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Brückenbau: Oeventroper Nein zu Vollsperrung kommt bei Straßen.NRW an

Die Din­sche­der Ruhr­brü­cke muss durch einen Neu­bau ersetzt wer­den. Für die Oeven­tro­per ist eine Voll­sper­rung wäh­rend der zwei­jäh­ri­gen Bau­zeit aller­dings ein No-Go. (Foto: oe)

Oeven­trop. Die Brü­cken­pla­ner von Straßen:NRW waren am Don­ners­tag abend mit zwei Zie­len nach Oeven­trop ange­reist. Sie woll­ten den Bewoh­nern die Alter­na­ti­ven für den Neu­bau der Din­sche­der Brü­cke vor­stel­len und ein Mei­nungs­bild mit­neh­men. Letz­te­res beka­men sie in aller Deut­lich­keit. Rund 300 Oeven­tro­per mach­ten mit ihrer Teil­nah­me und enga­gier­ten Dis­kus­si­ons­bei­trä­gen deut­lich, wie wich­tig ihnen das The­ma ist. Und sie gaben das kla­re Signal, dass eine zwei­jäh­ri­ge Voll­sper­rung die­ser wich­ti­gen inner­ört­li­chen Ver­bin­dung „ein abso­lu­tes No-Go“ ist. Am Ende es Abends konn­ten die Bür­ger mit berech­tig­ter Hoff­nung auf eine Behelfs­brü­cke oder zumin­dest eine Ver­schie­be­lö­sung eini­ger­ma­ßen beru­higt den Heim­weg antreten.

„Wollen keine Vollsperrung verkaufen“

„Die Vari­an­ten mit Voll­sper­rung hät­ten Sie hier gar nicht anschlep­pen brau­chen!“, empör­te sich ein Bür­ger. „Wir machen das immer so, dass wir im frü­hen Sta­di­um der Bür­ger­be­tei­li­gung alle Mög­lich­kei­ten dar­stel­len“, ant­wor­te­te Lars Voigt­län­der, der im Lau­fe des Abends gebets­müh­len­ar­tig wie­der­hol­te, dass er und sei­ne Kol­le­gen nicht gekom­men sei­en, um den Oeven­tro­pern eine Voll­sper­rung zu ver­kau­fen. „Wir arbei­ten ohne Denk­ver­bo­te und ent­schei­den uns für das Sinn­volls­te.“ Er mach­te noch­mals deut­lich, dass die 85 Jah­re alte Brü­cke ersetzt wer­den müs­se, weil sie maro­de und schon jetzt nur noch ein­ge­schränkt nutz­bar sei. Und er ver­sprach den Oeven­tro­pern, dass sie kei­nen Ber­li­ner Flug­ha­fen erle­ben wer­den. Ein Bau­be­ginn in 2020 sei rea­lis­tisch und nach zwei Jah­ren wer­de die neue Brü­cke dann fer­tig sein.

Drei Ablaufvarianten

Neben vier Aus­füh­rungs­va­ri­an­ten stell­te Voigt­län­der auch drei Ablauf­va­ri­an­ten vor:

  • Vari­an­te I wäre der Bau einer neu­en Brü­cke in jet­zi­ger Lage nach Abbruch des Bestand­bau­werks. Dies ist die wirt­schaft­lichs­te Vari­an­te mit gerin­ger Flä­chen­in­an­spruch­nah­me, gerin­gem Grund­er­werb und gerings­ter Bau­zeit, hat aber den gra­vie­ren­den Nach­teil einer Voll­sper­rung der L 735 für vor­aus­sicht­lich zwei Jah­re. Das bedeu­tet eine Ver­län­ge­rung der Ein­satz­grund­zeit des Ret­tungs­diens­tes und die Tren­nung der Orts­tei­le und der bestehen­den Infra­struk­tur – Schu­len, Kitas, ÖPNV, Ein­kaufs­märk­te, Ärz­te, Apo­the­ken, Sport­an­la­gen, Ban­ken, Altenwohnheime.
  • Vari­an­te II wäre der Bau der Brü­cke in jet­zi­ger Lage nach Bau einer seit­li­chen Behelfs­brü­cke und Umle­gung des Ver­kehrs auf die Behelfs­brü­cke. Vor­tei­le wären die dau­er­haf­te Auf­recht­erhal­tung des Ver­kehrs – abge­se­hen von zwei­mal ein oder zwei Tagen für die Umle­gung des Ver­kehrs – und die Bei­be­hal­tung der Ein­satz­grund­zeit des Ret­tungs­diens­tes. Nach­tei­le wären erhöh­te Bau­kos­ten, zusätz­li­che Flä­chen­in­an­spruch­nah­me in der land­schaft­lich wert­vol­len Ruhr­aue, gering­fü­gi­ge Ver­schlech­te­rung der Hoch­was­ser­si­tua­ti­on, erhöh­ter Grund­er­werb und mög­li­cher­wei­se auch Schwie­rig­kei­ten bei der Ver­füg­bar­kei­ten von Ersatzbrücken.
  • Vari­an­te III wäre der Bau des neu­en Brü­cken­über­baus zunächst in seit­li­cher Lage auf Behelfs­un­ter­bau­ten und die spä­te­re Ver­schie­bung der Fahr­bahn auf den neu­en Brü­cken­un­ter­bau. Die alte Brü­cke wür­de erst abge­ris­sen, wenn der Ver­kehr über den neu­en Über­bau flie­ßen kann. Das Ver­schie­ben wür­de eine Voll­sper­rung von maxi­mal zwei Mona­ten erfor­dern. Vor­tei­le die­ser vari­an­te sind eine eben­falls (fast) dau­er­haf­te Auf­recht­erhal­tung des Ver­kehrs und Bei­be­hal­tung der Ein­satz­grund­zeit des Ret­tungs­diens­tes. Nach­tei­le sind auch hier erhöh­te Bau­kos­ten, zusätz­li­che Flä­chen­in­an­spruch­nah­me in der land­schaft­lich wert­vol­len Ruhr­aue, eine gering­fü­gi­ge Ver­schlech­te­rung der Hoch­was­ser­si­tua­ti­on, höhe­rer Grund­er­werb und die zwi­schen­zeit­li­che Sper­rung der L 735 beim Ein­schub des neu­en Überbaus.

