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BM Detlef Lins beantwortet Fragen von BI „Amecke 21“

Sun­dern. Sun­derns Bür­ger­meis­ter Det­lef Lins hat in einem Ant­wort­schrei­ben die Fra­gen der Büger­initia­ti­ve Ame­cke 21 beant­wor­tet, die die­se nach dem Insol­venz­an­trag der Sun­dern Pro­jekt Gmbh gestellt hat­ten. Anbei das Schrei­ben im Wortlaut:

 

6. Mit­haf­tung der Stadt Sundern

Die Stadt Sun­dern ist in kei­ner der ange­spro­che­nen Gesell­schaf­ten invol­viert. Ent­spre­chen­de Mit­haf­tungs­an­sprü­che lie­gen nicht vor.

Die ein­zi­ge Aus­wir­kung ist der mög­li­che Ver­lust der Stamm­ein­la­ge bei der Stadt­mar­ke­ting Sun­dern eG. Hier ist die Stadt Sun­dern eines von 280 Mitgliedern.

 

7. Rechts­bei­stand der Stadt Sundern

Die Stadt Sun­dern beauf­tragt für ver­schie­de­ne Geschäf­te jeweils unter­schied­li­che Nota­re und Rechts­an­wäl­te und hat inso­fern kei­ne beson­de­re Bin­dung oder Ver­pflich­tung Ein­zel­nen gegenüber.

 

8. Leis­tun­gen für die 200.000 € der Sor­pe­see Resort GmbH

Die Sor­pe­see Resort GmbH hat der Sun­dern Pro­jekt GmbH 200.000 € zur Ver­fü­gung gestellt, d.h. es han­delt sich um eine For­de­rung der Resort GmbH an die Sun­dern Pro­jekt GmbH.

Inso­fern hat­te die Sun­dern Pro­jekt Leis­tun­gen zu erbrin­gen und nicht die holl. Inves­to­ren der Sor­pe­see Resort GmbH.

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