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Auszeichnung für Arnsberger Denkmalpflegeplan

Im Febru­ar 2019 wur­de der Denk­mal­pfle­ge­plan in der Arns­ber­ger Alt­stadt vor­ge­stellt. (Foto: oe)

Arns­berg. Der im Janu­ar 2019 ver­öf­fent­lich­te Denk­mal­pfle­ge­plan Alt-Arns­berg wur­de vom Land­schafts­ver­band West­fa­len Lip­pe (LWL) zum Denk­mal des Monats Okto­ber gekürt. „Nor­ma­ler­wei­se wer­den hier denk­mal­ge­schütz­te Objek­te, Boden­denk­ma­le oder beson­de­re beweg­li­che Denk­ma­le zum Denk­mal des Monats prä­sen­tiert. Auch des­halb ist die Erwäh­nung des Denk­mal­pfle­ge­plans Alt-Arns­berg an die­ser Stel­le nicht nur eine Aus­zeich­nung ‚son­dern auch etwas ganz Beson­de­res“, freut sich Ralf Her­brich, Denk­mal­pfle­ger der Stadt Arnsberg.

Denkmal des Monats Oktober

Die Stadt Arns­berg hat gegen Ende des Jah­res 2018, auf­bau­end auf den posi­ti­ven Erfah­run­gen mit dem 2014 ver­öf­fent­lich­ten Denk­mal­pfle­ge­plan „Neheim-Stroh­dorf“, den Denk­mal­pfle­ge­plan „Alt-Arns­berg“ publiziert.

Der Denk­mal­pfle­ge­plan gibt die Zie­le und Erfor­der­nis­se des Denk­mal­schut­zes und der Denk­mal­pfle­ge sowie die Dar­stel­lung und Fest­set­zun­gen in der Bau­leit­pla­nung nach­richt­lich wie­der. Er benennt die erhal­tens­wer­ten Objek­te und zeigt Gefähr­dungs­fak­to­ren auf. Hier­für erfolg­te eine umfang­rei­che Grund­la­gen­er­mitt­lung mit Archiv­re­cher­chen, Plan­aus­wer­tun­gen und Bege­hun­gen. Des Wei­te­ren wur­de die städ­te­bau­li­che Ent­wick­lung ana­ly­siert und eine Kar­tie­rung der wesent­li­chen Merk­ma­le sowie eine Aus­wer­tung der Denk­mal­lis­te vor­ge­nom­men. Hier­nach wur­de eine Ana­ly­se und Bewer­tung erstellt, aus der ein Maß­nah­men- und Hand­lungs­kon­zept her­vor ging.

Der Denk­mal­pfle­ge­plan gibt Aus­kunft über den Umgang mit dem zu schüt­zen­den Kul­tur­gut und wird von den Initia­to­ren als denk­mal­pfle­ge­ri­scher Fach­bei­trag zur Stadt­ent­wick­lungs­pla­nung ver­stan­den. Des­halb wer­den u.a. Aus­sa­gen zur Gestal­tung des öffent­li­chen Rau­mes, Nut­zung neu­er Ener­gien, Über­gang von Stadt zur Land­schaft getrof­fen und Zie­le und Kon­zep­te für den Umgang mit Leer­stand for­mu­liert. So wird der Denk­mal­pfle­ge­plan zu einem unver­zicht­ba­ren „Grund­la­gen­in­stru­ment“ zur Erfül­lung des gesetz­li­chen Auf­tra­ges „Denk­mal­schutz und Denk­mal­pfle­ge“ und für die Stadtentwicklung.

Im Pro­zess­ver­lauf erfolg­ten Abstim­mun­gen inner­halb der Ver­wal­tung, mit der LWL-Denk­mal­pfle­ge, Land­schafts- und Bau­kul­tur in West­fa­len und dem ört­li­chen Hei­mat­bund. Die hier­aus her­vor­ge­gan­ge­nen Impul­se wur­den ein­ge­ar­bei­tet. Des Wei­te­ren wur­de er in öffent­li­chen Ver­an­stal­tun­gen, inter­nen Sit­zun­gen und im Bei­rat für Stadt­ge­stal­tung dis­ku­tiert. Abschlie­ßend wur­de er in den Aus­schüs­sen und im Rat der Stadt Arns­berg abge­stimmt und mit einem kla­ren Arbeits­auf­trag an die Ver­wal­tung beschlos­sen, sodass in Zukunft eine mög­lichst hohe Akzep­tanz zu erwar­ten ist.

Die ers­ten Maß­nah­men, die sich aus dem Denk­mal­pfle­ge­plan Alt Arns­berg ablei­ten las­sen, sind bei­spiels­wei­se Fol­gen­de: Für den Bereich Unte­re Soes­ter Stra­ße wur­de ein B‑Plan auf­ge­stellt, sodass hier das geschicht­li­che Erbe erhal­ten wird. Die Stra­ße selbst wur­de jüngst nach his­to­ri­schem Vor­bild saniert. Auch als Grund­la­ge für bau­li­che Maß­nah­men an Gebäu­den dien­te der Denk­mal­pfle­ge­plan bereits.

Alle Infor­ma­tio­nen zur Aus­wahl des Denk­mal­pfle­ge­plans als Denk­mal des Monats: https://www.lwl.org/dlbw/service/denkmal-des-monats

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