Wirtschaftlichkeit contra Menschenleben

„Sie reden von Wirt­schaft­lich­keit, wol­len sie des­we­gen etwa Men­schen­le­ben ris­kie­ren?“ frag­te ein Oeven­tro­per Bür­ger und ein Feu­er­wehr­mann schil­der­te die Kon­se­quen­zen, wenn er auf dem Weg von Zuhau­se ins Gerä­te­haus und von dort zum Ein­satz­ort zwei­mal statt der Din­sche­der Brü­cke die Umlei­tung über Wilds­hau­sen neh­men müs­se. Man­fred Schom­berg, bei den Stadt­wer­ken für die Arns­ber­ger Stra­ßen zustän­dig, berich­te­te, dass es wegen der Ein­satz­zei­ten bereits Gesprä­che mit der Stadt gege­ben habe, und zeig­te sich über­zeugt, dass eine Lösung gefun­den wer­de, bei denen die Ein­satz­grund­zei­ten auch ein­ge­hal­ten werden.

Vorbild Marsberg mit Behelfsbrücke

„Wir wer­den eine ver­nünf­ti­ge Lösung fin­den!“, ver­si­cher­te auch Straßen.NRW-Planerin San­dra Busch­kühl unter dem Bei­fall des Publi­kums und berich­te­te vom aktu­el­len Pro­jekt in Mars­berg. Dort wer­de der­zeit unter noch schwie­ri­ge­ren Umstän­den die Die­mel­brü­cke neu gebaut, die auch dort den Ort tren­ne. Dort habe sie mit einer ein­strei­fig befahr­ba­ren und Ampel gere­gel­ten Behelfs­brü­cke geplant. Poli­zei, Feu­er­wehr und Ret­tungs­diens­te könn­ten dort eine Vor­rang­schal­tung nut­zen, die bei Ein­sät­zen die Ampel sofort auf Grün sprin­gen lassen.

Verkehr nur einstreifig möglich

Lars Voigt­län­der stell­te auf Nach­fra­ge klar, dass nicht nur die Behelfs­brü­cke, son­dern aus Sicher­heits­grün­de auch die eigent­lich zwei­spu­ri­ge Ver­schie­be­brü­cke nur ein­strei­fig genutzt wer­den kön­ne. Er beton­te auch, dass die Schwie­rig­kei­ten, eine pas­sen­de Behelfs­brü­cke zu bekom­men, wegen der recht engen Grö­ßen­vor­ga­ben durch­aus rea­lis­tisch sein könn­ten. Zudem ver­deut­lich­te er, dass die zwei­mo­na­ti­ge Voll­sper­rung bei der Ver­schie­be-Vari­an­te ein Maxi­mal­wert sei, dass es bei güns­ti­gen Umstän­den auch in der hal­ben Zeit gehen könnte.

„Danke für die Emotionalität!“

„Dan­ke auch für Ihre Emo­tio­na­li­tät, das war ein ganz wich­ti­ger Input für unse­re Abwä­gung“, sag­te Lars Voigt­län­der zu Abschluss der knapp andert­halb­stün­di­gen Ver­an­stal­tung. Wei­te­re Schrit­te bis zum Bau­be­ginn sind jetzt die Gesamt­ab­wä­gung mit Ein­be­zug der Impul­se aus die­ser Bür­ger­infor­ma­ti­on, wei­te­re Abstim­mun­gen mit Kom­mu­ne, Trä­gern öffent­li­cher Belan­ge und vor­ge­setz­ten Dienst­stel­len, die Erstel­lung des Ent­wur­fes, der Beginn von Grund­er­werbs­ver­hand­lun­gen, die Schaf­fung des end­gül­ti­gen Bau­rechts über den soge­nann­ten „Fall unwe­sent­li­cher Bedeu­tung“, also ohne for­ma­les Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren, aber unter Berück­sich­ti­gung aller rele­van­ten Belan­ge und schließ­lich Aus­schrei­bung und Vergabe.

 

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