Auftrag: Gemeindeprüfungsanstalt soll über Stellenbewertung in Sundern urteilen

Sun­dern. Ent­spre­chend der Emp­feh­lung des Land­ra­tes hat der Rech­nungs­prü­fungs­aus­schuss (RPA) auf Antrag der SPD-Frak­ti­on, dem Vor­schlag der Ver­wal­tung fol­gend, ein Gut­ach­ten bei der Gemein­de­prü­fungs­an­stalt (GPA) als über­ge­ord­ne­ter Prüf­be­hör­de in Auf­trag zu geben, um das Gesamt­ge­fü­ge Stellenplan/Stellenbeschreibung/Stellenbewertung bei der Stadt Sun­dern (Sau­er­land) aber auch im Eigen­be­trieb Stadt­wer­ke Sun­dern zu über­prü­fen. Das teilt das Büro von Bür­ger­meis­ter Ralph Bro­del in Sun­dern mit.

Einschätzung der Effizienz

Dar­über hin­aus soll die Gemein­de­prüf­an­stalt in Form eines Ver­gleichs mit ähn­li­chen Kom­mu­nen Hin­wei­se zur Ein­schät­zung der Effi­zi­enz der Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tur der Gemein­de geben. Auch die Fra­ge des Umgangs mit dem Instru­ment der leis­tungs­ab­hän­gi­gen Ver­kür­zung der Ent­gelt­stu­fen gemäß §17 Abs.2 TVöD seit Gül­tig­keit die­ser Rege­lung im Jah­re 2006 soll unter­sucht wer­den; und schließ­lich soll das Gemein­de­prü­fungs­amt der Fra­ge nach­ge­hen, ob die den Frak­tio­nen vor­ge­le­ge­nen Akten voll­stän­dig gewe­sen seien.

„Die Anfra­ge zur Annah­me des Auf­tra­ges haben wir an die GPA gege­ben“, teil­te Bür­ger­meis­ter Bro­del mit.

(Text: Büro des Bürgermeisters)

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Eine Antwort

  1. Wie­so gibt Bro­del („wir“) laut letz­tem Satz eine Anfra­ge zum Auf­trag an die GPA, wenn er selbst Beschul­dig­ter ist? Er muss sich aus die­sem Ver­fah­ren kom­plett heraushalten. 

    Der Satz hin­sicht­lich des SPD-Antrags ist irre­füh­rend, weil die SPD nur bean­tragt hat­te, dass der Rech­nungs­prü­fungs­aus­schuss einen Prüf­auf­trag kon­kret for­mu­liert. Die Initia­ti­ve zur Beauf­tra­gung der GPA kam somit nicht von der SPD-Frak­ti­on, son­dern erfolg­te auf­grund eines Beschlus­ses des Rech­nungs­prü­fungs­aus­schus­ses auf Anre­gung der unab­hän­gi­gen ört­li­chen Rechnungsprüfung. 

    Das wei­te­re Pro­ce­de­re ist aus­schließ­lich Auf­ga­be der ört­li­chen Rech­nungs­prü­fung – ohne Ein­fluss des Noch-Bürgermeisters.

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