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Corona-App im Umlauf: Verbraucherzentrale Arnsberg gibt nützliche Hinweise

Arnsberg/Kreis. Meh­re­re Mona­te wur­de dis­ku­tiert und ent­wi­ckelt – jetzt steht die offi­zi­el­le deut­sche Coro­na-Warn-App zur Instal­la­ti­on bereit. Sie soll einen wich­ti­gen Bei­trag zum Ein­däm­men der COVID-19-Pan­de­mie leis­ten: zuver­läs­sig über das Infek­ti­ons­ri­si­ko zu infor­mie­ren, aber mit hohem Daten­schutz. Damit das zusam­men­passt, hat die Ent­wick­lung län­ger gedau­ert als geplant. Wie die App funk­tio­niert und was Anwen­der beach­ten soll­ten, fasst Petra Gol­ly, Lei­te­rin der Arns­ber­ger Bera­tungs­stel­le der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW zusammen.

  • Die Nut­zung ist frei­wil­lig. Ende Mai haben Apple und Goog­le die tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen dafür geschaf­fen, dass auf Smart­phones mit den Betriebs­sys­te­men iOS (Apple) und Android (Goog­le) die Coro­na-Warn-App ein­satz­fä­hig wird. Wäh­rend Apple- Nut­zer auf ihren iPho­nes das Betriebs­sys­tem auf Ver­si­on 13.5 aktua­li­sie­ren müs­sen, stellt Goog­le die nöti­ge Basis auch für älte­re Android-Ver­sio­nen bereit. Sie ist in den Goog­le-Ein­stel­lun­gen jedes Android-Geräts zu fin­den. Weil die Schnitt­stel­le ohne Hand­lun­gen der Nut­zer auf­tauch­te, gab es Falsch­mel­dun­gen über Spio­na­ge, die als Ket­ten­brie­fe in Mes­sen­gern und sozia­len Netz­wer­ken ver­brei­tet wur­den. Tat­säch­lich hat Goog­le kei­ne App instal­liert – das muss jeder Nut­zer noch selbst machen, zum Bei­spiel aus dem App Store (Apple) oder Play Store (Goog­le). Ohne Instal­la­ti­on der Coro­na- Warn-App ist die geschaf­fe­ne Schnitt­stel­le wirkungslos.

 

Infor­ma­tio­nen zu aku­ten Ver­brau­cher­the­men bie­tet die Arns­ber­ger Bera­tungs­stel­le der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW tele­fo­nisch unter 02932 / 510 97 01 oder im Inter­net unter www.verbraucherzentrale.nrw/arnsberg.

Ab sofort bie­tet die Bera­tungs­stel­le auch wie­der per­sön­li­che Bera­tung – natür­lich unter Berück­sich­ti­gung des höchst­mög­li­chen Gesund­heits­schut­zes für die Betei­lig­ten und zunächst nur nach vor­he­ri­ger Terminvergabe.

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