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CDU und Linke fordern größeren Geschäftskreis für Beigeordnete

Bür­ger­meis­ter Ralph Bro­del und die neue Bei­geord­ne­te Katha­ri­na Gro­the.. (Foto: oe)

Sun­dern. Die CDU-Frak­ti­on hat­te in der jüngs­ten Rats­sit­zung direkt nach der Wahl von Katha­ri­na Gro­the zur 1. Bei­geord­ne­ten einen münd­li­chen Antrag zur Erwei­te­rung des Geschäfts­krei­ses der Bei­geord­ne­ten gestellt, der zunächst zur wei­te­ren Bera­tung an die Frak­tio­nen ver­wie­sen wur­de. Jetzt hat die CDU-Frak­ti­on, gemein­sam mit dem Rats­mit­glied Sieg­fried Huff von der Lin­ken, einen schrift­li­chen Antrag vor­ge­legt, dass  die Bei­geord­ne­te nicht nur wie vom Bür­ger­meis­ter gewünscht den Fach­be­reich 1 „Orga­ni­sa­ti­on und Per­so­nal“ über­nimmt, son­dern auch als Dezer­nen­tin dem Fach­be­reichs­lei­ter des Fach­be­reichs 5 „Arbei­ten und Leben in Sun­dern“ über­ge­ord­net wird.

„Kein Absetzen eines Fachbereichsleiters“

Der CDU-Antrag sei in der Rats­sit­zung am ver­gan­ge­nen Don­ners­tag offen­sicht­lich inner­halb der Ver­wal­tung teils miss­ver­stan­den wor­den ist, sagt CDU-Frak­ti­ons­chef Ste­fan Lan­ge. „Es geht nicht um die Strei­chung einer Fach­be­reichs­lei­tung oder gar das Abset­zen eines Fach­be­reichs­lei­ters.“ Viel­mehr sei eine Erwei­te­rung des Geschäfts­krei­ses der Bei­geord­ne­ten zwin­gend erfor­der­lich. Dies ergebe
sich schon allein aus der Gemein­de­ord­nung. Dem­nach sei es erfor­der­lich, dass „der Beigeordnete
nicht Sach­be­ar­bei­ter eines orga­ni­sa­to­ri­schen Ein­zel­sach­ge­bie­tes, son­dern meh­re­ren Ein­zel­sach­be­ar­bei­tern oder Dezer­nen­ten über­ge­ord­net ist“.

Juristische Expertise für Jobcenter und Ordnungsamt

Zudem habe sich der Rat der Stadt Sun­dern ganz bewusst dazu ent­schie­den, die Stel­le der Ers­ten Bei­geord­ne­ten mit einer hoch­qua­li­fi­zier­ten Per­son zu beset­zen. Die Zuwei­sung ledig­lich eines ein­zel­nen Fach­be­rei­ches als Geschäfts­kreis der Bei­geord­ne­ten wür­de der stra­te­gi­schen Ziel­set­zung des Rates somit nicht gerecht. „Die­ser Zuschnitt des Auf­ga­ben­be­rei­ches ent­spricht abso­lut der Qua­li­fi­ka­ti­on und den bis­he­ri­gen beruf­li­chen Erfah­run­gen der Ers­ten Bei­geord­ne­ten“, so Lan­ge und Huff im Antrag. Damit wer­de zum einen der Schwer­punkt auf die inter­ne Orga­ni­sa­ti­on gelegt und zum ande­ren – in Zusam­men­ar­beit mit dem Lei­ter des Fach­be­rei­ches 5 – ins­be­son­de­re dem Job­cen­ter, dem Ord­nungs­amt sowie dem Bau­ord­nungs­amt unmit­tel­bar juris­ti­sche Exper­ti­se zur Ver­fü­gung gestellt.

Notfalls Abstimmung im Rat

Soll­te das Ein­ver­neh­men mit dem Bür­ger­meis­ter nicht her­ge­stellt wer­den kön­nen, müs­se der Rat den Geschäfts­kreis der Bei­geord­ne­ten mit der Mehr­heit der gesetz­li­chen Zahl der Rats­mit­glie­der ent­spre­chend fest­stel­len, so die Antragsteller.

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