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Frist endet bald: Funktionsprüfung privater Abwasserkanäle bis 31.12.2015

2014.04.30.Logo.StadtwerkeArns­berg. Die Stadt­wer­ke Arns­berg und Sun­dern wei­sen die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger auf fol­gen­den wich­ti­gen Sach­ver­halt hin: Der § 60 des Lan­des­was­ser­ge­set­zes (LWG) NRW hat seit März 2013 den ursprüng­li­chen § 61a LWG „Dicht­heits­prü­fung pri­va­ter Abwas­ser­lei­tun­gen“ ersetzt. In der Neu­for­mu­lie­rung heißt es nun, dass der Nach­weis über den Zustand und die ord­nungs­ge­mä­ße Funk­ti­on des pri­va­ten Kanal­net­zes nur für Immo­bi­li­en in Was­ser­schutz­zo­nen bis zu einer fest­ge­leg­ten Frist geführt wer­den muss.

Frist für ältere Gebäude in Wasserschutzzonen läuft bald ab

Es wird dabei noch danach unter­schie­den, ob ein Gebäu­de mit aus­schließ­lich häus­li­chem Abwas­ser vor dem 01.01.1965 gebaut wur­de bzw. eine Gewer­be- oder Indus­trie­im­mo­bi­lie mit nicht häus­li­chem Abwas­ser vor dem 01.01.1990 sei­nen Betrieb auf­ge­nom­men hat. Für alle Grund­stü­cke in Was­ser­schutz­zo­nen, die vor den genann­ten Stich­ta­gen gebaut wur­den, ist eine Frist zur Durch­füh­rung der Zustands- und Funk­ti­ons­kon­trol­le für den 31.12.2015 fest­ge­legt worden.
Nun ist es bis zu die­sem Stich­tag nur noch ein knap­pes Vier­tel­jahr. Die Städ­te Arns­berg und Sun­dern haben die betrof­fe­nen Grund­stücks­ei­gen­tü­mer in den Was­ser­schutz­zo­nen in den ver­gan­ge­nen Mona­ten und Jah­ren über die recht­li­chen Kon­se­quen­zen schrift­lich informiert.

Stadtwerke schreiben Eigentümer an

Stadtwerke SundernDie ers­te über­schläg­li­che Prü­fung der Bau­jah­re von Immo­bi­li­en in Was­ser­schutz­zo­nen hat gezeigt, dass die Zahl der Gebäu­de mit Her­stel­lungs­da­tum vor den Stich­ta­gen eher gering ist. Für die Eigen­tü­mer die­ser Gebäu­de wird es nun, soll­te die Prü­fung nicht schon längst durch­ge­führt wor­den sein, Zeit, sich dar­um zu küm­mern. Die Ent­wäs­se­rungs­be­trie­be in Arns­berg und Sun­dern bera­ten ihre Bür­ger gern bei Fra­gen über das Wie, Wer und Wann. Auch bei der Beur­tei­lung der vor­ge­leg­ten Unter­su­chungs­er­geb­nis­se als Video­pro­to­koll und Scha­dens­be­wer­tung sind die Fach­leu­te bei den Stadt­wer­ken gern behilf­lich. In vie­len Fäl­len sind kei­ne oder nur gering­fü­gi­ge Sanie­rungs­maß­nah­men not­wen­dig, die auch nicht unbe­dingt unver­züg­lich in Angriff genom­men wer­den müssen.

2. Frist: 31.12.2020

Die auf den 31.12.2015 fol­gen­de nächs­te Frist läuft am 31.12.2020 ab. Zu die­sem Ter­min muss dann auch für alle jün­ge­ren Immo­bi­li­en in den Was­ser­schutz­ge­bie­ten eine Zustands- und Funk­ti­ons­kon­trol­le der Abwas­ser­lei­tun­gen auf dem jewei­li­gen Grund­stück durch­ge­führt wor­den sein. Zudem gilt die­se Frist für alle Gewer­be – und Indus­trie­im­mo­bi­li­en – auch außer­halb von Was­ser­schutz­zo­nen. Auch in die­sen Fäl­len bera­ten die Fach­leu­te in den bei­den Ent­wäs­se­rungs­be­trie­ben auf Anfra­ge gern.
Schließ­lich wird von den Exper­ten emp­foh­len, eine Inspek­ti­on der Abwas­ser­lei­tun­gen immer dann vor­neh­men zu las­sen, wenn es schon betrieb­li­che Pro­ble­me mit den Abwas­ser­lei­tun­gen auf dem Grund­stück gibt, umfang­rei­che Umbau­ar­bei­ten im und am Gebäu­de durch­ge­führt wer­den sol­len und wenn im Stra­ßen­kör­per kom­mu­na­le Tief­bau­ar­bei­ten an Stra­ße und/oder Kanal durch­ge­führt wer­den. Hier sind Syn­er­gien zu zie­hen, die erheb­li­che Kos­ten­ein­spa­run­gen für die Zukunft brin­gen kön­nen und das beru­hi­gen­de Gefühl, ein siche­res, funk­ti­ons­fä­hi­ges Kanal­netz zu haben. Bei Fra­gen bie­ten die Stadt­wer­ke in Arns­berg und Sun­dern per­sön­li­che Bera­tung an.

Stadtwerke beraten

Für Ter­min­ab­stim­mun­gen ste­hen bei den Stadt­wer­ken Arns­berg unter der Tel.-Nr. 02932/2013434 und bei den Stadt­wer­ken Sun­dern unter der Num­mer 02933/970630 kom­pe­ten­te Fach­leu­te bereit.

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Eine Antwort

  1. Der Kanal-TÜV ist über­flüs­sig. Wis­sen­schaft­lich erwiesen!
    Ist durch geschick­te Mani­pu­la­ti­on der Poli­tik und teil­wei­se auch der Öffent­lich­keit zum Gesetz geworden.
    Die Lob­by der Kanal­sa­nie­rer hat gan­ze Arbeit geleis­tet um den Bür­gern Sum­men bis 15.000 Euro und mehr aus den Taschen zu ziehen.
    Es gibt aber die berech­tig­te Hoff­nung, dass die­ses Lob­by­pro­jekt juris­tisch gestoppt wird.
    Lesen Sie dazu bit­te unse­ren Blog:
    http://nrwsagtnein.blogspot.de

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