- Anzeige -

- Anzeige -

- Anzeige -

Flüchtlingsheim im Rumbecker Holz wird konkret

Am 16. März 2015 hatten Anwohner die gelegenheit, das als Flüchtlingsunterkunft vorgesehene ehemalige Schwesternwohnheim im Rumbecker Holz zu besichtigen. (Foto: oe)
Am 16. März 2015 hat­ten Anwoh­ner die Gele­gen­heit, das als Flücht­lings­un­ter­kunft vor­ge­se­he­ne ehe­ma­li­ge Schwes­tern­wohn­heim im Rum­be­cker Holz zu besich­ti­gen. (Foto: oe)

Hüs­ten. Das ehe­ma­li­ge Schwes­tern­wohn­heim Rum­be­cker Holz 2 b soll jetzt end­gül­tig für die  Unter­brin­gung von Asyl­be­wer­bern und Flücht­lin­gen her­ge­rich­tet wer­den. Einen ent­spre­chen­den Beschluss soll der Haupt- und Finanz­aus­schuss auf sei­ner wegen der Stein­bruch­er­wei­te­rung in Müsche­de ein­be­ru­fe­nen Son­der­sit­zung am Don­ners­tag fas­sen. „Die vor­han­de­nen städ­ti­schen Unter­brin­gungs­mög­lich­kei­ten für Asyl­be­wer­ber und Flücht­lin­ge wer­den nach rea­lis­ti­scher Ein­schät­zung im Mai/Juni 2015 erschöpft sein. Es besteht daher Hand­lungs­be­darf zur Schaf­fung wei­te­rer Kapa­zi­tä­ten. Das Gebäu­de Rum­be­cker Holz 2 b ist für die Auf­nah­me von Asyl­be­wer­bern und Flücht­lin­gen gut geeig­net und lässt sich in einem ver­tret­ba­ren finan­zi­el­len Rah­men her- und ein­rich­ten,“ heißt es in der Begrün­dung des Bschlussvorschlags.

Bedarf trotz Landeseinrichtung in Oeventrop

Hier soll ein Gemeinschaftsraum entstehen, der auch für Sprachkurse genutzt wird. (Foto: oe)
Hier soll ein Gemein­schafts­raum ent­ste­hen, der auch für Sprach­kur­se genutzt wird. (Foto: oe)

Auch für den Fall, dass das Land in der ehe­ma­li­gen Sucht­kli­nik auf der Egge in Oeven­trop Flücht­lin­ge unter­bringt, soll an die­sem Plan fest­ge­hal­ten wer­den. Denn bis zur Eröff­nung sei mit wei­te­ren Zuwei­sun­gen von Flücht­lin­gen zu rech­nen und auch danach müss­ten Asyl­fol­ge­an­trag­stel­ler auf­ge­nom­men wer­den, die bereits im ers­ten Asyl­ver­fah­ren der Stadt Arns­berg zuge­wie­sen wor­den sind, weil deren Erst­zu­wei­sung wie­der auf­le­be. Soll­te die Lan­des­ein­rich­tung in Oeven­trop kom­men, rech­net die Stadt damit,  für etwa zwei Jah­re kei­ne neu­en Asyl­be­wer­ber zuge­wie­sen zu bekom­men. Dies sol­le zum Abbau der sehr dich­ten Bele­gung und für erfor­der­li­che Sanie­rungs­maß­nah­men in den meist über 20 Jah­re alten Unter­künf­ten genutzt wer­den. Gleich­zei­tig trägt die Ver­wal­tung auch Sor­ge, wei­te­re grö­ße­re dezen­tra­le Unter­künf­te zu prü­fen und zu ent­wi­ckeln und zwar für den Fall, dass eine Lan­des­ein­rich­tung der Flücht­lings­hil­fe nicht in der ehe­ma­li­gen Sucht­kli­nik in Oeven­trop errich­tet wird.

Aufnahmekapazitäten spätestens im Juni erschöpft

Ange­sichts der Viel­zahl der Kri­sen­si­tua­tio­nen ins­be­son­de­re im Nahen Osten und in afri­ka­ni­schen Län­dern hat die Stadt Arns­berg der­zeit eine Auf­nah­me­ver­pflich­tung in einer Grö­ßen­ord­nung von 90 bis 100 Men­schen pro Quar­tal. Sie hält zur­zeit vier Unter­künf­te für die Unter­brin­gung von Asyl­be­wer­bern und Flücht­lin­gen mit einer rech­ne­ri­schen Maxi­mal­be­le­gung von 452 Plät­zen vor. Die aktu­el­le Bele­gung am Stich­tag 15. April lag bei 347 Per­so­nen. Es gab noch neun freie Zim­mer, in denen noch maxi­mal 37 Per­so­nen unter­ge­bracht wer­den kön­nen. Trotz par­al­lel lau­fen­der Unter­brin­gung in dezen­tra­len Woh­nun­gen ist damit die Auf­nah­me­ka­pa­zi­tät nach Schät­zung der Ver­wal­tung spä­tes­tens im Juni erschöpft.
„Das in der Rats­sit­zung am 11. März 15 beschlos­se­ne Unter­brin­gungs­kon­zept, nach dem Bewoh­ner der Über­gangs­wohn­hei­me unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen Wohn­raum auf dem frei­en Woh­nungs­markt anmie­ten kön­nen, hilft zwar die ange­spann­te Unter­brin­gungs­si­tua­ti­on zu ent­zer­ren. Jedoch kön­nen hier­durch nicht so gro­ße Kapa­zi­tä­ten geschaf­fen wer­den, um auf die Ein­rich­tung eines wei­te­ren ‚Über­gangs­wohn­kom­ple­xes‘ ver­zich­ten zu kön­nen. Die aktu­el­le Situa­ti­on erfor­dert somit ein zügi­ges Han­deln der Ver­wal­tung, heißt es in der Beschluss­vor­la­ge. Die­ser Kom­plex soll nun im Rum­be­cker Holz geschaf­fen werden.

