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Dauercampen am Sorpesee ab Freitag wieder erlaubt – Verhaltensregeln sind zu beachten

Amecke/Langscheid. Auf­at­men am Sor­pe­see: Die Sor­pe­see GmbH teilt mit, dass das Dau­er­cam­pen am Sor­pe­see ab mor­gi­gen Frei­tag, 17. April, wie­der gestat­tet ist. Dies hat jetzt der Aus­schuss für Außer­ge­wöhn­li­che Ereig­nis­se (SAE) der Stadt Sun­dern der Sor­pe­see GmbH mitgeteilt.

SAE hat Sorpesee GmbH informiert

Hin­ter­grund ist, dass Dau­er­cam­pen in den fest auf­ge­stell­ten Wohn­wa­gen (in Par­zel­len) nach einer Aus­kunft des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums NRW nicht unter den Begriff „tou­ris­ti­sche Über­nach­tung“ fällt und somit nicht ver­bo­ten ist.

Dauercampen ist keine „touristische Übernachtung“

Die Dau­er­cam­per müs­sen sich vor bzw. bei der Anrei­se anmel­den und bestimm­te Ver­hal­tens­re­geln beach­ten, um die Infek­ti­ons­ge­fahr so gering wie mög­lich zu hal­ten. Die Ver­hal­tens­re­geln sind auf den Cam­ping­plät­zen aus­ge­hängt und – eben­so wie das Anmel­de­for­mu­lar – auf der Web­site der Sor­pes­se GmbH www.sorpesee.de unter „Aktu­el­les“ einsehbar.

Alle Informationen auf der Homepage

Wich­tig: Durch­gangs­cam­ping mit Zel­ten, Wohn­mo­bi­len und Wohn­wa­gen sowie Über­nach­tun­gen in den Feri­en­häu­sern sind – zunächst bis zum 3. Mai 2020 – lei­der nicht gestattet.

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