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Falsches Parken wird mit neuem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog auch in Arnsberg teurer

Arns­berg. Der Bun­des­rat hat einen neu­en Buß­geld­ka­ta­log für den Stra­ßen­ver­kehr beschlos­sen. Für zu schnel­les Fah­ren, fal­sches Par­ken und wei­te­re Ver­stö­ße im Ver­kehr gibt es seit Novem­ber deut­lich här­te­re Stra­fen. Auch die Stadt Arns­berg muss sich an die neu­en gesetz­li­chen Vor­ga­ben für den ruhen­den Ver­kehr hal­ten und ist gezwun­gen die­se umzu­set­zen. Ver­kehrs­teil­neh­mer wer­den des­halb ein­dring­lich gebe­ten, sich vor allem beim Par­ken an die Vor­schrif­ten zu hal­ten, um einem Ver­warn- oder Buß­geld aus dem Wege zu gehen. Sind jedoch Unfäl­le die Fol­ge eines Ver­ge­hens, kön­nen die zu ver­hän­gen­den Buß­gel­der auch deut­lich höher ausfallen.

Parken ohne Parkschein, ohne Parkscheibe und im absoluten Halteverbot

Wer sein Fahr­zeug auf einer gebüh­ren­pflich­ti­gen Park­flä­che abstellt ohne einen Park­schein zu haben oder eine Park­schei­be zu hin­ter­le­gen oder die bezahl­te Zeit oder ein­ge­stell­te Park­zeit über­schrit­ten hat, muss­te je nach Dau­er der Über­schrei­tung bis­lang mit Kos­ten zwi­schen 10 und 30 Euro rech­nen. Ab dem 9. Novem­ber wer­den für die­se Ver­ge­hen nach dem neu­en Buß­geld­ka­ta­log abhän­gig von der Zeit der Über­schrei­tung 20 bis 40 Euro fäl­lig. Das Par­ken im abso­lu­ten Hal­te­ver­bot kos­tet ab dem 9. Novem­ber nun 25 Euro, vor­her waren dafür 15 Euro zu zah­len. Dar­auf weist das Ord­nungs­amt der Stadt Arnsberg|Verkehr hin.

Dabei sind dies beim Blick auf die Sta­tis­tik für das Jahr 2021 bis­lang die häu­figs­ten Park­ver­ge­hen in der Stadt. 4.915 Mal wur­de in die­sem Jahr schon ohne Park­schein, 4.074 Mal ohne Park­schei­be auf Flä­chen geparkt. Mit gro­ßem Abstand zu den ande­ren Ver­ge­hen muss­te auch das Par­ken im Hal­te­ver­bot geahn­det wer­den – 3.516 Fäl­le hat die Über­wa­chung des ruhen­den Ver­kehrs in Arns­berg bis­lang gezählt.

Parken auf Gehwegen und unberechtigtes Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen

Rich­tig teu­er wird es mit dem neu­en Buß­geld­ka­ta­log beim Par­ken auf Geh­we­gen, was im lau­fen­den Jahr schon 2.094 Mal geahn­det wer­den muss­te. Künf­tig wer­den für Falsch­par­ker hier min­des­tens 55 Euro fäl­lig, ent­steht eine Behin­de­rung liegt das Buß­geld bei 70 Euro, zudem gibt es einen Punkt in der Ver­kehrs­sün­der­kar­tei. Wer sein Fahr­zeug unbe­rech­tigt auf einem Park­platz für Schwer­be­hin­der­te abstellt, muss mit einem Buß­geld von neu­er­dings 55 Euro rech­nen, bis­lang wur­den 35 Euro fäl­lig. Auch für das Abstel­len von Fahr­zeu­gen auf Fahr­rad­schutz­strei­fen (gestri­chel­te Behelfs­spur auf der Fahr­bahn) oder direkt auf den Rad­we­gen müs­sen neu­er­dings 55 Euro Buß­geld (und ein Punkt bei Behin­de­rung) ver­hängt wer­den (bis­lang 20 Euro ohne Punkt). 208 Mal muss­te dafür in die­sem Jahr bereits eine Ver­war­nung dafür aus­ge­spro­chen werden.

Der Blick in die Sta­tis­tik für das bis­he­ri­ge Jahr 2021 belegt auch, dass bereits 1.199 Mal uner­laubt auf Park­plät­zen für Schwer­be­hin­der­te geparkt wur­de und 1.089 Mal Fahr­zeu­ge uner­laubt in ver­kehrs­be­ru­hig­ten Zonen abge­stellt wurden.

Eindringlicher Appell an alle Verkehrsteilnehmer

Die Stadt Arns­berg appel­liert ein­dring­lich an die Ver­kehrs­teil­neh­mer, sich aus Grün­den eines ver­träg­li­chen Mit­ein­an­ders im Stra­ßen­ver­kehr an die Regeln und Vor­schrif­ten für das Abstel­len von Fahr­zeu­gen zu hal­ten. Damit kön­nen auch unlieb­sa­me Über­ra­schun­gen in Form von Ver­warn­gel­dern ver­mie­den werden.

 

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum neu­en Buß­geld­ka­ta­log gibt es auch beim Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Ver­kehr und digi­ta­le Infra­struk­tur unter www.bmvi.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Stadt Arnsberg)

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