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BM Detlef Lins beantwortet Fragen von BI „Amecke 21“

Sun­dern. Sun­derns Bür­ger­meis­ter Det­lef Lins hat in einem Ant­wort­schrei­ben die Fra­gen der Büger­initia­ti­ve Ame­cke 21 beant­wor­tet, die die­se nach dem Insol­venz­an­trag der Sun­dern Pro­jekt Gmbh gestellt hat­ten. Anbei das Schrei­ben im Wortlaut:

Die Bürgerinitiative Amecke 21 kämpft gegen einen überdimensionierten Ferienpark in ihrem Ort.
Die Bür­ger­initia­ti­ve Ame­cke 21 kämpft gegen einen über­di­men­sio­nier­ten Feri­en­park in ihrem Ort.

Ant­wor­ten auf die Fra­gen der Bür­ger­initia­ti­ve Ame­cke 21

 

1. Grün­dun­gen von ver­schie­de­nen GmbH’s für das Invest­ment Ferienpark

Wie bereits mehr­fach erläu­tert, ist es bei sol­chen Pro­jek­ten, aber auch all­ge­mein in der frei­en Wirt­schaft, üblich, dass die Mut­ter­ge­sell­schaft für jedes ein­zel­ne Feri­en­haus­pro­jekt (oder sons­ti­ger Immo­bi­li­en­pro­jek­te) GmbH’s vor Ort gründet.

Mut­ter­ge­sell­schaft für den Bereich des Feri­en­parks Sor­pe­see ist die Fa. Ste­p­in­vest. Bei den wei­te­ren Gesell­schaf­ten ist in jedem Fal­le zu tren­nen zwi­schen der Sor­pe­see Resort GmbH und der Sun­dern Pro­jekt GmbH.

Die Sor­pe­see Resort GmbH ist aus­schließ­lich für die Pla­nung und Ent­wick­lung des Feri­en­parks ein­schließ­lich der Frei­zeit­in­fra­struk­tur zuständig.

Die Sun­dern Pro­jekt GmbH wickel­te dem hin­ge­gen hier­von völ­lig unab­hän­gig mit pri­va­ten Inves­to­ren Grund­stücks­ge­schäf­te in See­nä­he ab, um hier tou­ris­ti­sche Infra­struk­tur bzw. Gas­tro­no­mie zu etablieren.

 

2. Angeb­li­cher Grund­stücks­ver­kauf in 2007

Über Grund­stücks­kauf­ver­trä­ge kann die Stadt Sun­dern grund­sätz­lich kei­ne Aus­sa­gen in der Öffent­lich­keit machen.

Es kann jedoch klar­ge­stellt wer­den, dass der nota­ri­el­le Kauf­ver­trag für die benö­tig­ten Flä­chen erst im Jah­re 2009 abge­schlos­sen wur­de und inso­fern auch die noch heu­te täti­gen Gesell­schaf­ten Ver­trags­part­ner sind.

 

3. Kon­se­quenz des Insol­venz­an­tra­ges Sun­dern Pro­jekt GmbH

Die Gesell­schaft hat zunächst ein­mal einen Insol­venz­an­trag gestellt. Der inzwi­schen vom Amts­ge­richt Arns­berg beauf­trag­te Gut­ach­ter, Herr Wil­fried Poh­le aus Mars­berg soll u.a. die Aus­sich­ten für eine Fort­füh­rung des Unter­neh­mens prüfen.

Hier wer­den nun ent­spre­chen­de Gesprä­che geführt.

Mit der Sun­dern Pro­jekt GmbH wur­den ver­schie­de­ne ver­trag­li­che Ange­le­gen­hei­ten geregelt.

Neben den eigent­li­chen Grund­stücks­ge­schäf­ten soll über die­se Gesell­schaft auch die frei­wil­li­ge Frem­den­ver­kehrs­ab­ga­be in Höhe von 1 €/pro Über­nach­tung abge­wi­ckelt werden.

Durch die Stra­ßen­ver­schwen­kung sind zwei im Eigen­tum der Sun­dern Pro­jekt GmbH ste­hen­de Grund­stü­cke inso­fern betrof­fen, dass hier Böschungs­flä­chen bzw. teil­wei­se Geh-/Rad­we­ge­flä­chen tan­giert sind.

