Gottesdienstregelungen in Arnsberg und Sundern für die Advents- und Weihnachtszeit

Arnsberg/Sundern. Ab dem 3. Advent wird im Deka­nat Hoch­sauer­land-West (Arns­berg, Neheim, Hüs­ten und Sun­dern) die Teil­nah­me an Got­tes­diens­ten und lit­ur­gi­schen Fei­ern in allen Kir­chen nur mit einem Nach­weis der 3‑G Regel (Geimpft, Gene­sen oder durch einen Anti­gen­schnell­test einer offi­zi­el­len Test­stel­le mit 24 Stun­den Gül­tig­keit) mög­lich sein. Zum Nach­weis gehört auch ein Aus­weis­do­ku­ment. Schul­pflich­ti­ge Kin­der und Jugend­li­che gel­ten in der Schul­zeit auch an den Wochen­en­den als getes­tet. Klei­ne­re Kin­der fal­len aus die­sen Rege­lun­gen her­aus und haben frei­en Zugang. Die Besu­cher sind ver­pflich­tet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Begrenzte Teilnehmerzahl bei Weihnachtsgottesdiensten

Ins­be­son­de­re die Teil­nah­me an den Weih­nachts­got­tes­diens­ten ist lei­der nur begrenzt mög­lich. Bit­te beach­ten Sie daher die Mit­tei­lun­gen in der ört­li­chen Tages­pres­se und auch auf den Inter­net­sei­ten der Pfar­rei­en sowie des Deka­nats. Die Teil­nah­me an Out­door-Got­tes­diens­ten ist hin­ge­gen ohne Zugangs­be­schrän­kung möglich.

Auf­grund aktu­el­ler Ent­wick­lun­gen kön­nen kurz­fris­ti­ge Anpas­sun­gen die­ser Rege­lun­gen not­wen­dig wer­den. Bei Rück­fra­gen ste­hen die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der jewei­li­gen Zen­tral­bü­ros ger­ne zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Deka­nat Hoch­sauer­land West)

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