- Anzeige -

- Anzeige -

- Anzeige -

Cyberangriff: Fristverlängerung für den Pflichtumtausch von Führerscheinen

Hoch­sauer­land­kreis. In den vom Cyber­an­griff betrof­fe­nen Krei­sen ist der anste­hen­de Pflicht­um­tausch der Füh­rer­schei­ne für die Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner der­zeit nicht mög­lich. Die Frist für den Pflicht­um­tausch in die­sen Krei­sen wird daher bis zum 19. Juli 2024 verlängert.

Vor dem Hin­ter­grund der Anfor­de­run­gen der 3. EU-Füh­rer­schein­richt­li­nie müs­sen bis zum 19. Janu­ar 2033 in der Euro­päi­schen Uni­on alle Füh­rer­schei­ne umge­tauscht wer­den, die vor dem Jahr 2013 aus­ge­stellt wor­den sind. Der Umtausch ver­läuft in Deutsch­land schritt­wei­se, gestaf­felt nach Jahr­gän­gen. Die Frist für den Umtausch der Papier-Füh­rer­schei­ne läuft für die Geburts­jahr­gän­ge 1965 bis 1970 am 19. Janu­ar 2024 ab.

Umtausch in betroffenen Kreisen derzeit nicht möglich

Auf­grund des Hacker­an­griffs auf die Süd­west­fa­len-IT (SIT) kön­nen u. a. die Fahr­erlaub­nis­be­hör­den im Hoch­sauer­land­kreis, Mär­ki­schen Kreis, Kreis Olpe, Kreis Sie­gen-Witt­gen­stein und Kreis Soest seit Anfang Novem­ber nur sehr ein­ge­schränkt arbei­ten und sind auf die Amts­hil­fe der nicht betrof­fe­nen arbeits­fä­hi­gen Krei­se ange­wie­sen. Der Umtausch der Füh­rer­schei­ne ist in die­sen Krei­sen zur­zeit nicht mög­lich. Daher wird die Frist durch eine All­ge­mein­ver­fü­gung der Bezirks­re­gie­rung Arns­berg nun für die Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner der betrof­fe­nen Krei­se verlängert.

Frist für Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 verlängert

Für die Inha­be­rin­nen und Inha­ber (Geburts­jahr­gän­ge 1965 bis 1970) von Fahr­erlaub­nis­do­ku­men­ten, die vor dem Jahr 2013 aus­ge­stellt wur­den, wird die Frist zum Umtausch des Füh­rer­scheins durch die All­ge­mein­ver­fü­gung der Bezirks­re­gie­rung Arns­berg bis zum 19. Juli 2024 ver­län­gert. Dies gilt nur für Per­so­nen, die ihren Wohn­sitz im Hoch­sauer­land­kreis, Mär­ki­schen Kreis, Kreis Olpe, Kreis Sie­gen-Witt­gen­stein und Kreis Soest haben.

Die All­ge­mein­ver­fü­gung (Link und Anhang) tritt mit ihrer Bekannt­ma­chung im Amts­blatt für den Regie­rungs­be­zirk Arns­berg am 16. Dezem­ber 2023 in Kraft. Bei Fahr­ten im öffent­li­chen Ver­kehr wird den Betrof­fe­nen ange­ra­ten, eine Kopie der All­ge­mein­ver­fü­gung mitzuführen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Bezirks­re­gie­rung Arnsberg)

Beitrag teilen

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

- Anzeige -
Anzeige
- Anzeige -

Kontakt zur Redaktion

redaktion@blickpunktASM.de