Sundern. Die CDU-Fraktion hatte in der jüngsten Ratssitzung direkt nach der Wahl von Katharina Grothe zur 1. Beigeordneten einen mündlichen Antrag zur Erweiterung des Geschäftskreises der Beigeordneten gestellt, der zunächst zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen wurde. Jetzt hat die CDU-Fraktion, gemeinsam mit dem Ratsmitglied Siegfried Huff von der Linken, einen schriftlichen Antrag vorgelegt, dass die Beigeordnete nicht nur wie vom Bürgermeister gewünscht den Fachbereich 1 „Organisation und Personal“ übernimmt, sondern auch als Dezernentin dem Fachbereichsleiter des Fachbereichs 5 „Arbeiten und Leben in Sundern“ übergeordnet wird.
„Kein Absetzen eines Fachbereichsleiters“
Der CDU-Antrag sei in der Ratssitzung am vergangenen Donnerstag offensichtlich innerhalb der Verwaltung teils missverstanden worden ist, sagt CDU-Fraktionschef Stefan Lange. „Es geht nicht um die Streichung einer Fachbereichsleitung oder gar das Absetzen eines Fachbereichsleiters.“ Vielmehr sei eine Erweiterung des Geschäftskreises der Beigeordneten zwingend erforderlich. Dies ergebe
sich schon allein aus der Gemeindeordnung. Demnach sei es erforderlich, dass „der Beigeordnete
nicht Sachbearbeiter eines organisatorischen Einzelsachgebietes, sondern mehreren Einzelsachbearbeitern oder Dezernenten übergeordnet ist“.
Juristische Expertise für Jobcenter und Ordnungsamt
Zudem habe sich der Rat der Stadt Sundern ganz bewusst dazu entschieden, die Stelle der Ersten Beigeordneten mit einer hochqualifizierten Person zu besetzen. Die Zuweisung lediglich eines einzelnen Fachbereiches als Geschäftskreis der Beigeordneten würde der strategischen Zielsetzung des Rates somit nicht gerecht. „Dieser Zuschnitt des Aufgabenbereiches entspricht absolut der Qualifikation und den bisherigen beruflichen Erfahrungen der Ersten Beigeordneten“, so Lange und Huff im Antrag. Damit werde zum einen der Schwerpunkt auf die interne Organisation gelegt und zum anderen – in Zusammenarbeit mit dem Leiter des Fachbereiches 5 – insbesondere dem Jobcenter, dem Ordnungsamt sowie dem Bauordnungsamt unmittelbar juristische Expertise zur Verfügung gestellt.
Notfalls Abstimmung im Rat
Sollte das Einvernehmen mit dem Bürgermeister nicht hergestellt werden können, müsse der Rat den Geschäftskreis der Beigeordneten mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder entsprechend feststellen, so die Antragsteller.