„Entspricht den aktuellen humanitären Anforderungen“

Blick in ein Zimmer des ehemaligen Schwesternwohnheims.  (Foto: oe)
Blick in ein Zim­mer des ehe­ma­li­gen Schwes­tern­wohn­heims. (Foto: oe)

„Das ehe­ma­li­ge Schwes­tern­wohn­heim ist gut geeig­net und ent­spricht den aktu­el­len huma­ni­tä­ren Anfor­de­run­gen, die im Unter­brin­gungs­kon­zept für neue Unter­künf­te beschrie­ben wer­den,“ sagt die Ver­wal­tung. Das Gebäu­de ermög­licht eine Unter­brin­gung von bis zu ca. 60 Flücht­lin­gen. Die Mehr­zahl der Zim­mer ist für zwei bis drei Per­so­nen geeig­net. Die­se Zim­mer ver­fü­gen über eine eige­ne Dusche und WC. Eine abge­schlos­se­ne Wohn­ein­heit bie­tet genü­gend Platz für eine Fami­lie mit bis zu vier Kin­dern. Für drei wei­ter Zim­mer ohne eige­ne Sani­tär­ein­rich­tun­gen ste­hen Gemein­schafts­ein­rich­tun­gen zur Ver­fü­gung. Ein gro­ßer Gemein­schafts­raum eig­net sich ide­al für die Ange­bo­te des Inter­na­tio­na­len Arbeits­krei­ses (z. B. für Sprach­kur­se) oder für Spiel­grup­pen. Im Ein­gangs­be­reich des Gebäu­des kann ein Zim­mer als Haus­meis­ter­bü­ro genutzt wer­den. Wei­ter­hin wird der­zeit dar­über nach­ge­dacht, eine städ­ti­sche Betreu­ungs­kraft ein­zu­set­zen, die als Bin­de­glied zur Ver­wal­tung fun­gie­ren soll. Deren Büro wür­de dann auch im Gebäu­de Rum­be­cker Holz eingerichtet.Die Prä­senz städ­ti­scher Mit­ar­bei­ter und ehren­amt­lich enga­gier­ter Bür­ger und Insti­tu­tio­nen soll den im Rah­men der Bür­ger­ver­samm­lung am 16. März geäu­ßer­ten Befürch­tun­gen, dass das ruhi­ge Woh­nungs­um­feld durch die dort zuzie­hen­den Flücht­lin­ge gestört wer­den könn­te, entgegenwirken.

Gemeinschaftsküchen und Waschraum im Keller

Die meisten Zimmer haben eine eigene Nasszelle. (Foto: oe)
Die meis­ten Zim­mer haben eine eige­ne Nass­zel­le. (Foto: oe)

Obwohl das ehe­ma­li­ge Schwes­tern­wohn­heim seit nun­mehr vier Jah­ren nicht mehr bewohnt wur­de, befin­det es sich laut Ver­wal­tung für die beab­sich­tig­te Nut­zung in einem guten Gesamt­zu­stand. Nach Ein­schät­zung der städ­ti­schen Hoch­bau­in­ge­nieu­re wer­den die Kos­ten für Inbe­trieb­nah­me der Hei­zung, Strom- und Was­ser­ver­sor­gung, klei­ne­re Instand­set­zungs­ar­bei­ten, Maler­ar­bei­ten und die Grund­rei­ni­gung auf ins­ge­samt 60.000 Euro geschätzt. Die bei­den vor­han­de­nen Tee­kü­chen sind zu Gemein­schafts­kü­chen aus­zu­bau­en. Ent­spre­chung muss die not­wen­di­ge Anzahl Her­de, Spü­len und Kühl­schrän­ke ange­schafft wer­den. Die Zim­mer sind mit Schrän­ken, Tischen, Stüh­len, Bet­ten und Matrat­zen aus­zu­stat­ten. Für den Gemein­schaft­raum sind in aus­rei­chen­der Anzahl Tische und Stüh­le anzu­schaf­fen. Im Kel­ler ist ein Wasch- und Tro­cken­raum mit der not­wen­di­gen Anzahl von Wasch­ma­schi­nen ein­zu­rich­ten. Die not­wen­di­gen Anschaf­fungs­kos­ten belau­fen sich nach Ein­schät­zung des Büros für Zuwan­de­rung und Inte­gra­ti­on auf ins­ge­samt rund 30.000 Euro.

Stadt erwartet rund 235.000 Euro Sonderzuweisung

Die erfor­der­li­chen Kos­ten von 90.000 Euro sol­len aus den zusätz­li­chen Zuwei­sun­gen zur Ent­las­tung der Gemein­den bei der Auf­nah­me und Unter­brin­gung von Asyl­be­wer­bern finan­ziert wer­den. Den Gemein­den wer­den bun­des­weit ins­ge­samt 54 Mio. Euro zur Ver­fü­gung gestellt. Die Stadt Arns­berg erhält dar­aus 235.814 Euro. Auch für die Aus­stat­tung der bereits bestehen­den Über­gangs­wohn­hei­me sind noch wei­te­re Anschaf­fun­gen erfor­der­lich, die eben­falls aus den zusätz­li­chen Ent­las­tungs­mit­teln finan­ziert wer­den sollen.

Beitrag teilen

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

- Anzeige -
Anzeige
- Anzeige -

Kontakt zur Redaktion

redaktion@blickpunktASM.de