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CDU-Fraktion in Sundern bemängelt Sorgfaltspflicht bei öffentlichen Bekanntmachungen

Sun­dern. Bezüg­lich der Pflicht der Stadt Sun­dern, Beschlüs­se des Rates in gebo­te­ner Wei­se öffent­lich in den Medi­en bekannt zu machen, stellt die CDU-Frak­ti­on Sun­dern nun Fra­gen an den Bür­ger­meis­ter. Im Fokus sind die ihrer Sicht nach zu spät erfolg­ten Ver­öf­fent­li­chun­gen zu den Beschlüs­sen des Rates bezüg­lich des Feri­en­haus­parks in Ame­cke. Kon­kret schreibt die CDU-Frak­ti­on in einem Brief an den Bürgermeister:

„Sehr geehr­ter Herr Bürgermeister,

die öffent­li­chen Bekannt­ma­chun­gen der Stadt Sun­dern wur­den bis Mit­te 2017 gemäß Haupt­sat­zung in den Tages­zei­tun­gen „West­fa­len­post“ und „West­fä­li­sche Rund­schau“ voll­zo­gen. Nach einer Ände­rung der Bekannt­ma­chungs­ver­ord­nung hat der Rat der Stadt Sun­dern eine Ände­rung der Haupt­sat­zung dahin­ge­hend beschlos­sen, dass mit Wir­kung vom 1. Juni 2017 die öffent­li­che Bekannt­ma­chun­gen, die durch Rechts­vor­schrift vor­ge­schrie­ben sind, durch Bereit­stel­lung im Inter­net auf der Web-Sei­te der Stadt Sun­dern (www.sundern.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen) voll­zo­gen wer­den, soweit gesetz­lich nicht etwas ande­res bestimmt ist.

Damit ist eine recht­lich vor­ge­schrie­be­ne Bekannt­ma­chung mit Ablauf des Tages voll­zo­gen, an dem das digi­ta­li­sier­te Doku­ment online ver­füg­bar ist. In den o.g. Tages­zei­tun­gen wird auf die erfolg­te Bereit­stel­lung und die Inter­net­adres­se hin­ge­wie­sen wer­den. Außer­dem wird der Text der öffent­li­chen Bekannt­ma­chung auch noch nach­richt­lich in den bei­den Tages­zei­tun­gen abge­druckt. Das Datum bezeich­net jeweils den Tag der Bereit­stel­lung der öffent­li­chen Bekannt­ma­chung auf www.sundern.de. Öffent­li­che Bekannt­ma­chun­gen der Stadt Sun­dern nach den Vor­schrif­ten des Bau­ge­setz­bu­ches (BauGB) wer­den zusätz­lich in den Tages­zei­tun­gen „West­fa­len­post“ und „West­fä­li­sche Rund­schau“ vollzogen.

Die Bekannt­ma­chung der wich­ti­gen Beschlüs­se zum Feri­en­park Ame­cke erfolg­te am Frei­tag, den 17. April, nur in den Tages­zei­tun­gen. In der Ältes­ten­rats­sit­zung am 20. April gab der stellv. Bür­ger­meis­ter Georg Te Pass den Hin­weis, dass die Bekannt­ma­chung der Beschlüs­se, nicht wie vor­ge­schrie­ben, auf der Web­sei­te der Stadt erfolgt sei und sie somit kei­ne Rechts­wir­kung ent­fal­te. Dar­auf­hin wur­den die Beschlüs­se am Diens­tag den 21. April auf der Web­sei­te bekanntgemacht.

Nach Rück­spra­che mit der Ver­wal­tung erfolg­te der wei­te­re Hin­weis, dass in der Zei­tung nicht wie vor­ge­schrie­ben auf die Bereit­stel­lung der Bekannt­ma­chung auf der Web­sei­te hin- gewie­sen wor­den war. Die­se Rechts­auf­fas­sung wur­de Sei­tens der Stadt offen­bar geteilt, da nun­mehr am 24. April erneut eine Bekannt­ma­chung in den Tages­zei­tun­gen erfolg­te, mit dem ent­spre­chen­den Hin­weis auf die Webseite.

Im Ergeb­nis bleibt fest­zu­hal­ten, dass die wich­ti­gen Beschlüs­se zum Feri­en­park erst am 24. April rechts­kon­form bekannt­ge­macht wur­den, nach­dem sie am 9. April beschlos­sen wurden.

Die Beschlüs­se zum Feri­en­park gehö­ren sicher­lich den wich­tigs­ten Beschlüs­sen des Rates der letz­ten Jah­re. Des­halb ist es nicht annä­hernd nach­voll­zieh­bar, dass hier nicht mit der selbst­ver­ständ­li­chen recht­li­chen Sorg­falt gear­bei­tet wurde.

Die­ses Fehl­ver­hal­ten macht aber viel weit­rei­chen­de­re Fol­gen deut­lich: Sämt­li­che Beschlüs­se nach Bun­des­bau­ge­setz (z.B. Bebau­ungs­plä­ne, Flä­chen­nut­zungs­plä­ne) wur­den seit 2017 nur in den Tages­zei­tun­gen ver­öf­fent­licht und sind daher nicht rechts­kräf­tig bekannt­ge­macht worden.

Es wird um Beant­wor­tung fol­gen­der Fra­gen gebeten:

  • Ent­steht der Stadt Sun­dern durch die ver­spä­te­te rechts­kräf­ti­ge Bekannt­ga­be der Beschlüs­se zum Feri­en­park ein Schaden?
  • Wel­che Rechts­fol­gen erge­ben sich für die in der Ver­gan­gen­heit gefass­ten Beschlüs­se nach BauGB?“

 

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