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Arnsbergs RP schützt Flüchtlinge mit Sofortprogramm

Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann (Foto: Bezirksregierung Arnsberg)
Regie­rungs­prä­si­dent Dr. Gerd Bol­ler­mann (Foto: Bezirks­re­gie­rung Arnsberg)

Arns­berg. Mit einem Sofort­pro­gramm hat Arns­bergs Regie­rungs­prä­si­dent am Wochen­en­de auf belas­ten­des Bild­ma­te­ri­al gegen einen pri­va­ten Sicher­heits­dienst in der Flücht­lings­un­ter­kunft Bur­bach im Kreis Sie­gen-Witt­gen­stein reagiert.

Belastendes Bildmaterial gegen private Sicherheitskräfte

„Wir sen­den damit ein kla­res Signal an die Unter­neh­men, die wir für den Schutz der Men­schen in die­sen Unter­künf­ten bezah­len“, erklär­te Regie­rungs­prä­si­dent Gerd Bol­ler­mann am Sonn­tag. „Wer Kri­mi­nel­le beschäf­tigt, die Gewalt gegen Asyl­be­wer­ber aus­üben und sie drang­sa­lie­ren, fliegt raus.“

Seit Frei­tag 24 Uhr arbei­tet in Bur­bach ein neu­er Sicher­heits­dienst. Zusätz­lich gilt seit dem Wochen­en­de ein umfas­sen­des Auf­la­gen­pa­ket. Mit dem Sie­ben-Punk­te-Pro­gramm nimmt die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg den Betrei­ber der Bur­ba­cher Unter­kunft stär­ker in die Ver­ant­wor­tung. Er muss künf­tig bele­gen, dass dort nur geprüf­tes Sicher­heits­per­so­nal mit Füh­rungs­zeug­nis die Flücht­lin­ge schützt. „Das Betrei­ber­un­ter­neh­men hat heu­te schrift­lich zuge­si­chert, dass es die Punk­te erfüll­ten wird,“ so RP-Spre­cher Chris­toph Söb­be­ler am Sonntag.

Die sieben Punkte:

Das Unter­neh­men Euro­pean Home­ca­re hat sicherzustellen,
a) dass kei­ne wei­te­ren Sub­un­ter­neh­mer, son­dern nur unmit­tel­bar Per­so­nal von Auf­trag neh­men­den Sicher­heits­diens­ten, beschäf­tigt werden,
b) dass aus­schließ­lich Per­so­nal mit Sach­kun­de­prü­fung nach 34 GewO ein­ge­setzt wird,
c) dass der tarif­li­che Min­dest­lohn gezahlt wird,
d) dass für alle im Sicher­heits­dienst Beschäf­ti­gen ein poli­zei­li­ches Füh­rungs­zeug­nis vorliegt,
e) dass alle im Sicher­heits­dienst Beschäf­ti­gen, eine Erklä­rung vor­le­gen, in der sie beschei­ni­gen, dass kei­ne sons­ti­ge für die Tätig­keit rele­van­ten Vor­stra­fen (Kör­per­ver­let­zung, BtM, Sexu­al- und Staats­schutz­de­lik­te) vorliegen,
f) dass für alle im Sicher­heits­dienst Beschäf­tig­ten eine Zuver­läs­sig­keits­be­schei­ni­gung des ört­li­chen Ord­nungs­am­tes vorliegt,
g) dass die von EHC beauf­trag­ten Sicher­heits­un­ter­neh­men nach­wei­sen, dass sie Mit­glied im BDSW oder einem ver­gleich­ba­ren Arbeit­ge­ber­ver­band sind.

 

 

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