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Fußgänger übersehen und leicht verletzt

2014.02.06.Logo.PolizeiNeheim. Am Mitt­woch ist es laut Poli­zei­be­richt an der Schul­stra­ße zu einem Ver­kehrs­un­fall gekom­men, bei dem ein Fuß­gän­ger leicht ver­letzt wur­de. Als ein 42 Jah­re alter Fuß­gän­ger gera­de dabei war, die Schul­stra­ße in Neheim zu über­que­ren, woll­te ein Auto­fah­rer von einem Park­platz nach links auf die Schul­stra­ße in Rich­tung Apo­the­ker­stra­ße fah­ren. Die­ser hat den Fuß­gän­ger offen­sicht­lich über­se­hen, so dass er mit dem Abbie­ge­ma­nö­ver begann, obwohl der Fuß­gän­ger noch auf der Stra­ße war. Die­ser konn­te gera­de noch zur Sei­te sprin­gen. Es kam  nur zum Kon­takt eines Arms des Fuß­gän­gers mit der Motor­hau­be des Pkw. Dabei wur­de der 42-Jäh­ri­ge leicht ver­letzt. Der Ver­letz­te gab spä­ter gegen­über der Poli­zei an, der Auto­fah­rer habe kurz ange­hal­ten, sei dann aber wei­ter­ge­fah­ren, ohne sich wei­ter um den Vor­fall zu küm­mern. Ein Zeu­ge, der den Vor­fall beob­acht hat, bestä­tig­te die Anga­ben des 42-Jäh­ri­gen. Bei­de Män­ner merk­ten sich das Kenn­zei­chen des Pkw. So konn­te die Poli­zei schnell das Auto und des­sen Fah­rer aus­fin­dig machen. Gegen den 43-jäh­ri­gen Auto­fah­rer ermit­telt das Ver­kehr­kom­mis­sa­ri­at jetzt wegen Unfall­flucht und fahr­läs­si­ger Körperverletzung.

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