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Anleinpflicht für Hunde: Stadt Meschede kündigt Kontrollen an

Im Mesche­der Rat­haus häu­fen sich die Beschwer­den über nicht ange­lein­te Hun­de. (Foto: Blickpunkt)

Mesche­de. Im Mesche­der Rat­haus häu­fen sich die Beschwer­den über nicht ange­lein­te Hun­de. Immer wie­der füh­len sich Spa­zier­gän­ger, Pas­san­ten oder Erho­lungs­su­chen­de unwohl, wenn ihnen frei­lau­fen­de Hun­de begeg­nen. Sie kön­nen nicht ein­schät­zen, wie sich die Tie­re ver­hal­ten, und emp­fin­den sol­che Begeg­nun­gen als sehr unan­ge­nehm. Des­halb wer­den regel­mä­ßi­ge Kon­trol­len der Anlein­pflicht stattfinden.

Regelmäßige Kontrollen der Anleinpflicht

Denn grund­sätz­lich müs­sen Hun­de inner­halb bebau­ter Ort­schaf­ten sowie auf allen Rad- und Geh­we­gen ange­leint wer­den. Außer­halb der Stadt und der bebau­ten Orts­tei­le dür­fen Hun­de ohne Lei­ne frei­lau­fen, wenn sie beauf­sich­tigt wer­den, kei­ne Per­so­nen gefähr­den, ängs­ti­gen oder schä­di­gen. Wich­ti­ge Aus­nah­men sind – wegen der zahl­rei­chen Spa­zier­gän­ger und Erho­lungs­su­chen­den – zwei Nah­erho­lungs­ge­bie­te: Im Kohl­we­der­tal und rund um den Hen­nes­ee besteht Anlein­pflicht. Die Rege­lun­gen sind nicht neu: Bereits seit 2001 sind Hun­de­hal­ter in die­sen Berei­chen ver­pflich­tet, ihre Vier­bei­ner an der Lei­ne zu führen.

Georg Voß, Lei­ter des Fach­be­reichs Ord­nung, setzt auf gegen­sei­ti­ges Ver­ständ­nis und Rück­sicht­nah­me. Er appel­liert an die Hun­de­hal­ter, sich an die Anlein­pflicht zu hal­ten. Dies sei kein “böser Wil­le” gegen­über Hun­de­be­sit­zern, son­dern ein Grund­satz, um das “gute Aus­kom­men” zwi­schen Spa­zier­gän­gern, Rad­fah­rern und Hun­de­freun­den zu regeln. Dann gebe es auch bei den regel­mä­ßi­gen Kon­trol­len der Anlein­pflicht, die statt­fin­den wer­den, kei­ner­lei Probleme.

Hundekot: Geldbußen bis zu 1.000 Euro

Auch die Besei­ti­gung der „Hin­ter­las­sen­schaf­ten“ ihrer Tie­re soll­te für alle Hun­de­hal­ter eine Selbst­ver­ständ­lich­keit sein. Per Ver­ord­nung ist in der Stadt Mesche­de gere­gelt, dass Hun­de­be­sit­zer die „Ver­un­rei­ni­gun­gen“, die ihre Vier­bei­ner auf Ver­kehrs­flä­chen oder in öffent­li­chen Anla­gen hin­ter­las­sen, unver­züg­lich besei­ti­gen müs­sen. Andern­falls kann die Stadt sogar eine Geld­bu­ße ver­hän­gen – im Extrem­fall bis zu 1.000 Euro.

Aller­dings muss es nicht immer eine Droh­ku­lis­se sein – etwas Rück­sicht­nah­me täte es auch, meint Georg Voß. Schließ­lich lie­ge es auch im Inter­es­se der Hun­de­be­sit­zer, dass ihre Stadt einen sau­be­ren und gepfleg­ten Ein­druck mache. Georg Voß: „Nie­mand möch­te gern in Hun­de­kot tre­ten – das bezieht sich nicht nur auf spie­len­de Kin­der und Fuß­gän­ger, son­dern auch auf unser Team des IBB, das die Grün­an­la­gen mähen muss.“ Die Stadt Mesche­de und die Poli­zei­wa­che Mesche­de appel­lie­ren daher an alle Hun­de­be­sit­zer, zum gepfleg­ten Erschei­nungs­bild der Stadt bei­zu­tra­gen – und zum guten Ruf der Hundehalter.

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