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Evang. Kirchenkreis Arnsberg befürwortet Kirchenasyl

Arnsberg/Marsberg/HSK. Ange­sichts aktu­el­len Dis­kus­si­on um die Bedeu­tung des Kir­chen­asyls hat der Kreis­syn­odal­vor­stand, das Lei­tungs­gre­mi­um im Evan­ge­li­schen Kir­chen­krei­ses Arns­berg, zum The­ma Kir­chen­asyl grund­sätz­lich Stel­lung genom­men und das aktu­el­le Kir­chen­asyl in der Ev. Kir­chen­ge­mein­de Mars­berg unterstützt.

KSV stärkt Kirchengemeinde Marsberg den Rücken

„Das Lei­tungs­gre­mi­um des Ev. Kir­chen­krei­ses Arns­berg, der Kreis­syn­odal­vor­stand (=KSV), hat sich in sei­ner Febru­ar­sit­zung mit der Situa­ti­on der Flücht­lin­ge im Hoch­sauer­land­kreis befasst,“ so die für Öffent­lich­keits­ar­beit zustän­di­ge Pfar­re­rin Kath­rin Kop­pe-Bäu­mer.  „Die Mit­glie­der des Kreis­syn­odal­vor­stands haben sich mit einem ein­stim­mi­gen Beschluss hin­ter das Kir­chen­asyl gestellt, das die Kir­chen­ge­mein­de Mars­berg seit Dezem­ber 2014 einem jun­gen Mann aus Eri­trea gewährt. Alle Behör­den sind über den Auf­ent­halts­ort des Man­nes informiert.“

„Legitimes Mittel, kein rechtsfreier Raum“

Superintendent Alfred Hammer bringt die Vorlagen des Kreissynodalvorstands ein. (Foto: KKB)
Super­in­ten­dent Alfred Ham­mer. (Foto: KKB)

Für das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge gel­ten aller­dings seit neu­es­tem Men­schen im Kir­chen­asyl als „flüch­tig“. Die­se Cha­rak­te­ri­sie­rung trifft nach Mei­nung der Mars­ber­ger auf ihre Situa­ti­on nicht zu. Super­in­ten­dent Alfred Ham­mer, der den KSV lei­tet und Gemein­de­pfar­rer in Mars­berg ist, sagt: „In unse­ren Augen ist das ein offe­nes Kir­chen­asyl. Der Flücht­ling ist im Gemein­de­haus in Bre­delar mit ers­tem Wohn­sitz gemel­det. Behör­den, die mit ihm Kon­takt auf­neh­men möch­ten, wis­sen, wo er lebt.“ Der Kreis­syn­odal­vor­stand sieht Kir­chen­asyl als legi­ti­mes Mit­tel an, das kei­nen rechts­frei­en Raum aber im Sin­ne der Men­schen­rech­te und des Grund­ge­set­zes eine letz­te Mög­lich­keit für Asyl­su­chen­de eröffnet.

Der Beschluss im Wortlaut:

Der Kreis­syn­odal­vor­stand nimmt das durch den Ev. Kir­chen­ge­mein­de Mars­berg gewähr­te Kir­chen­asyl zur Kennt­nis und bestärkt die Kir­chen­ge­mein­de in ihrem Tun. Zugleich betont der KSV, dass Kir­chen­asyl ein legi­ti­mes Mit­tel ist, das zwar kei­nen rechts­frei­en Raum schafft, aber im Sin­ne der inter­na­tio­na­len Men­schen­rech­te und des Grund­ge­set­zes eine letz­te Mög­lich­keit eröffnet.

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