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Bürgerversammlungen abgesagt: Stadt Sundern reagiert auf Vorwürfe von BfS

Sun­dern. Bezug­neh­mend auf den Arti­kel der Frak­ti­on ‑Bür­ger für Sun­dern- (BfS) u.a. im Blick­punkt zur Durch­füh­rung von Bür­ger­ver­samm­lun­gen wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie stellt die Stadt Sun­dern fest, dass im Rah­men der Betei­li­gung der Öffent­lich­keit, sowohl bei der Durch­füh­rung der früh­zei­ti­gen Betei­li­gung als auch bei der sich in der Regel anschlie­ßen­den öffent­li­chen Aus­le­gung, bei jedem Bau­leit­plan­ver­fah­ren der Stadt Sun­dern die Plan­un­ter­la­gen auch zusätz­lich online zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Das schreibt die Stadt Sun­dern in einer Infor­ma­ti­on für die Öffentlichkeit.

Planunterlagen auch online verfügbar

Hier­zu soll im Rah­men der orts­üb­li­chen öffent­li­chen Bekannt­ma­chung ein ent­spre­chen­der Hin­weis mit dem ent­spre­chen­den Link für den Zugriff auf die Inter­net­sei­te erfol­gen, so die Stadt. So ist par­al­lel zu der Aus­le­gung der Plan­un­ter­la­gen in Papier­form im Foy­er des Rat­hau­ses der Stadt Sun­dern ein Zugriff auf die Plan­un­ter­la­gen im Rah­men der ange­ge­be­nen Frist digi­tal möglich.

Zu den von BfS ange­spro­che­nen Plan­ver­fah­ren wird fest­ge­stellt, dass die Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung zur 2. Ände­rung des Bebau­ungs­pla­nes Nr. L 4 „Haken­brink II“ in der Zeit vom 22.02. bis ein­schließ­lich 31.03.2021 durch­ge­führt wird.
Die Bekannt­ma­chung hier­zu erfolgt frist­ge­recht in der 6. Kalenderwoche.

Bekanntmachung erfolgt fristgerecht

Der genaue Zeit­raum für die Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung zu den ande­ren Ver­fah­ren steht noch nicht fest, wird aber ana­log zu dem Ände­rungs­ver­fah­ren im Orts­teil Lang­scheid recht­zei­tig auf dem oben beschrie­be­nen Wege bekanntgemacht.

(Quel­le: Stadt Sundern)

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