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Corona-App im Umlauf: Verbraucherzentrale Arnsberg gibt nützliche Hinweise

Arnsberg/Kreis. Meh­re­re Mona­te wur­de dis­ku­tiert und ent­wi­ckelt – jetzt steht die offi­zi­el­le deut­sche Coro­na-Warn-App zur Instal­la­ti­on bereit. Sie soll einen wich­ti­gen Bei­trag zum Ein­däm­men der COVID-19-Pan­de­mie leis­ten: zuver­läs­sig über das Infek­ti­ons­ri­si­ko zu infor­mie­ren, aber mit hohem Daten­schutz. Damit das zusam­men­passt, hat die Ent­wick­lung län­ger gedau­ert als geplant. Wie die App funk­tio­niert und was Anwen­der beach­ten soll­ten, fasst Petra Gol­ly, Lei­te­rin der Arns­ber­ger Bera­tungs­stel­le der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW zusammen.

  • Die Nut­zung ist frei­wil­lig. Ende Mai haben Apple und Goog­le die tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen dafür geschaf­fen, dass auf Smart­phones mit den Betriebs­sys­te­men iOS (Apple) und Android (Goog­le) die Coro­na-Warn-App ein­satz­fä­hig wird. Wäh­rend Apple- Nut­zer auf ihren iPho­nes das Betriebs­sys­tem auf Ver­si­on 13.5 aktua­li­sie­ren müs­sen, stellt Goog­le die nöti­ge Basis auch für älte­re Android-Ver­sio­nen bereit. Sie ist in den Goog­le-Ein­stel­lun­gen jedes Android-Geräts zu fin­den. Weil die Schnitt­stel­le ohne Hand­lun­gen der Nut­zer auf­tauch­te, gab es Falsch­mel­dun­gen über Spio­na­ge, die als Ket­ten­brie­fe in Mes­sen­gern und sozia­len Netz­wer­ken ver­brei­tet wur­den. Tat­säch­lich hat Goog­le kei­ne App instal­liert – das muss jeder Nut­zer noch selbst machen, zum Bei­spiel aus dem App Store (Apple) oder Play Store (Goog­le). Ohne Instal­la­ti­on der Coro­na- Warn-App ist die geschaf­fe­ne Schnitt­stel­le wirkungslos.

 

Das Logo der Ver­brau­cher­zen­tral NRW
  • Begeg­nun­gen wer­den lokal gespei­chert. Men­schen kön­nen die Krank­heit COVID-19 schon wei­ter­ge­ben, ohne von einer eige­nen Infek­ti­on zu wis­sen. Dass sie krank sind, mer­ken Betrof­fe­ne in der Regel erst eini­ge Tage nach der Anste­ckung. In der Zeit kön­nen sie vie­le ande­re – auch unbe­kann­te – Men­schen tref­fen und infi­zie­ren. Smart­phones mit der Coro­na-Warn-App sen­den über Blue­tooth zufäl­lig erzeug­te Zei­chen­fol­gen (IDs). Die­se wer­den abge­lei­tet aus Schlüs­seln, die alle 24 Stun­den neu erstellt wer­den. Zum Sen­den und Emp­fan­gen ande­rer IDs muss Blue­tooth stän­dig akti­viert sein. Wer bei sei­nem Han­dy ein­stel­len kann, ob es für ande­re Gerä­te in der Nähe sicht­bar sein soll, kann das ver­nei­nen. Wenn die Coro­na- Warn-App aktiv ist, kön­nen gekop­pel­te Gerä­te wie Laut­spre­cher, Kopf­hö­rer oder Smart­wat­ches über Blue­tooth wei­ter genutzt wer­den. Das Smart­phone sen­det per­ma­nent die zufäl­lig erzeug­te ID, Gerä­te in der Nähe kön­nen sie erfas­sen und spei­chern. Weil die­ses Spei­chern auf jedem Gerät statt­fin­det, spricht man von dezen­tra­ler Spei­che­rung. Sie ist daten­schutz­freund­li­cher als das Spei­chern aller IDs an einem zen­tra­len Ort.

 

  • Infek­ti­ons­mel­dun­gen sind frei­wil­lig. Wer posi­tiv auf COVID-19 getes­tet wird und die Coro­na-Warn-App ver­wen­det, kann das Ergeb­nis dar­in ein­tra­gen. Um Miss­brauch zu ver­mei­den, geht das erst nach Ein­ga­be eines behörd­li­chen offi­zi­el­len Kon­troll-Codes. Nach einer wei­te­ren Prü­fung durch die App wer­den die eige­nen Schlüs­sel der zurück­lie­gen­den 14 Tage an einen Ser­ver geschickt. Von dort wer­den sie regel­mä­ßig auto­ma­tisch an alle Gerä­te mit der Coro­na-Warn-App ver­teilt. Die­se prüft, ob eine der gespei­cher­ten Kon­takt-IDs mit den als infi­ziert gemel­de­ten Schlüs­seln über­ein­stimmt. Aus den Daten errech­net die App das Infek­ti­ons­ri­si­ko und gibt – falls akti­viert – eine War­nung aus.

 

  • Warn­mel­dung dient nur als Info. Infor­miert die App über eine hohe Infek­ti­ons­wahr­schein­lich­keit, bleibt es den Nut­zern über­las­sen, wie sie mit der Info umge­hen. Emp­foh­len wird, sich beim Haus­arzt zu mel­den, um das wei­te­re Vor­ge­hen zu klären.

 

  • Nut­zer und ihre Auf­ent­halts­or­te blei­ben anonym. Die Coro­na- Warn-App erfasst nur Begeg­nun­gen mit ande­ren Gerä­ten. Sie kann nicht erken­nen und spei­chern, wann und wo die Begeg­nun­gen statt­ge­fun­den haben und wel­che Per­so­nen zu den IDs gehö­ren. Das geht tech­nisch nicht, denn die App nutzt das so genann­te Tra­cing, kein Track­ing. Der Unter­schied: Beim Track­ing wird der Stand­ort eines Smart­phones über GPS, WLAN oder Mobil­funk erfasst. Beim Tra­cing wer­den aus­schließ­lich Begeg­nun­gen mit ande­ren Gerä­ten über Blue­tooth erfasst. Aber Ach­tung: Bei Android ab Ver­si­on 6 (Marsh­mal­low) muss die Stand­ort­frei­ga­be im Sys­tem akti­viert sein, damit Blue­tooth arbei­ten kann. Weil ande­re Apps dadurch die Posi­ti­on eines Nut­zers erfas­sen kön­nen, soll­te die Berech­ti­gung zum Stand­ort­zu­griff in den Ein­stel­lun­gen der ein­zel­nen Apps zuvor deak­ti­viert werden.
Petra Gol­ly, Lei­te­rin der Ver­brau­cher­zen­tra­le Arns­berg Foto: VZ Arnsberg

Infor­ma­tio­nen zu aku­ten Ver­brau­cher­the­men bie­tet die Arns­ber­ger Bera­tungs­stel­le der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW tele­fo­nisch unter 02932 / 510 97 01 oder im Inter­net unter www.verbraucherzentrale.nrw/arnsberg.

Ab sofort bie­tet die Bera­tungs­stel­le auch wie­der per­sön­li­che Bera­tung – natür­lich unter Berück­sich­ti­gung des höchst­mög­li­chen Gesund­heits­schut­zes für die Betei­lig­ten und zunächst nur nach vor­he­ri­ger Terminvergabe.

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