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Besuchsregelung im Klinikum Hochsauerland

Arnsberg/Meschede. Auf­grund in der Regi­on wie­der stei­gen­der Inzi­den­zen bleibt im Kli­ni­kum Hoch­sauer­land zum Schutz der Pati­en­ten und Beschäf­tig­ten die bestehen­de Besuchs­re­ge­lung zunächst auch über den 30.06.2022 hin­aus bestehen. Die Rege­lung im Detail:

  • Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten kön­nen ab dem ers­ten Tag ihres Auf­ent­hal­tes in der Zeit von 14 bis 17 Uhr ein­mal täg­lich für 60 Minu­ten Besuch von einer Per­son erhalten.
  • Der Zugang ist allen Besu­chern mit einem aner­kann­ten nega­ti­ven Anti­Gen-Test (nicht älter als 24 h) mög­lich. Besu­cher und Besu­che­rin­nen müs­sen sich am Emp­fang mel­den und das nega­ti­ve Anti­Gen-Test Zer­ti­fi­kat sowie einen gül­ti­gen Licht­bild­aus­weis vorlegen.
  • Wei­ter­hin gel­ten auf dem Kli­nik­ge­län­de die Mas­ken­pflicht, die von Besu­chern auch im Kran­ken­zim­mer getra­gen wer­den muss, das Abstands­ge­bot von mind. 1,5 Metern zu ande­ren Per­so­nen und die Händedesinfektionsregeln.

Davon abwei­chen­de Rege­lun­gen gel­ten in beson­de­ren Behand­lungs­fäl­len wie im Bereich Kin­der- und Jugend­me­di­zin, im Bereich der Geburts­hil­fe sowie im Umgang mit beglei­tungs­be­dürf­ti­gen Pati­en­ten. Die detail­lier­ten Rege­lun­gen sind unter www.klinikumhochsauerland.de/besuchszeiten oder den Aus­hän­gen vor Ort dargelegt.

Ausnahmen von der Testpflicht

Aus­ge­nom­men von der Test­pflicht sind sym­ptom­freie Pati­en­ten die Ambu­lan­zen und Tages­kli­ni­ken (in räum­lich und orga­ni­sa­to­risch vom Kli­nik­be­trieb getrenn­ten Berei­chen) zur ambu­lan­ten Behand­lung auf­su­chen, hier gilt die FFP-2-Mas­ken­pflicht. Das Kli­ni­kum Hoch­sauer­land weist dar­auf­hin, dass

  • an den jewei­li­gen Stand­or­ten kei­ne Kapa­zi­tä­ten bzw. Ange­bo­te zur Durch­füh­rung von Anti­gen-Schnell­test für Besu­cher bestehen.
  • gemäß der Drit­ten Ver­ord­nung zur Ände­rung der Coro­na­vi­rus-Test­ver­ord­nung Besu­cher in sta­tio­nä­ren bzw. ambu­lan­ten Pfle­ge- und Kran­ken­ein­rich­tun­gen auch nach dem 30. Juni 2022 Anspruch auf kos­ten­lo­se Tests in aner­kann­ten Test­zen­tren haben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Kli­ni­kum Hochsauerland)

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