­stra­ße in Rich­tung ‚Wiet­hof­stra­ße‘ gefah­ren wer­den kann.

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