Über die Inan­spruch­nah­me gab es bereits Bau­erlaub­nis­ver­trä­ge, die nota­ri­el­le Aus­ge­stal­tung wird Bestand­teil der zu füh­ren­den Gesprä­che sein.

Das Regio­na­le-Pro­jekt sowie der Gesund­heits­weg sind in ihrer Aus­füh­rung nicht gefähr­det. Gera­de erst letz­te Woche hat die Bezirks­re­gie­rung die letz­ten Mit­tel für den Gesund­heits­weg bewilligt.

Die Haf­tung bei Schul­den der Sun­dern Pro­jekt GmbH ist ein­deu­tig gere­gelt, die Stadt­mar­ke­ting Sun­dern haf­tet mit ihrer Stamm­ein­la­ge von 25.000 €.

Die Abschrei­bung wur­de in die Pro­gno­se­zah­lun­gen mit auf­ge­nom­men und die Mit­glie­der ent­spre­chend informiert.

 

4. Opti­ons­recht für die Freibadfläche

Die Stadt Sun­dern hat der Sun­dern Pro­jekt GmbH in Ver­bin­dung mit der Sor­pe­see Resort GmbH das Recht ein­ge­räumt, bis Ende 2014 auf dem Frei­bad­ge­län­de eine eige­ne Pla­nung zu entwickeln.

Es han­delt sich hier­bei um kei­ne ver­trag­li­che Ver­ein­ba­rung, son­dern ledig­lich um eine schrift­li­che Bestätigung.

Die Stadt Sun­dern ist als Behör­de mit Pla­nungs­ho­heit nach evtl. vor­lie­gen­der Pla­nung berech­tigt, die­sen Pla­nun­gen zuzu­stim­men, Ände­run­gen zu for­dern oder auch abzulehnen.

Eine Preis­ga­ran­tie wur­de von der Stadt Sun­dern nicht abge­ge­ben. Die Preis­fin­dung hängt von der tat­säch­li­chen Nut­zung des Gelän­des nach vor­lie­gen­der Pla­nung ab.

Das Schrei­ben beinhal­tet aus­drück­lich den Hin­weis, dass alle Über­le­gun­gen vor­be­halt­lich der Bera­tung und Beschluss­fas­sung in den poli­ti­schen Gre­mi­en erfolgen.

 

5. Kapi­tal in den Gesellschaften

Die Trans­ak­tio­nen inner­halb der Sun­dern Pro­jekt wur­den aus­schließ­lich über pri­va­te Drit­te vor­ge­nom­men. Die Stadt Sun­dern hat für die Sun­dern Pro­jekt oder Sons­ti­ge in kei­ner Wei­se Grund­stü­cke erworben.

Bleibt bis 2015 im Amt: Bürgermeister Detlef Lins (Foto: Stadt Sundern)
Beant­wor­tet Fra­gen:  Bür­ger­meis­ter Det­lef Lins (Foto: Stadt Sundern)

 

6. Mit­haf­tung der Stadt Sundern

Die Stadt Sun­dern ist in kei­ner der ange­spro­che­nen Gesell­schaf­ten invol­viert. Ent­spre­chen­de Mit­haf­tungs­an­sprü­che lie­gen nicht vor.

Die ein­zi­ge Aus­wir­kung ist der mög­li­che Ver­lust der Stamm­ein­la­ge bei der Stadt­mar­ke­ting Sun­dern eG. Hier ist die Stadt Sun­dern eines von 280 Mitgliedern.

 

7. Rechts­bei­stand der Stadt Sundern

Die Stadt Sun­dern beauf­tragt für ver­schie­de­ne Geschäf­te jeweils unter­schied­li­che Nota­re und Rechts­an­wäl­te und hat inso­fern kei­ne beson­de­re Bin­dung oder Ver­pflich­tung Ein­zel­nen gegenüber.

 

8. Leis­tun­gen für die 200.000 € der Sor­pe­see Resort GmbH

Die Sor­pe­see Resort GmbH hat der Sun­dern Pro­jekt GmbH 200.000 € zur Ver­fü­gung gestellt, d.h. es han­delt sich um eine For­de­rung der Resort GmbH an die Sun­dern Pro­jekt GmbH.

Inso­fern hat­te die Sun­dern Pro­jekt Leis­tun­gen zu erbrin­gen und nicht die holl. Inves­to­ren der Sor­pe­see Resort GmbH.

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