Sundern. Bezugnehmend auf den Artikel der Fraktion ‑Bürger für Sundern- (BfS) u.a. im Blickpunkt zur Durchführung von Bürgerversammlungen während der Corona-Pandemie stellt die Stadt Sundern fest, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, sowohl bei der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung als auch bei der sich in der Regel anschließenden öffentlichen Auslegung, bei jedem Bauleitplanverfahren der Stadt Sundern die Planunterlagen auch zusätzlich online zur Verfügung gestellt werden. Das schreibt die Stadt Sundern in einer Information für die Öffentlichkeit.
Planunterlagen auch online verfügbar
Hierzu soll im Rahmen der ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung ein entsprechender Hinweis mit dem entsprechenden Link für den Zugriff auf die Internetseite erfolgen, so die Stadt. So ist parallel zu der Auslegung der Planunterlagen in Papierform im Foyer des Rathauses der Stadt Sundern ein Zugriff auf die Planunterlagen im Rahmen der angegebenen Frist digital möglich.
Zu den von BfS angesprochenen Planverfahren wird festgestellt, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. L 4 „Hakenbrink II“ in der Zeit vom 22.02. bis einschließlich 31.03.2021 durchgeführt wird.
Die Bekanntmachung hierzu erfolgt fristgerecht in der 6. Kalenderwoche.
Bekanntmachung erfolgt fristgerecht
Der genaue Zeitraum für die Öffentlichkeitsbeteiligung zu den anderen Verfahren steht noch nicht fest, wird aber analog zu dem Änderungsverfahren im Ortsteil Langscheid rechtzeitig auf dem oben beschriebenen Wege bekanntgemacht.
(Quelle: Stadt Sundern)