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Geheime Abstimmung über Zukunft der Stiftung

Das Wappen des ehemaligen Amts Hüsten.
Das Wap­pen des ehe­ma­li­gen Amts Hüsten.

Herdringen/Holzen. In der letz­ten Rats­sit­zung des Jah­res wur­de es noch­mal tur­bu­lent, aller­dings nicht bei der Haus­halts­de­bat­te, son­dern beim sper­rig klin­gen­den Tages­ord­nungs­punkt „Zukunft der Stif­tung zur För­de­rung des sozia­len Woh­nungs­baus im ehe­ma­li­gen Amt Hüs­ten“. Hier kam es sogar zu einer gehei­men Abstim­mung. Die Bezirks­aus­schuss­vor­sit­zen­den von Her­drin­gen und Hol­zen, Micha­el Brü­ne und Wer­ner Lattrich, woll­ten errei­chen, dass ihre Dör­fer aus der Stif­tung ent­las­sen wer­den – wie es mit den heu­te zu Sun­dern und Wicke­de gehö­ren­den Dör­fern auch gesche­hen ist –  und über die Ver­wen­dung ihres aus­ge­zahl­ten Stif­tungs­an­teils künf­tig im Bezirks­aus­schuss selbst bestim­men kön­nen. Sie ver­fehl­ten die Mehr­heit aller­dings deut­lich, was Wer­ner Lattrich mit der Bemer­kung „Ein schwar­zer Tag für unser Dorf!“ kom­men­tier­te. Ande­re Poli­ti­ker zeig­ten sich dage­gen erleich­tert, dass das Dau­er­bren­ner­the­ma der letz­ten Jah­re nun end­gül­tig abge­hakt ist. Die Stif­tung mit einem Ver­mö­gen von rund einer hal­ben Mil­li­on Euro bekommt nun einen „ange­pass­ten und moder­nen sozia­len  Stif­tungs­zweck“ und den neu­en Namen „Stif­tung Amt Hüsten“.

Zweck der Stif­tung ist damit künf­tig die Lin­de­rung und Ver­mei­dung sozia­ler Not und Hil­fe für Bür­ger mit Benach­tei­li­gung. Die­se Auf­ga­be erfüllt die Stif­tung im Geis­te der dörf­li­chen Gemein­schaft und nach sozia­len Kri­te­ri­en in den Dör­fern Bachum, Bruch­hau­sen, Her­drin­gen, Hol­zen, Müsche­de, Nie­der­ei­mer, V0ßwinkel und Wen­ni­g­loh. Die Stif­tung will einer neu­en „Hei­mat­not“ mit Ver­ein­sa­mung in den Dör­fern ent­ge­gen­wir­ken. Sie will dazu bei­tra­gen, dass den Men­schen mit kör­per­li­cher, sozia­ler, geis­ti­ger oder see­li­scher Benach­tei­li­gung und den Men­schen im Alter die Teil­ha­be am Leben ihrer Fami­li­en und der Dorf­ge­mein­schaft ermög­licht oder erleich­tert wird.

So fal­len fol­gen­de Pro­jek­te oder För­der­maß­nah­men in den Stif­tungs­zweck: Schaf­fung von Bar­rie­re­frei­he­itim Wohn­haus und im öffent­li­chen Raum, Unter­stüt­zung der Jugend- und Alten­hil­fe, Ver­bes­se­run­gen im Wohn­quar­tier zur Ver­hin­de­rung von Ver­ein­sa­mung v. a. im Alter,  För­de­rung der Inklu­si­on von Kin­dern und Erwach­se­nen sowie Maß­nah­men zur Inte­gra­ti­on von Men­schen mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund. Die Stif­tung erfüllt ihre Auf­ga­ben durch die Gewäh­rung zins­lo­ser Dar­le­hen oder durch Zuschüs­se aus ihrem Gewinn, aus Spen­den oder aus Zuschüs­sen von drit­ter Sei­te, nicht aber mit ope­ra­ti­ven Pro­jek­ten. Die Zwe­cke müs­sen nicht gleich­zei­tig und in glei­chem Maße ver­wirk­licht wer­den. Die Stif­tung darf kei­ne Auf­ga­ben über­neh­men, die zu den öffent­lich-recht­li­chen Pflicht­auf­ga­ben zählen.

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