Arnsberg/Sundern. Ab dem 3. Advent wird im Dekanat Hochsauerland-West (Arnsberg, Neheim, Hüsten und Sundern) die Teilnahme an Gottesdiensten und liturgischen Feiern in allen Kirchen nur mit einem Nachweis der 3‑G Regel (Geimpft, Genesen oder durch einen Antigenschnelltest einer offiziellen Teststelle mit 24 Stunden Gültigkeit) möglich sein. Zum Nachweis gehört auch ein Ausweisdokument. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten in der Schulzeit auch an den Wochenenden als getestet. Kleinere Kinder fallen aus diesen Regelungen heraus und haben freien Zugang. Die Besucher sind verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Begrenzte Teilnehmerzahl bei Weihnachtsgottesdiensten
Insbesondere die Teilnahme an den Weihnachtsgottesdiensten ist leider nur begrenzt möglich. Bitte beachten Sie daher die Mitteilungen in der örtlichen Tagespresse und auch auf den Internetseiten der Pfarreien sowie des Dekanats. Die Teilnahme an Outdoor-Gottesdiensten ist hingegen ohne Zugangsbeschränkung möglich.
Aufgrund aktueller Entwicklungen können kurzfristige Anpassungen dieser Regelungen notwendig werden. Bei Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Zentralbüros gerne zur Verfügung.
(Quelle: Dekanat Hochsauerland West)