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Bebauungsplan „Gartenstadt Nord“ liegt in Meschede zur Einsicht aus

Mesche­de. Der Mesche­der Stadt­rat hat beschlos­sen, den Bebau­ungs­plan Nr. 3 „Gar­ten­stadt Nord, Teil­plan II“ zu ändern. Das Ziel: Über­bau­ba­re Flä­chen sol­len aus­ge­dehnt wer­den, um so die Mög­lich­keit zu schaf­fen, die vor­han­de­nen Wohn­häu­ser um eine wei­te­re Wohn­ein­heit zu erwei­tern oder die­se anzu­bau­en. Dar­über infor­miert die Stadt Mesche­de in einer Mit­tei­lung an die Presse.

Erweiterung um eine Wohneinheit

Damit sich alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger über die Plan­un­ter­la­gen infor­mie­ren und Stel­lung bezie­hen kön­nen, liegt der Ände­rungs­ent­wurf von Mitt­woch, 21. Okto­ber, bis ein­schließ­lich Frei­tag, 20. Novem­ber, im Tech­ni­schen Rat­haus der Kreis- und Hoch­schul­stadt Mesche­de, Sophien­weg 3, im Flur des Erd­ge­schos­ses öffent­lich aus. Die Plä­ne kön­nen wäh­rend der Dienst­stun­den mon­tags, diens­tags und frei­tags von 8 bis 12 Uhr sowie don­ners­tags von 13 bis 17 Uhr dort ein­ge­se­hen werden.

Stellungnahmen möglich

Außer­dem besteht die Mög­lich­keit, die Plä­ne auf der Home­page der Stadt Mesche­de unter www.meschede.de/bauleitplanverfahren anzu­se­hen. Inner­halb die­ser Frist kön­nen Stel­lung­nah­men schrift­lich oder zur Nie­der­schrift abge­ge­ben wer­den. Wer eine Stel­lung­nah­me per E‑Mail abge­ben möch­te, kann die­se an die Adres­se „planung@meschede.de“ senden.

(Quel­le: Stadt Meschede)

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