Herdringen/Holzen. In der letzten Ratssitzung des Jahres wurde es nochmal turbulent, allerdings nicht bei der Haushaltsdebatte, sondern beim sperrig klingenden Tagesordnungspunkt „Zukunft der Stiftung zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus im ehemaligen Amt Hüsten“. Hier kam es sogar zu einer geheimen Abstimmung. Die Bezirksausschussvorsitzenden von Herdringen und Holzen, Michael Brüne und Werner Lattrich, wollten erreichen, dass ihre Dörfer aus der Stiftung entlassen werden – wie es mit den heute zu Sundern und Wickede gehörenden Dörfern auch geschehen ist – und über die Verwendung ihres ausgezahlten Stiftungsanteils künftig im Bezirksausschuss selbst bestimmen können. Sie verfehlten die Mehrheit allerdings deutlich, was Werner Lattrich mit der Bemerkung „Ein schwarzer Tag für unser Dorf!“ kommentierte. Andere Politiker zeigten sich dagegen erleichtert, dass das Dauerbrennerthema der letzten Jahre nun endgültig abgehakt ist. Die Stiftung mit einem Vermögen von rund einer halben Million Euro bekommt nun einen „angepassten und modernen sozialen Stiftungszweck“ und den neuen Namen „Stiftung Amt Hüsten“.
Zweck der Stiftung ist damit künftig die Linderung und Vermeidung sozialer Not und Hilfe für Bürger mit Benachteiligung. Diese Aufgabe erfüllt die Stiftung im Geiste der dörflichen Gemeinschaft und nach sozialen Kriterien in den Dörfern Bachum, Bruchhausen, Herdringen, Holzen, Müschede, Niedereimer, V0ßwinkel und Wennigloh. Die Stiftung will einer neuen „Heimatnot“ mit Vereinsamung in den Dörfern entgegenwirken. Sie will dazu beitragen, dass den Menschen mit körperlicher, sozialer, geistiger oder seelischer Benachteiligung und den Menschen im Alter die Teilhabe am Leben ihrer Familien und der Dorfgemeinschaft ermöglicht oder erleichtert wird.
So fallen folgende Projekte oder Fördermaßnahmen in den Stiftungszweck: Schaffung von Barrierefreiheitim Wohnhaus und im öffentlichen Raum, Unterstützung der Jugend- und Altenhilfe, Verbesserungen im Wohnquartier zur Verhinderung von Vereinsamung v. a. im Alter, Förderung der Inklusion von Kindern und Erwachsenen sowie Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben durch die Gewährung zinsloser Darlehen oder durch Zuschüsse aus ihrem Gewinn, aus Spenden oder aus Zuschüssen von dritter Seite, nicht aber mit operativen Projekten. Die Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden. Die Stiftung darf keine Aufgaben übernehmen, die zu den öffentlich-rechtlichen Pflichtaufgaben zählen.