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Feuerwehr: großer Einsatz ohne Grund

(Foto: lichtkunst.73  / pixelio.de)
(Foto: lichtkunst.73 / pixelio.de)

Bachum. Am Nach­mit­tag des 16. April wur­de der Feu­er­wehr­leit­stel­le in Mesche­de gegen 14.30 Uhr der Brand einer Gara­ge direkt an einem Wohn­ge­bäu­de in der Nehei­mer Stra­ße in Bachum gemel­det. Dar­auf­hin wur­den umge­hend die Haupt­wa­chen Neheim und Arns­berg, der Basis­lösch­zug 1, bestehend aus den Ein­hei­ten Neheim und Voß­win­kel, sowie der Ret­tungs­dienst der Wache Neheim alar­miert. Beim Ein­tref­fen der ers­ten Ein­satz­kräf­te konn­te jedoch kein Feu­er und kein Rauch fest­ge­stellt wer­den, so dass eine genaue­re Kon­trol­le der Umge­bung durch­ge­führt wur­de. Die­se blieb aller­dings eben­falls ergeb­nis­los. So rück­ten alle alar­mier­ten Ein­hei­ten nach kur­zer Zeit wie­der in ihre Stand­or­te ein.

Vermeintlicher Garagenbrand in Arnsberg-Bachum entpuppt sich als falscher Alarm

Unge­ach­tet der noch unkla­ren Hin­ter­grün­de die­ses „Not­rufs“ möch­te die Arns­ber­ger Feu­er­wehr an die­ser Stel­le in Erin­ne­rung rufen, dass der weit über­wie­gen­de Teil der alar­mier­ten Ein­satz­kräf­te ehren­amt­li­che Feu­er­wehr­an­ge­hö­ri­ge sind, die für die­sen Ein­satz ihre Arbeits­plät­ze ver­las­sen muss­ten. Zudem sind durch den Ein­satz der alar­mier­ten Ret­tungs­mit­tel – dar­un­ter allein sechs Lösch­fahr­zeu­ge  – eben­falls nicht uner­heb­li­che Kos­ten ent­stan­den, die nun wohl der Steu­er­zah­ler tra­gen muss, sofern sich nicht noch nähe­re Erkennt­nis­se zur Urhe­ber­schaft des Not­rufs ergeben.

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