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Bußgeld-Chaos: Autofahrer im Kreis dürfen auf Gnadenentscheide hoffen

Kreis. Bund und Län­der haben sich geei­nigt, wie mit den bereits rechts­kräf­ti­gen Buß­geld­be­schei­den umzu­ge­hen ist, die auf Grund­la­ge des inzwi­schen wie­der außer Kraft gesetz­ten Buß­geld­ka­ta­logs ergan­gen sind. Dabei sol­len die so genann­ten Gna­den­ent­schei­de eine wich­ti­ge Rol­le spie­len, teil die Pres­se­stel­le des Hoch­sauer­land­krei­ses mit.

Jeder Fall wird von Amts wegen geprüft

Gute Nach­rich­ten für alle, die ihren Füh­rer­schein abge­ben muss­ten:  Die Bezirks­re­gie­run­gen wer­den von Amts wegen jeden Fall dahin prü­fen, ob die Betrof­fe­nen ihren Füh­rer­schein im Rah­men einer soge­nann­ten „Gna­den­ent­schei­dung“ zurück­er­hal­ten. Die Krei­se sind auf­ge­for­dert, der Bezirks­re­gie­rung Arns­berg alle Ver­fah­ren, die Fahr­ver­bo­te betref­fen, vorzulegen.

Kreise sollen Bezirksregierung unterstützen

„Unse­re Buß­geld­stel­le ist gut vor­be­rei­tet und hat direkt am Frei­tag, nach­dem wir die Mit­tei­lung vom Land erhal­ten haben, Kon­takt mit der Bezirks­re­gie­rung auf­ge­nom­men. Wir hof­fen, dass die Ver­fah­ren jetzt schnell ent­schie­den wer­den kön­nen“, so Jür­gen Uhl, Pres­se­spre­cher des Hochsauerlandkreises.

Formloses Schreiben bei Bußgeldbescheid

Wer kein Fahr­ver­bot, aber einen Buß­geld­be­scheid bekom­men hat, bei dem die Ein­spruchs­frist abge­lau­fen ist, kann eben­falls auf das Gna­den­recht hof­fen. Hier erfolgt aller­dings kei­ne Prü­fung von Amts wegen, heißt: die Betrof­fe­nen müs­sen selbst aktiv wer­den. „Hier­für“, so Uhl, „reicht ein form­lo­ses Schrei­ben an unse­re Buß­geld­stel­le. Wir lei­ten die Anträ­ge dann an die Bezirks­re­gie­rung wei­ter.“  Wich­tig: Wer ein Gna­de­n­er­su­chen stellt, soll­te auf jeden Fall das Akten­zei­chen ange­ben oder ein­fach eine Kopie des Buß­geld­be­schei­des bei­fü­gen, damit die Behör­de das Gesuch zuord­nen kann.

Bereits 3.000 Verfahren geprüft

Alle Ver­fah­ren, die noch nicht recht­kräf­tig abge­schlos­sen waren, prüft der Hoch­sauer­land­kreis bereits seit letz­ter Woche von Amts wegen. In der letz­ten Woche sind bereits rund 3.000 der mehr als 4.500 Ver­fah­ren die­ser Art noch ein­mal über­prüft wor­den.  Wo die Vor­aus­set­zun­gen dafür vor­lie­gen, wird der ursprüng­li­che Bescheid auf­ge­ho­ben und durch einen neu­en ersetzt. Hat der Betrof­fe­ne schon gezahlt und ergibt sich bei der Prü­fung, dass der Bür­ger zu viel gezahlt hat, erstat­tet der Kreis die Dif­fe­renz. Dass ein neu­er Buß­geld­be­scheid ergeht, kün­digt der Kreis immer mit einem kur­zen Schrei­ben an.

„Bit­te zah­len Sie dann nicht mehr auf den alten Bescheid, son­dern war­ten Sie den neu­en ab. Nur der Betrag ist dann rele­vant“, sagt Jür­gen Uhl.

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